382502-2021 - ErgebnisDeutschland-Osnabrück: Kommunikationsinfrastruktur
OJ S 144/2021 28/07/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Osnabrück – Abt. 11.5 Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Am Schölerberg 1
Ort: Osnabrück
NUTS-Code: DE944 Osnabrück, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 49082
Land: Deutschland
E-Mail: vergabe@Lkos.de
Telefon: +49 541 / 501-1100
Fax: +49 541 / 501-61100
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-osnabrueck.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
NGA-Breitbandausbau in Glandorf-Schwege und Hagen-Sudenfeld
Referenznummer der Bekanntmachung: LKOS 2021 - 112
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
32571000 Kommunikationsinfrastruktur
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Ziel ist es, die im Landkreis Osnabrück gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmeranschlüsse in Hagen und Glandorf (158 Adressen) über ein NGA-Netz zu erschließen. Dabei sollen die Breitbandanschlüsse flächendeckend – mit einem Erschließungsgrad von 100 % der im festgelegten Ausbaugebiet erreichbaren Teilnehmeranschlüsse – eine Übertragungsrate von mindestens 1 000 Mbit/s symmetrisch bieten.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
32561000 Glasfaserverbindungen, 64200000 Fernmeldedienste
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE944 Osnabrück, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: Gewährung von Investitionsbeihilfen für die Errichtung einer NGA-Breitbandinfrastruktur im Landkreis Osnabrück in den Ortsteilen Glandorf-Schwege und Hagen-Sudenfeld. Die NGA unterversorgten Ausbaugebiete können dem Anhang 1 zu der Anlage 1 entnommen werden.
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen sollen die im Landkreis Osnabrück gelegenen, noch unterversorgten Adressen in Hagen und Glandorf im Wege der weiteren Verdichtung des Breitbandausbaus über ein NGA-Netz erschlossen werden.
Dabei soll an den Teilnehmeranschlüssen flächendeckend jeweils eine technische Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zur Verfügung stehen.
Der Netzbetreiber ist verpflichtet, die Breitbandinfrastruktur zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7 Jahren zu betreiben.
Zur Unterstützung des kostenintensiven NGA-Netzausbauvorhabens beabsichtigt der Landkreis Osnabrück Fördermittel des Bundes auf Grundlage der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015, erste überarbeitete Version vom 20. Juni 2016 (nachfolgend „Bundesförderrichtlinie“ genannt) und der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Ausbaus von Gigabitnetzen in Niedersachsen vom 25. Juni 2019 (nachstehend: „Landesförderrichtlinie“) in Anspruch zu nehmen. Vor diesem Hintergrund hat der Landkreis Osnabrück neben den zwingenden rechtlichen Vorgaben des europäischen und nationalen Vergaberechts auch die Implikationen der Förderrichtlinie des Bundes zu beachten.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Konzept Service und Betrieb / Gewichtung: 9
Qualitätskriterium - Name: Konzept Zeitplan / Gewichtung: 21
Qualitätskriterium - Name: Nutzung alternativer Netztechnologien und Verlegemethoden / Gewichtung: 5
Kostenkriterium - Name: Endkundenpreise / Gewichtung: 15
Kostenkriterium - Name: Wirtschaftlichkeitslücke / Gewichtung: 50
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 079-200647
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
Auftragsvergabe teutel GmbH
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
23/07/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: teutel GmbH
Postanschrift: An der Mühlenbreede, 4
Ort: Lengerich
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 49525
Land: Deutschland
E-Mail: notification@teutel.de
Internet-Adresse: http://www.teutel.de
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Es können Unteraufträge vergeben werden

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXTBYYDYDL0
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
23/07/2021