Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Wermelskirchen beabsichtigt den Abschluss eines Rahmenvertrages über die bargeldlose Betankung von ca. 100 Fahrzeugen (z.Zt. 25 PKW sowie 70 LKW bzw. Nutzfahrzeuge) und kraftstoffbetriebenen Geräten für alle Organisationseinheiten der Stadt.
Für die Abrechnung wird ein Tankkartensystem, das vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellt wird, genutzt.
Die Laufzeit des Vertrages beginnt am 01.03.2022 und endet am 28.02.2026.
Da die Betankung der städtischen Dienstfahrzeuge auch die Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr sowie des Rettungsdienstes umfasst, muss zur Einhaltung der gesetzlichen Hilfsfristen die Betankung innerhalb eines Umkreises von 3 Kilometer zur Feuer- und Rettungswache, Vorm Eickerberg 2a, 42929 Wermelskirchen erfolgen. Der wesentliche Standort der Fahrzeuge ist der Städtische Betriebshof, Im Belten 4, 42929 Wermelskirchen.
Folgende grundsätzliche Voraussetzungen zur Beschaffenheit der Tankstelle müssen zum Betanken des Fuhrparks gegeben sein und werden mit dem Angebot bestätigt:
• räumliche und technische Möglichkeit zur Betankung von LKW bis 26 Tonnen zul. Gesamtgewicht sowie mit den Abmaßen nach § 32 StVZO;
• das Anfahren von Sonderfahrzeugen der Feuerwehr (wie z.B. Drehleiterwagen) sowie von Winterdienstfahrzeugen (einschließlich eines Räumschildes mit einer Breite von bis zu 3,3 m) muss ohne aufwendigem Rangieren problemlos möglich sein;
• die Anerkennung der räumlichen Maße erfolgt vorbehaltlich der Begutachtung vor Ort durch den Auftraggeber.
Die angebotenen Kraftstoffe müssen alle den derzeit gültigen DIN- oder DIN EN-Normen entsprechen:
• unter der Bezeichnung Diesel-Kraftstoff sind in dieser Ausschreibung neben dem „Standard“-Diesel nach DIN EN 590 auch alle Premium-Diesel mit GtL-Beimischung, erhöhter Cetanzahl sowie speziellen Additiven zu verstehen;
• unter der Bezeichnung Super-Kraftstoff sind in dieser Ausschreibung neben dem „Standard“-Super (ROZ95) auch Super-
Plus (ROZ98), nicht normierte 100-Oktan-Benzine und E10-Kraftstoffe zu verstehen.
Die zu erwartenden Abnahmemengen betragen jährlich:
• ca. 80.000 bis 100.000 Liter Diesel • ca. 7.000 bis 9.000 Liter Super Die einzelnen Abnahmemengen sind ca. Mengen. Es sind auch Verschiebungen zwischen den einzelnen Positionen möglich. Eine Überschreitung, Unterschreitung oder Verschiebung berechtigt nicht zu Veränderungen der Preiskonditionen. Eine Überschreitung der Mengen ist bis zu einer Höchstabnahmemenge von 400.000 Liter Diesel und 36.000 Liter Super zulässig.
Weitere Angaben entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen / dem Leistungsverzeichnis.