3813-2022 - ErgebnisDeutschland-Bayreuth: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
OJ S 2/2022 04/01/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bayerisches Rotes Kreuz K. d. ö. R. - Kreisverband Bayreuth
Postanschrift: Hindenburgstrasse 10
Ort: Bayreuth
NUTS-Code: DE242 Bayreuth, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 95445
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Bayerisches Rotes Kreuz K. d. ö. R. - Kreisverband Bayreuth, Hindenburgstraße 10, 95445 Bayreuth
E-Mail: Susanne.Buehner@brk-bayreuth.de
Telefon: +49 921403-410 / +49 9214030
Fax: +49 921403-419
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.brk-bayreuth.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Architektenleistung Planung BRK-Kindervilla Bayreuth
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Vergabe der Architektenleistung Planung BRK-Kindervilla Bayreuth - Vergabe an 1. Preisträger des EU-weiten Architektenwettbewerbs 2020/S 038-090637, veröffentlicht am 24./02/2020.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 399 271,55 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE242 Bayreuth, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: 95445 Bayreuth
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Planung Renovierung Altbau plus neuer Anbau zum Zwecke der Nutzung als Kinderbetreuungseinrichtung
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Architektenwettbewerb, VgV-Verfahren / Gewichtung: 10
Kostenkriterium - Name: Gesetzter Kostenrahmen in Architektenwettbewerb / Gewichtung: 1
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Dienstleistungsauftrag, der an den Gewinner oder an einen der Gewinner eines Wettbewerbs vergeben wird
Erläuterung:
Der Auftrag wurde vergeben auf Basis des am 24/02/2020 im Amtsblatt der EU veröffentlichten Architektenwettbewerbs 2020/S 038-090637 (nichtoffener Realisierungswettbewerb nach PRW 2013 "BRK Kindervilla Bayreuth, 95445 Bayreuth").
Der Auftragnehmer hatte im Architektenwettbewerb den ersten Preis errungen (Preisgerichtssitzung vom 05.03.2021) und im VgV-Verfahren am 27.07.2021 das einzige Angebot abgegeben, nachdem die Preisträger der Plätze 2 und 3 auf eine Abgabe eines Angebots verzichtet hatten.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 038-090637
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Der öffentliche Auftraggeber vergibt keine weiteren Aufträge auf der Grundlage der vorstehenden Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
Architektenvertrag - Gebäude und Innenräume - BRK-Kindervilla Bayreuth - Sanierung und Umbau Bestandsgebäude sowie Erweiterungsbau
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
06/12/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Atelier . Schmelzer . Weber - Atelier für Baukultur (Dresden)
Postanschrift: Riesaer Straße 32
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01127
Land: Deutschland
E-Mail: atelier@schmelzerweber.de
Telefon: +49 35133293556
Internet-Adresse: www.schmelzerweber.de
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 399 271,55 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Nordbayern, Regierung von Mittelfranken
Postanschrift: Postfach 606
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
VI.4.2.
Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Nordbayern, Regierung von Mittelfranken
Postanschrift: Postfach 606
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. (3), S.1, Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S1 Nr. 1-3 GWB).
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
30/12/2021