Beschreibung der Beschaffung
Durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen sollen die im Landkreis Osnabrück gelegenen, noch unterversorgten Adressen in Hagen und Glandorf im Wege der weiteren Verdichtung des Breitbandausbaus über ein NGA-Netz erschlossen werden.
Dabei soll an den Teilnehmeranschlüssen flächendeckend jeweils eine technische Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zur Verfügung stehen.
Der Netzbetreiber ist verpflichtet, die Breitbandinfrastruktur zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7 Jahren zu betreiben.
Zur Unterstützung des kostenintensiven NGA-Netzausbauvorhabens beabsichtigt der Landkreis Osnabrück Fördermittel des Bundes auf Grundlage der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015, erste überarbeitete Version vom 20. Juni 2016 (nachfolgend „Bundesförderrichtlinie“ genannt) und der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Ausbaus von Gigabitnetzen in Niedersachsen vom 25. Juni 2019 (nachstehend: „Landesförderrichtlinie“) in Anspruch zu nehmen. Vor diesem Hintergrund hat der Landkreis Osnabrück neben den zwingenden rechtlichen Vorgaben des europäischen und nationalen Vergaberechts auch die Implikationen der Förderrichtlinie des Bundes zu beachten.