5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 77311000 Pflegearbeiten für Ziergärten und Parks
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 12619
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 15/06/2024
Enddatum der Laufzeit: 14/06/2025
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Kommunikation
Beschreibung: Die Bieter hat im Rahmen einer Kurzbeschreibung die Art und Weise der Kommunikation zwischen AG und AN darzulegen (1seitige Stellungnahme). Die nachfolgen aufgeführten Faktoren sind dabei keine vergaberechtlichen Unterkriterien; sie sollen nur verdeutlichen, worauf die Vergabestelle bei der Auswertung dieses Kriteriums Wert legt. Die Bewertung erfolgt allerdings durch eine Gesamtbetrachtung der hierzu vom Bieter vorgebrachten Informationen. 1. Häufigkeit der gemeinsamen Termine 2. Form der Termine 3. Erreichbarkeit der Ansprechpersonen 4. Kommunikationswege und -medien 5. Urlaubsvertretung 6. Form der Bereitstellung der Leistungsnachweise
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 150
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Einsatz von Maschinen und Fahrzeugen
Beschreibung: : Der Bieter hat im Rahmen einer Kurzbeschreibung den Einsatz von geeigneten Maschinen und Fahrzeugen für die Parkpflege im Kienbergpark – Parkteil Hellersdorf zu erläutern. Die nachfolgen aufgeführten Faktoren sind dabei keine vergaberechtlichen Unterkriterien; sie sollen nur verdeutlichen, worauf die Vergabestelle bei der Auswertung dieses Kriteriums Wert legt. Die Bewertung erfolgt allerdings durch eine Gesamtbetrachtung der hierzu vom Bieter vorgebrachten Informationen. 1. Einsatz von Mahdfahrzeugen mit Balkenmähwerk 2. Freischneider 3. Kehrmaschine 4. Kleinfahrzeug
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 150
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Die Bewertung des Honorarangebots erfolgt nach Eurobeträgen. Der Gesamteurobetrag netto des jeweiligen Angebots wird in Punkte umgerechnet. Hierfür wird zwischen dem niedrigsten Preis (volle Punktezahl im Kriterium Preis) und dem 2fachen niedrigesten Preis (0 Punkte im Kriterium Preis) gemäß der nachfolgenden Formel linear interpoliert: Punkte=((2 x Mindestangebot Angebotssumme)x maximal erreichbare Punktzahl Preis)/Mindestangebot. Dabei wird kaufmännisch auf volle Punkte gerundet.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 70
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Grün Berlin GmbH
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Grün Berlin GmbH
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Landes Berlin
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Grün Berlin GmbH
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