379324-2022 - ErgebnisDeutschland-Heidelberg: Not- und Sicherheitsausrüstungen
OJ S 133/2022 13/07/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Postanschrift: Kurfürsten-Anlage 38-40
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Postleitzahl: 69115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Volker Weinkoetz
E-Mail: vergabestelle@rhein-neckar-kreis.de
Telefon: +49 6221-5221759
Fax: +49 6221-52291759
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.rhein-neckar-kreis.de
I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Heidelberg
Postanschrift: Marktplatz 10
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 69117
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle@heidelberg.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.heidelberg.de
I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Integrierte Leitstelle Heidelberg / Rhein-Neckar-Kreis gGmbH
Postanschrift: Trajanstr. 66
Ort: Ladenburg
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Postleitzahl: 68526
Land: Deutschland
E-Mail: geschaeftsstelle@leitstelle-hd-rnk.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.leitstelle-hd-rnk.de
I.2.
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag betrifft eine gemeinsame Beschaffung
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Systemerneuerung, Migration und Zusammenschluss der Feuerwehrleitstelle (FwLS) Heidelberg und der Integrierten Leitstelle / Rhein-Neckar-Kreis gGmbH (ILS)
Referenznummer der Bekanntmachung: 087.33:ILS2022
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
35100000 Not- und Sicherheitsausrüstungen
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Für die Anpassung und Erneuerung der Ausstattung der Leitstelle sind als auftragsgegenständliche Leistung die technische Ausrüstung der Einsatzleittechnik, Softwarelizenzen, die aktive Netzwerktechnik inklusive der benötigten Infrastrukturmaßnahmen zu beschaffen und betriebsfertig einzurichten. Die Vernetzung der Standorte ist auszuführen, sowie die Erweiterung der bestehenden Einsatzleitsystemlizenzen durchzuführen. Es sind außerdem korrespondierende Serviceleistungen nach festgelegten Servicelevels zu erbringen.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 4 795 468,57 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
35121700 Alarmsysteme
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Hauptort der Ausführung: Heidelberg und Ladenburg
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftrag gliedert sich in:
1. Lieferung der Software, Hardware und Netzwerktechnik einschließlich der Durchführung aller für die initiale Errichtung notwendigen Nebenleistungen
2. Erbringung der Wartungsleistungen
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
  • Zusätzliche Lieferungen, deren Beschaffung den strengen Vorschriften der Richtlinie genügt
Erläuterung:
Die als Beschaffungsbestandteil definierte softwareseitige Erweiterung des bereits vorhandenen Einsatzleitsystems kann, aufgrund der bestehenden Ausschließlichkeitsrechte der Fa. VIVASECUR an ihrem Einsatzleitsystem aus Rechtsgründen, nur von dieser erbracht werden. Zur Wahrung des geistigen Eigentums und der eigenen Schutzrechte gibt es kein Partnernetzwerk bzw. geschulte externe Dienstleister, welche die Installation und Einrichtung der Software übernehmen können. Gleiches gilt für die spätere Wartung des Gesamtsystems. Die Komplexität des Gesamtsystems, mit dem Einsatz in der kritischen Infrastruktur der Integrierten Leitstelle, muss zwingend von einem gesamtverantwortlich Haftenden übernommen werden. Auch hierfür gibt es keine entsprechend geschulten Dienstleister am Markt. Gewisse Fehler können nur von Fa. VIVASECUR selbst behoben werden, da der Programmcode nur diesen zur Verfügung steht. Auch aus technischer Sicht kann die als Beschaffungsgegenstand definierte softwareseitige Erweiterung der bereits vorhandenen Einsatzleitsysteme nicht durch ein anderes Unternehmen realisiert werden. Die Hardware muss zur Erfüllung der geforderten Ausfallsicherheit speziellen Anforderungen unterliegen und alle Komponenten müssen redundant aufeinander abgestimmt sein. Da der Großteil der Komplexität in der Parametrierung des Einsatzleitsystems liegt und diese mit den weiteren Einstellungen im Gesamtsystem angeglichen werden muss, muss dies zwingend durch den Hersteller/Lieferant des Einsatzleitsystems erfolgen. Die Gesamtleistung kann daher nur von der Fa. VIVASECUR erbracht werden.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 119-335397
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
Systemerneuerung, Migration und Zusammenschluss der Feuerwehrleitstelle (FwLS) Heidelberg und der Integrierten Leitstelle / Rhein-Neckar-Kreis gGmbH (ILS)
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
07/07/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: VIVASECUR GmbH
Postanschrift: Lebuser Weg 27
Ort: Frankfurt (Oder)
NUTS-Code: DE403 Frankfurt (Oder), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 15234
Land: Deutschland
E-Mail: vertrieb@vivasecur.de
Fax: +49 3360552288
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 4 795 468,57 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Es können Unteraufträge vergeben werdenKurze Beschreibung des Anteils des an Unterauftragnehmer vergebenen Auftrags:
Die Lieferung und Montage der Serverhardware, Firewalls und Netzwerkkomponenten wird durch Nachunternehmen geleistet. Die Konfiguration erfolgt in enger Abstimmung mit der Fa. VIVASECUR als dem gesamtprojektverantwortlichen Auftragnehmer.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Die unter V.2.4) genannte Wertangabe enthält im Unterschied zur Angabe in II.1.7) der freiwilligen Ex-ante-Transparenzbekanntmachung (2022/S 119-335397) auch die Wartungsleistungen für 60 Monate.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Auftraggeber hat vor dem Zuschlag eine Wartefrist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung der freiwilligen Ex-ante-Transparenzbekanntmachung (2022/S 119-335397) eingehalten, bevor er den Vertrag abschloss. Gegen die Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, können Betroffene bei der zuständigen Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren anstrengen. Es gelten insbesondere § 160 GWB und § 135 GWB.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 GWB lautet:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
08/07/2022