381009-2021 - ErgebnisDeutschland-Bergisch Gladbach: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
OJ S 143/2021 27/07/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Straßenwesen, Referat Z2
Postanschrift: Brüderstraße 53
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail: forschungsvergabe@bast.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bast.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Forschung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
FE 82.0751/2020-SPI Methodik: Abweichendes Verkehrsverhalten – Nichtbefolgung von Regeln “FE 82.0751/2020 „SPI Methodik: Abweichendes Verkehrsverhalten – Nichtbefolgung von Regeln
Referenznummer der Bekanntmachung: Z2g-FE 82.0751/2020 FE 82.0751/2020
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
73000000 Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
FE 82.0751/2020-SPI Methodik: Abweichendes Verkehrsverhalten – Nichtbefolgung von Regeln “FE 82.0751/2020 „SPI Methodik: Abweichendes Verkehrsverhalten – Nichtbefolgung von Regelnl.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 168 067,23 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Durch ihr Verhalten tragen Verkehrsteilnehmer ganz wesentlich zur Sicherheit im Straßenverkehr bei. Unangemessene Verhaltensweisen bergen ein hohes Unfallrisiko. Um solche Verhaltensweisen einzudämmen, mit denen Verkehrsteilnehmer sich und andere gefährden, wurden rechtliche Regelungen geschaffen, bei deren Nichtbefolgung Strafen und andere sekundärpräventive Maßnahmen drohen. Eine Klassifikation sicherheitsrelevanter Verstöße erfolgt z. B. über das Fahreignungs-Bewertungssystem nach § 4 Straßenverkehrsgesetz. Z. B. sind Übertretung von Geschwindigkeitsbegrenzungen, Nichteinhaltung von Vorfahrtsregelungen etc. dort als verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Verstöße definiert, da sie nachweislich mit einem erhöhten Unfallrisiko einhergehen. Die Häufigkeit von unangemessenen Verhaltensweisen kann daher als ein wesentlicher Indikator für die Sicherheit im Straßenverkehr dienen.
Problematisch ist allerdings in diesem Zusammenhang, dass nur entdeckte Verstöße und Verstöße, die mit einer besonderen Schwere einhergehen, im Fahreignungsregister gespeichert werden. In der Unfallstatistik werden solche Verstöße nur aufgeführt, wenn sie maßgeblich als Unfallursache erkannt wurden. Dadurch entsteht ein Dunkelfeld unangemessener Verhaltensweisen, dessen Ausmaß kaum abzuschätzen ist.
Ziel des Projektes ist es, einen geeigneten Indikator zur Regelbefolgung zu identifizieren und eine Erhebungsmethodik zu entwickeln, die das Dunkelfeld mit einbezieht und die regelmäßig wiederholt durchgeführt werden kann. In Betracht gezogen werden sollen neben den Auswertungen der allgemein zugänglichen Statistiken (FAER, Unfallstatistik, MPU-Statistik) unter anderem die systematische Erfassung von Bußgeldbescheiden oder der Überwachungsdichte. Befragungen und Beobachtungen können einen Aufschluss über das Dunkelfeld der unentdeckten Verstöße geben und so die Validität des Indikators erhöhen.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Projektkonzeption / Gewichtung: 50
Preis - Gewichtung: 50
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 050-124682
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: Z2g-FE 82.0751/2020 FE 82.0751/2020
Bezeichnung des Auftrags:
FE 82.0751/2020-SPI Methodik: Abweichendes Verkehrsverhalten – Nichtbefolgung von Regeln“FE 82.0751/2020 „SPI Methodik: Abweichendes Verkehrsverhalten – Nichtbefolgung von Regeln
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
21/06/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: DTV-Verkehrsconsult GmbH
Postanschrift: Pascalstraße 53
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52076
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 168 067,23 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 165 742,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes,
— Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
— Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
22/07/2021