382727-2026 - Auftragsänderung
Deutschland – Gipskartonarbeiten – Neubau Außenstelle Technische Hochschule, Am Residenzplatz, Neumarkt i.d.OPf. - Trockenbauarbeiten
OJ S 106/2026 04/06/2026
Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Bauleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungStadt Neumarkt i.d.OPf. Vergabestelle
E-Mailvergabestelle@neumarkt.de
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelNeubau Außenstelle Technische Hochschule, Am Residenzplatz, Neumarkt i.d.OPf. - Trockenbauarbeiten
BeschreibungVOR ÄNDERUNG: Trockenbau: Ca. 1.200 m² Trockenbauwände, Vorsatzschalen Ca. 1.560 m² AHD mit HWL-Platten Ca. 100 m² Streckmetalldecken Ca. 2.250 m² Deckendämmung Tiefgarage mit HWL-Platten NACH ÄNDERUNG: Mehrmengen infolge geänderter und erweiterter Medientrassen (Elektro- und Medientechnik); Anpassungen von Deckenbekleidungen in Tiefgarage und Technikbereichen; zusätzliche Verkleidungen von Installationen, auch unter Berücksichtigung brandschutztechnischer Anforderungen; abschnittsweise Rückbau- und Wiederherstellungsarbeiten bereits ausgeführter Leistungen; zusätzliche Gerüststellungen infolge geänderter Bauabläufe und Ausführungsreihenfolgen
Kennung des Verfahrensf6af3823-08e2-41cc-8546-87245c28a77f
Interne KennungA 21.8166
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsBauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45324000 Gipskartonarbeiten
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Neumarkt i. d. OPf. (DE236)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu - Hauptauftrag im Rahmen eines Offenen Verfahren nach § 119 Abs. 1-3 GWB, § 3 EU Satz 1 Nr. 1 VOB/A, § 3a EU Abs. 1 VOB/A; Auftragsänderung nach § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB, § 22 EU Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 VOB/A
5. Los
5.1.
LosLOT-0000
TitelNeubau Außenstelle Technische Hochschule, Am Residenzplatz, Neumarkt i.d.OPf. - Trockenbauarbeiten
BeschreibungVOR ÄNDERUNG: Trockenbau: Ca. 1.200 m² Trockenbauwände, Vorsatzschalen Ca. 1.560 m² AHD mit HWL-Platten Ca. 100 m² Streckmetalldecken Ca. 2.250 m² Deckendämmung Tiefgarage mit HWL-Platten NACH ÄNDERUNG: Mehrmengen infolge geänderter und erweiterter Medientrassen (Elektro- und Medientechnik); Anpassungen von Deckenbekleidungen in Tiefgarage und Technikbereichen; zusätzliche Verkleidungen von Installationen, auch unter Berücksichtigung brandschutztechnischer Anforderungen; abschnittsweise Rückbau- und Wiederherstellungsarbeiten bereits ausgeführter Leistungen; zusätzliche Gerüststellungen infolge geänderter Bauabläufe und Ausführungsreihenfolgen. Falls es sich bei den Nachträgen nicht bereits um eine nach § 132 Abs. 1 GWB unwesentliche Änderung handelt, ist die Auftragsvergabe gemäß § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB zulässig. Demnach ist, unbeschadet von § 132 Abs. 1 GWB, die Änderung eines öffentlichen Auftrags ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zulässig, wenn zusätzliche Liefer-, Bau- oder Dienstleistungen erforderlich geworden sind, die nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren, und ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht erfolgen kann (Buchst. a) und mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden wäre (Buchst. b). Ein Wechsel des AN für die anfallenden Leistungen kann aus technischen (insbesondere Gewährleistung und Bauablauf) Gründen nicht erfolgen und wäre für den Auftraggeber mit erheblichen Schwierigkeiten und erheblichen Zusatzkosten verbunden. (Nachtragsart: Massenmehrung gemäß, §2 Abs.3 VOB/B). Aus Sicht des Auftraggebers sind die Auftragsänderungen erforderlich, da der erreichte Baufortschritt eine Neuausschreibung bzw. einen Wechsel des Auftragnehmers nicht oder nur mit erheblichen Mehrkosten sowie bautechnischen und terminlichen Risiken zulässt. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde insbesondere zu erheblichen Störungen des Bauablaufs führen. Aus wirtschaftlicher Sicht wären Behinderungen nachfolgender Gewerke sowie Verzögerungen im Bauablauf mit entsprechenden Mehrkosten zu erwarten. Auch aus technischen Gründen, insbesondere aufgrund der bestehenden Schnittstellen zu Leistungen der Technischen Gebäudeausrüstung sowie brandschutztechnischer Anforderungen, wäre eine klare Abgrenzung von Leistungen und Gewährleistungen nicht mehr möglich. Die Änderungen wurden durch nachträgliche Anforderungen des Bauherrn bzw. Nutzers sowie durch erst im Zuge der Bauausführung konkretisierte Leitungsführungen erforderlich und waren zum Zeitpunkt der ursprünglichen Ausschreibung nicht vorhersehbar. Da sich der Gesamtcharakter des Auftrags nicht verändern wird und weiterhin ausschließlich Trockenbauleistungen Gegenstand der Ausführung sind, wird die Voraussetzung für eine zulässige Auftragsänderung als gegeben angesehen.
Interne KennungA 21.8166
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsBauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45324000 Gipskartonarbeiten
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Neumarkt i. d. OPf. (DE236)
LandDeutschland
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleRegierung von Mittelfranken –Vergabekammer Nordbayern
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0000
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungKaefer Construction GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsNA Nr. 13
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0000
Wert des Angebots87 554,54 EUR
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags21.8166-13
Datum des Vertragsabschlusses27/04/2021
7. Änderung
7.1.
Änderung
Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachung227368-2021
Identifikator des geänderten Vertrags21.8166-13
Grund für die ÄnderungBedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
BeschreibungFalls es sich bei den Nachträgen nicht bereits um eine nach § 132 Abs. 1 GWB unwesentliche Änderung handelt, ist die Auftragsvergabe gemäß § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB zulässig. Demnach ist, unbeschadet von § 132 Abs. 1 GWB, die Änderung eines öffentlichen Auftrags ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zulässig, wenn zusätzliche Liefer-, Bau- oder Dienstleistungen erforderlich geworden sind, die nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren, und ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht erfolgen kann (Buchst. a) und mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden wäre (Buchst. b). Ein Wechsel des AN für die anfallenden Leistungen kann aus technischen (insbesondere Gewährleistung und Bauablauf) Gründen nicht erfolgen und wäre für den Auftraggeber mit erheblichen Schwierigkeiten und erheblichen Zusatzkosten verbunden. (Nachtragsart: Massenmehrung gemäß, §2 Abs.3 VOB/B). Aus Sicht des Auftraggebers sind die Auftragsänderungen erforderlich, da der erreichte Baufortschritt eine Neuausschreibung bzw. einen Wechsel des Auftragnehmers nicht oder nur mit erheblichen Mehrkosten sowie bautechnischen und terminlichen Risiken zulässt. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde insbesondere zu erheblichen Störungen des Bauablaufs führen. Aus wirtschaftlicher Sicht wären Behinderungen nachfolgender Gewerke sowie Verzögerungen im Bauablauf mit entsprechenden Mehrkosten zu erwarten. Auch aus technischen Gründen, insbesondere aufgrund der bestehenden Schnittstellen zu Leistungen der Technischen Gebäudeausrüstung sowie brandschutztechnischer Anforderungen, wäre eine klare Abgrenzung von Leistungen und Gewährleistungen nicht mehr möglich. Die Änderungen wurden durch nachträgliche Anforderungen des Bauherrn bzw. Nutzers sowie durch erst im Zuge der Bauausführung konkretisierte Leitungsführungen erforderlich und waren zum Zeitpunkt der ursprünglichen Ausschreibung nicht vorhersehbar. Da sich der Gesamtcharakter des Auftrags nicht verändern wird und weiterhin ausschließlich Trockenbauleistungen Gegenstand der Ausführung sind, wird die Voraussetzung für eine zulässige Auftragsänderung als gegeben angesehen.
7.1.1.
Änderung
Beschreibung der ÄnderungenNACH ÄNDERUNG: Mehrmengen infolge geänderter und erweiterter Medientrassen (Elektro- und Medientechnik); Anpassungen von Deckenbekleidungen in Tiefgarage und Technikbereichen; zusätzliche Verkleidungen von Installationen, auch unter Berücksichtigung brandschutztechnischer Anforderungen; abschnittsweise Rückbau- und Wiederherstellungsarbeiten bereits ausgeführter Leistungen; zusätzliche Gerüststellungen infolge geänderter Bauabläufe und Ausführungsreihenfolgen.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle BezeichnungStadt Neumarkt i.d.OPf. Vergabestelle
Registrierungsnummer2623 DE251175299
StadtNeumarkt i.d.OPf.
Postleitzahl92318
Land, Gliederung (NUTS)Neumarkt i. d. OPf. (DE236)
LandDeutschland
E-Mailvergabestelle@neumarkt.de
Telefon000
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungRegierung von Mittelfranken –Vergabekammer Nordbayern
Registrierungsnummerc0f12e87-76f1-4468-90ef-036d199560d7
StadtAnsbach
Postleitzahl91522
Land, Gliederung (NUTS)Ansbach, Kreisfreie Stadt (DE251)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
Telefon+49 981 531277
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungKaefer Construction GmbH
RegistrierungsnummerDE 251317537
StadtBremen
Postleitzahl28217
Land, Gliederung (NUTS)Bremen, Kreisfreie Stadt (DE501)
LandDeutschland
E-Mailconstruction@kaefer.com
Telefon+49 421 6109 201
Fax+49 421 6109120
Rollen dieser Organisation
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-0000
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachunga0ef0853-b5c8-4f70-891d-d99462c76576  -  01
FormulartypAuftragsänderung
Art der BekanntmachungBekanntmachung der Auftragsänderungen
Unterart der Bekanntmachung38
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung02/06/2026 16:02:45 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung382727-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe106/2026
Datum der Veröffentlichung04/06/2026