381266-2022 - ErgebnisDeutschland-Augsburg: Restaurant- und Bewirtungsdienste
OJ S 133/2022 13/07/2022
Zuschlagsbekanntmachung – Konzession
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Messe Augsburg ASMV GmbH
Postanschrift: Am Messezentrum 5
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86159
Land: Deutschland
E-Mail: beschaffung@messeaugsburg.de
Telefon: +49 8212572197
Fax: +49 8212572277
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.messeaugsburg.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Freizeit, Kultur und Religion

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Veranstaltungsbezogene Bewirtung (Catering) auf dem Gelände der Messe Augsburg (Konzession)
Referenznummer der Bekanntmachung: 2022BS10
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
55300000 Restaurant- und Bewirtungsdienste
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Die Augsburger Schwabenhallen Messe- und Veranstaltungsgesellschaft mbH, im Folgenden: ASMV oder Messe Augsburg, schreibt die Konzessionsdienstleistungen im Bereich veranstaltungsbezogenen Bewirtung (Catering) auf dem Gelände von ASMV aus. Im Gegensatz zu Gaststätten befriedigt Catering nicht nur die Grundbedürfnisse von Hunger und Durst, sondern auch ein kultureller Bedarf an Kommunikation und Erlebnis sowie vermittelt das Gefühl von Herzlichkeit und des Wilkommenseins.
II.1.5.
Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 8 100 000,00 EUR
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
15800000 Diverse Nahrungsmittel
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: in den Vergabeunterlagen aufgeführt
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Es handelt sich um eine Dienstleistungskonzession im Bereich der Bewirtung, auch Catering genannt, während der Veranstaltungen auf dem Gelände der Augsburger Schwabenhallen Messe- und Veranstaltungsgesellschaft mbH (im Folgenden: ASMV). Die Details zu Konzessionsdienstleistungen sind in der Anlage 1 "Leistungsbeschreibung" zum Konzessionsvertrag dargelegt.  Der Dienstleistungsbereich mit gastronomischen Angeboten kann grundsätzlich nur vom Publikum in Bezug auf die Veranstaltungen (Aussteller, Gastveranstalter, Personal von ASMV, berechtigten Dritten wie ein Dienstleister beim Aufbau, Gäste und Besucher) in Anspruch genommen werden. Der Konzessionär ist verpflichtet, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die gastronomische Betreuung jeder Veranstaltung auf dem Gelände von ASMV entsprechend dem mit ASMV und, bei Gastveranstaltungen, mit dem Gastveranstalter abgestimmten Bewirtungskonzept zu übernehmen und durchzuführen. ASMV stellt geeignete Küchenräume und andere Nutzungsräume zu Bedingungen des Konzessionsvertrages (Halle 1 - 370qm, Halle 3 - 1.406 qm, Halle 6 - 181 qm, Tagungscenter - 36qm) zur Verfügung. ASMV behält sich jedoch vor, die Speisebereiche nach vorheriger Absprache mit dem Konzessionär für andere Zwecke zu nutzen.Der Konzessionär übernimmt die aus seiner Sicht notwendigen Investitionen auf dem Gelände und in den Gebäuden von ASMV, die dazu bestimmt sind, optimale Voraussetzungen für die künftige Zusammenarbeit zwischen ASMV und dem Konzessionär zu garantieren. Solche Investitionen können im Rahmen der Ausschreibung konkretisiert und näher abgestimmt werden. Die Vertragsleistungen beinhalten im Einzelnen:a) Bewirtschaftung der Küchen und Herstellung der Speisen und Getränken;b) Aufbau, Bewirtung des Veranstaltungspublikum auf dem ASMV-Gelände während der Sonder- und geplanten Veranstaltungen unter Einsatz von Service-Kräften, und Abbau/Abräumen;c) Aufbau, Bewirtung von Externen (Dienstleistern) während ihrer veranstaltungsbezogenen Tätigkeit auf dem ASMV-Gelände, und Abbau/Abräumen;d) Temporärer Aufbau und Betrieb eines Gastronomiebetriebes in den jeweiligen Hallen und und Abbau/Abräumen;e) Aufstellung, Betrieb und Wartung von Getränke- und Verpflegungsautomaten, und und Abbau/Abräumen;f) Bereitstellung, Betrieb und veranstaltungsbezogene Aktualisierung eines WebShops für die individuelle Bestellungen der Verpflegung;g) Kleinverkauf von Artikeln zur Abdeckung des üblichen Bedarfs wie Kaugummies, Gummiebärchen, u.ä.;
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der nachstehenden Kriterien:
II.2.7.
Laufzeit der Konzession
Laufzeit in Monaten: 60
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Vergabeverfahren mit vorheriger Veröffentlichung einer Konzessionsbekanntmachung
IV.1.11.
Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 111-313995

Abschnitt V: Vergabe einer Konzession

Eine Konzession/Ein Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Die Konzession/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80438
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
08/07/2022