5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45251160 Windenergieanlagen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Saarlouis (DEC04)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: 1. Skizzenhaftes Konzept, Gewichtung 30 (1.1 Abstände von der nächstgelegenen störempfindlichen Nutzung in der Gemeinde Nalbach (10/30), 1.2 Zu erwartende Geräuschpegel an der nächstgelegenen störempfindlichen Nutzung in der Gemeinde Nalbach (10/30), 1.3 Einfügen in die Landschaft und dauerhafte Eingriffe in den Naturhaushalt (10/30))
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: 2. Effizienz der geplanten Anlage, Gewichtung 15
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: 3. Mehrwert für die Bevölkerung /vorgesehen Maßnahmen, Gewichtung 25
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: 4. Finanzielles Angebot, Gewichtung 30 (4.1 Pachtangebot (25/30), 4.2 Finanzielle Beteiligung der Gemeinde Nalbach nach § 6 EEG (5/30))
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten d. Vorschriften der §§ 97 ff. GWB. Auf die Rügeobliegenheit des Bieters gem. § 160 Abs. 3 GWB innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages bei Versäumung der Rügefrist wird ausdrücklich hingewiesen. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: agstaUMWELT GmbH, als Verfahrensbetreuer
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: agstaUMWELT GmbH, als Verfahrensbetreuer
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammern des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie
Organisation, die die Zahlung ausführt: Gemeinde Nalbach
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Gemeinde Nalbach
Beschaffungsdienstleister: agstaUMWELT GmbH, als Verfahrensbetreuer
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)