382543-2021 - ErgebnisDeutschland-Hamburg: Softwarepaket und Informationssysteme
OJ S 144/2021 28/07/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: BITMARCK Technik GmbH
Postanschrift: Hammerbrookstraße 38
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20097
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): BITMARCK Holding GmbH, Kruppstraße 64, 45145 Essen
E-Mail: zam@bitmarck.de
Telefon: +49 2011766-2000
Fax: +49 2011766-2970
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bitmarck.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Arbeitsgemeinschaft nach SGB als Gesellschaften mit beschränkter Haftung, deren Gesellschafter Krankenkassen und deren Verbände sind.
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Erbringung von IT-Dienstleistungen (u. a. Softwareentwicklung und Rechenzentrumsbetrieb)im Umfeld der gesetzlichen Krankenversicherung.

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Verlängerung der Softwaremiete, der Softwarepflege und des Supports für eine RPA-Software (RPA = Robotic Process Automation)
Referenznummer der Bekanntmachung: BM2021006UIPATH
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Beschaffungsgegenstand ist die Verlängerung der Softwaremiete, der Softwarepflege und des Supports für eine RPA-Software (RPA = Robotic Process Automation) des Softwareherstellers UiPath für einen Kunden aus dem Krankenkassenbereich.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 741 390,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung: BITMARCK Technik GmbH Hammerbrookstraße 38 20097 Hamburg
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Als Managed Service Provider im IT-Markt der gesetzlichen Krankenversicherung treibt BITMARCK die Digitalisierung in der Branche und bei seinen Kunden mit innovativen Produkten, Lösungen und Services voran. Grundlage hierfür ist der GKV-Softwarestandard BITMARCK_21c|ng, der bei den angeschlossenen Krankenkassen im Einsatz ist. Kunden der Unternehmensgruppe sind die Betriebs- und Innungskrankenkassen sowie die DAK-Gesundheit und weitere Ersatzkassen – über 30 000 Mitarbeiter und mehr als 20 Millionen Versicherte in der GKV profitieren von den IT-Dienstleistungen von BITMARCK.
Es handelt sich bei dieser Beschaffung um die Verlängerung der Miete, der Pflege und des Supports der bereits im Einsatz beim Kunden befindlichen RPA-Software (RPA = Robotic Process Automation).
Bei der Software handelt es sich um eine Technologie zur Automatisierung von Geschäftsprozessen durch digitale Roboter.
Durch die Automatisierung über die Benutzeroberfläche (GUI) wird der manuelle Bearbeitungsaufwand der Mitarbeiter unseres Kunden reduziert, es werden Prozesse standardisiert und beschleunigt.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Erläuterung:
Zwischen dem Auftraggeber und uipath SRL existieren langjährige Vertragsbeziehungen über die RPA- Software (RPA = Robotic Process Automation) des Softwareherstellers uipath SRL, welche bei einem Kunden des Auftraggebers zum Einsatz kommt. Der Kunde plant, die Software weiterhin zu nutzen. Aus diesem Grund möchte der Auftraggeber den bisherigen Vertrag über Software-Miete, - Pflege und -Support verlängern. Aufgrund der besonderen Komplexität, der speziellen Anforderungen an die vorhandene IT-Infrastruktur und der in der Vergangenheit speziell für den Kunden entwickelten Artefakte wie auch der erheblichen finanziellen wie auch personellen Mehraufwände bei einem Wechsel des Produktes ist vorliegend aufgrund technischer Besonderheiten nur ein einziges Unternehmen, nämlich die uipath SRL zur Auftragsausführung in der Lage.
Die aktuell eingesetzte Lösung verfügt über einen großen Teil an individuell für den Kunden entwickelten Artefakte, welche bei der Implementierung einer neuen RPA-Lösung obsolet würden und eine vollumfängliche Neuentwicklung der automatisierten Prozesse bedingen würde. Bei einem Wechsel des Auftragnehmers würden erhebliche zeitliche und personelle Mehraufwände generiert werden, da alle bisher eingesetzten und betriebenen Komponenten neu mit dem BITMARCK-Kunden und dem neuen Auftragnehmer abgestimmt werden müssten.
Eine Migration der Artefakte auf eine neue Lösung ist nicht möglich, da die selbstentwickelten Artefakte und Aktivitäten programmspezifisch und nicht adaptierbar sind.
Die weitere Nutzung der RPA-Software des Herstellers uipath SRL zielt darauf ab, den Roboter für den Betrieb möglichst stabil und performant zu bauen. Durch den bisherigen Einsatz der heutigen Lösung wurde Wissen aufgebaut, welches die Entwicklung neuer Artefakte beschleunigt und im Betrieb zu weniger Ausfällen und Störungen führt. Dieses Wissen müsste mit einer neuen Lösung von Grund auf neu erlernt werden, was die Entwicklungszeit anfänglich verlängern würde und voraussichtlich zu Produktionsausfällen und somit zu Ausfallskosten führt. Dies hätte teilweise Strafzahlungen zur Folge, da Fristen nicht eingehalten werden können. Der jetzige Auftrag ist aus den oben genannten Gründen eng mit den bereits im Einsatz befindlichen Leistungen der uipath SRL verbunden und soll diese fortführen. Aufgrund dieser Komplexität ist nur die uipath SRL technisch in der Lage, das gegenwärtige Beschaffungsvorhaben umzusetzen. Für die Auftragsvergabe kommt aus den obengenannten Gründen daher allein die uipath SRL in Betracht.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: BM2021006UIPATH
Bezeichnung des Auftrags:
Verlängerung der Softwaremiete, Softwarepflege und Support
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
02/07/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: UIPath SRL
Postanschrift: Vasile Alecsandri Str. and 11 Daniel Constantin Str, Building A, floors 5 and 6, District 1
Ort: Bukarest
NUTS-Code: RO321 Bucureşti
Postleitzahl: 010613
Land: Rumänien
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 741 390,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YFMRM5Z
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrages kann gem. § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
23/07/2021