Es sind schon technische Komponenten für die Systeme beider Bieter vorhanden. Diese Komponenten müssten bei einem neu errichteten System entfernt werden, was im laufenden Leitstellenbetrieb als durchaus kritisch anzusehen ist und zu Störungen führen kann.
Die technische Umsetzung der teilweisen Installation birgt dem gegenüber ein wesentlich geringeres Ausfallrisiko, da zumindest die schon vorhandenen Baugruppen und Softwarekomponenten fehlerfrei in die im Betrieb befindliche Leitstelle eingepasst sind. Somit verringert sich die Ausfallwahrscheinlichkeit in diesem sensiblen Bereich erheblich.
Zudem ist eine vollständige Neuinstallation auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten kritisch zu sehen, da schon vorhandene Technik nicht genutzt und im Neusystem ähnliche technische Komponenten, die für die beiden anderen Systeme in ähnlicher Form vorhanden sind, erneut gekauft werden müssten. Ein wirtschaftlich günstigeres Angebot eines Drittbieters ist vor diesem Hintergrund auszuschließen.
Entsprechend macht sowohl aus wirtschaftlichen, als auch aus allen anderen Gesichtspunkten nur ein Verhandlungsverfahren mit den Anbietern der beiden schon vorhandenen Systeme Sinn. Andere Bieter könnten keine vergleichbaren Angebote anbieten, da sie nicht auf vorhandene Komponenten aufsatteln könnten, und die Einführung solcher Systeme birgt zudem die Gefahr eines größeren Störungspotentials.