Neubau Freiwillige Feuerwehr und Rettungswache Traar, Moerser Landstraße/Buscher Holzweg - DIN 18385 -Förderanlagen, Aufzugsanlagen, Fahrtreppen und Fahrsteige
Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-ZGM-32-pl-3
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil 45313000 Installation von Aufzügen und Rolltreppen
II.1.3.
Art des Auftrags Bauauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist der Neubau einer kombinierten Feuer- und Rettungswache
auf einem Baugrundstück an der Kreuzung Moerser Landstraße/ Buscher Holzweg.
Die Feuer- und Rettungswache wird mit einer Aufzugsanlage mit 2 Stationen (EG und 1.OG)
ausgestattet.
II.1.6.
Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung Wert ohne MwSt.: 38 266,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s) 42416100 Aufzüge, 42417000 Aufzüge und Fördereinrichtungen, 42416000 Aufzüge, Schrägaufzüge, Hebezeuge, Rolltreppen und Rollsteige, 45313100 Installation von Aufzügen, 50750000 Wartung von Aufzugsanlagen
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
Neubau Freiwillige Feuerwehr- und Rettungswache Traar Moerser Landstraße/Buscher Holzweg Krefeld
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Konkret sind folgende Arbeiten auszuführen:
Aufzugsanlage
- Installation Seil betriebener Personenaufzug 630 kg
- Aufzugsschachtentrauchung
- Notruf über GSM
- Begleitung der Sachverständigenabnahmen
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Die Teilnahme an den regelmäßig (wöchentlich) stattfindenden Baubesprechungen während der Bauphase ist verpflichtend.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 076-206504
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 5
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Offizielle Bezeichnung: Schindler Aufzüge und Fahrtreppen GmbH
Postanschrift: Heerdterbuschstraße 13
Ort: Neuss
NUTS-Code: DEA1D Rhein-Kreis Neuss
Postleitzahl: 41460
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 44 540,00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 38 266,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.
Zusätzliche Angaben
Das Leitungspersonal verfügt über ausreichende Deutschkenntnisse
Hinweis: Urkalkulation:
Abweichend von Ziffer 3.9 der "Teilnahmebedingungen der Stadt Krefeld für die Vergabe von Bauleistungen" ist die
Urkalkulation unaufgefordert mit Auftragserteilung dem Auftraggeber zu übergeben.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYD3D4RC
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: +49 2211473045
Fax: +49 2211472889
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziff. 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Offizielle Bezeichnung: Stadt Krefeld, ZGM - Zentrales Gebäudemanagement