Beschreibung der Beschaffung
Durch ihr Verhalten tragen Verkehrsteilnehmer ganz wesentlich zur Sicherheit im Straßenverkehr bei. Unangemessene Verhaltensweisen bergen ein hohes Unfallrisiko. Um solche Verhaltensweisen einzudämmen, mit denen Verkehrsteilnehmer sich und andere gefährden, wurden rechtliche Regelungen geschaffen, bei deren Nichtbefolgung Strafen und andere sekundärpräventive Maßnahmen drohen. Eine Klassifikation sicherheitsrelevanter Verstöße erfolgt z. B. über das Fahreignungs-Bewertungssystem nach § 4 Straßenverkehrsgesetz. Z. B. sind Übertretung von Geschwindigkeitsbegrenzungen, Nichteinhaltung von Vorfahrtsregelungen etc. dort als verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Verstöße definiert, da sie nachweislich mit einem erhöhten Unfallrisiko einhergehen. Die Häufigkeit von unangemessenen Verhaltensweisen kann daher als ein wesentlicher Indikator für die Sicherheit im Straßenverkehr dienen.
Problematisch ist allerdings in diesem Zusammenhang, dass nur entdeckte Verstöße und Verstöße, die mit einer besonderen Schwere einhergehen, im Fahreignungsregister gespeichert werden. In der Unfallstatistik werden solche Verstöße nur aufgeführt, wenn sie maßgeblich als Unfallursache erkannt wurden. Dadurch entsteht ein Dunkelfeld unangemessener Verhaltensweisen, dessen Ausmaß kaum abzuschätzen ist.
Ziel des Projektes ist es, einen geeigneten Indikator zur Regelbefolgung zu identifizieren und eine Erhebungsmethodik zu entwickeln, die das Dunkelfeld mit einbezieht und die regelmäßig wiederholt durchgeführt werden kann. In Betracht gezogen werden sollen neben den Auswertungen der allgemein zugänglichen Statistiken (FAER, Unfallstatistik, MPU-Statistik) unter anderem die systematische Erfassung von Bußgeldbescheiden oder der Überwachungsdichte. Befragungen und Beobachtungen können einen Aufschluss über das Dunkelfeld der unentdeckten Verstöße geben und so die Validität des Indikators erhöhen.