Zwischen dem Auftraggeber und uipath SRL existieren langjährige Vertragsbeziehungen über die RPA- Software (RPA = Robotic Process Automation) des Softwareherstellers uipath SRL, welche bei einem Kunden des Auftraggebers zum Einsatz kommt. Der Kunde plant, die Software weiterhin zu nutzen. Aus diesem Grund möchte der Auftraggeber den bisherigen Vertrag über Software-Miete, - Pflege und -Support verlängern. Aufgrund der besonderen Komplexität, der speziellen Anforderungen an die vorhandene IT-Infrastruktur und der in der Vergangenheit speziell für den Kunden entwickelten Artefakte wie auch der erheblichen finanziellen wie auch personellen Mehraufwände bei einem Wechsel des Produktes ist vorliegend aufgrund technischer Besonderheiten nur ein einziges Unternehmen, nämlich die uipath SRL zur Auftragsausführung in der Lage.
Die aktuell eingesetzte Lösung verfügt über einen großen Teil an individuell für den Kunden entwickelten Artefakte, welche bei der Implementierung einer neuen RPA-Lösung obsolet würden und eine vollumfängliche Neuentwicklung der automatisierten Prozesse bedingen würde. Bei einem Wechsel des Auftragnehmers würden erhebliche zeitliche und personelle Mehraufwände generiert werden, da alle bisher eingesetzten und betriebenen Komponenten neu mit dem BITMARCK-Kunden und dem neuen Auftragnehmer abgestimmt werden müssten.
Eine Migration der Artefakte auf eine neue Lösung ist nicht möglich, da die selbstentwickelten Artefakte und Aktivitäten programmspezifisch und nicht adaptierbar sind.
Die weitere Nutzung der RPA-Software des Herstellers uipath SRL zielt darauf ab, den Roboter für den Betrieb möglichst stabil und performant zu bauen. Durch den bisherigen Einsatz der heutigen Lösung wurde Wissen aufgebaut, welches die Entwicklung neuer Artefakte beschleunigt und im Betrieb zu weniger Ausfällen und Störungen führt. Dieses Wissen müsste mit einer neuen Lösung von Grund auf neu erlernt werden, was die Entwicklungszeit anfänglich verlängern würde und voraussichtlich zu Produktionsausfällen und somit zu Ausfallskosten führt. Dies hätte teilweise Strafzahlungen zur Folge, da Fristen nicht eingehalten werden können. Der jetzige Auftrag ist aus den oben genannten Gründen eng mit den bereits im Einsatz befindlichen Leistungen der uipath SRL verbunden und soll diese fortführen. Aufgrund dieser Komplexität ist nur die uipath SRL technisch in der Lage, das gegenwärtige Beschaffungsvorhaben umzusetzen. Für die Auftragsvergabe kommt aus den obengenannten Gründen daher allein die uipath SRL in Betracht.