Art des öffentlichen Auftraggebers Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5.
Haupttätigkeit(en) Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Ex-Post: Los 3: UKHD Zentrallabor
Referenznummer der Bekanntmachung: Los 3 - UKHD ZL
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil 85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
II.1.3.
Art des Auftrags Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Die Vergabestelle beabsichtigt, die Laborautomation in den Losen 1-3, d.h. (1) Klinische Chemie/ Immunologie inkl. Automation (2) Gerinnung und (3) Hämatologie entsprechend der Leistungsbeschreibung neu zu vergeben.
II.1.6.
Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung Wert ohne MwSt.: 0,01 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Hämatologie
Los-Nr.: 3
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s) 85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens, 71900000 Labordienste, 38000000 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand des Angebots war die fristgerechte Bereitstellung eines hochautomatisierten Analysensystems, bestehend aus Analysengeräten zur Abarbeitung der in Anlage 1, Los 3 genannten Parameter der Hämatologie, und die einheitliche Anbindung aller Funktionseinheiten in ein Gesamtsystem. Das Angebot soll die Bereitstellung der benötigten Geräte inklusive einer möglichen Anschließbarkeit derselben an ein Probentransportsystem (PTS), sämtliche Verbrauchsmaterialien, den Aufbau und Betrieb der erforderlichen Hard- und Software-Ausstattung sowie die Gerätevernetzung inklusive umfassendem Gerätemanagement nach den Vorgaben dieser Leistungsbeschreibung enthalten.
Qualitätskriterium - Name: Implementierungs- und Auftragsumsetzungskonzept / Gewichtung: 15
Kostenkriterium - Name: Preis / Gewichtung: 50
II.2.11.
Angaben zu Optionen Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart Verhandlungsverfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 151-401250
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los-Nr.: 3
Bezeichnung des Auftrags:
Hämatologie
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses 30/05/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Offizielle Bezeichnung: Siemens Healthcare GmbH
Postanschrift: Ludwig-Erhard-Straße 12
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0,01 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.
Zusätzliche Angaben
Der Gesamtwert der Beschaffung unter II.1.7) und der Gesamtwert des Auftrages unter V.2.4) werden zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des vorgesehenen Auftragnehmers nicht bekannt gegeben. Daher fiktiv der Wert 0,01 EUR.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YEMRW93
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg Regierungspräsidium Karlsruhe
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
1) Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind.
2) Insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. 2 GWB sind zu beachten.
3) Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses nach § 135 GWB endet spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt derEuropäischen Union, vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg Regierungspräsidium Karlsruhe