Zusätzliche Angaben
Sollten sich Nachfragen ergeben, sind diese ausschließlich über die Vergabeplattform zu richten.
Auf Verlangen der Vergabestelle hat der Bestbieter (gemäß Thüringer Vergabegesetz ThürVergG § 12a) innerhalb einer Frist von 5 Werktagen folgende Erklärungen im Sinne dieses Gesetzes über die Vergabeplattform ausgefüllt vorzulegen:
1) Verpflichtung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG);
2) Verpflichtungen nach (§ 12 und § 15 ThürVgG - NU-einsatz/§ 17 ThürVgG - Kontrollen/§ 18 ThürVgG - Sanktionen);
3) Verpflichtungen zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10 und 12 Abs. 2 ThürVgG).
Sofern der Bestbieter Nachunternehmerleistungen mit dem Angebot benennt, fordert die Vergabestelle folgende Nachweise und Erklärungen innerhalb der genannten Frist im Bezug auf die Nachunternehmen:
1) Verpflichtungen des Nachunternehmers zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10, 12 Abs. 2 ThürVgG);
2) Verpflichtungen des Nachunternehmers zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG).
Für den Fall, dass die nach dem ThürVergG verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb der benannten Frist vorgelegt werden, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YR960NL