383506-2025 - Vorankündigung – Direktvergabe
Österreich – Betankung von Fahrzeugen – Konzessionen für E-Ladeinfrastruktur auf Raststationen
OJ S 112/2025 13/06/2025
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen - Bauleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungAutobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft
E-MailKanzlei@schramm-oehler.at
Rechtsform des ErwerbersEinrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersWirtschaftliche Angelegenheiten
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelKonzessionen für E-Ladeinfrastruktur auf Raststationen
BeschreibungErweiterung der Konzessionsverträge für Raststationen der Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft um die Errichtung und den Betrieb von E-Ladeinfrastruktur
Kennung des Verfahrens3ea42f43-1b61-4f78-975e-378f51cba697
VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Zusätzliche Art des AuftragsBauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 63712600 Betankung von Fahrzeugen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45223710 Bau von Autobahnraststätten, 45223720 Bau von Tankstellen, 65310000 Stromversorgung
2.1.2.
Erfüllungsort
LandÖsterreich
Zusätzliche InformationenRaststationen der Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/23/EU
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelErweiterung Konzessionsvertrag Raststation Deutschfeistritz
BeschreibungErweiterung des Konzessionsvertrags für die Raststation Deutschfeistritz um die Errichtung und den Betrieb von E-Ladeinfrastruktur
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Zusätzliche Art des AuftragsBauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 63712600 Betankung von Fahrzeugen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45223710 Bau von Autobahnraststätten, 45223720 Bau von Tankstellen, 65310000 Stromversorgung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Graz (AT221)
LandÖsterreich
Zusätzliche InformationenRaststation Deutschfeistritz
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Enddatum der Laufzeit31/12/2040
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleBundesverwaltungsgericht
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltAutobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft
5.1.
LosLOT-0002
TitelErweiterung Konzessionsvertrag Raststation Eisentratten
BeschreibungErweiterung des Konzessionsvertrags für die Raststation Eisentratten um die Errichtung und den Betrieb von E-Ladeinfrastruktur
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Zusätzliche Art des AuftragsBauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 63712600 Betankung von Fahrzeugen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45223710 Bau von Autobahnraststätten, 45223720 Bau von Tankstellen, 65310000 Stromversorgung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Oberkärnten (AT212)
LandÖsterreich
Zusätzliche InformationenRaststation Eisentratten
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Enddatum der Laufzeit31/12/2037
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleBundesverwaltungsgericht
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltAutobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft
5.1.
LosLOT-0003
TitelErweiterung Konzessionsvertrag Raststation Golling Ost
BeschreibungErweiterung des Konzessionsvertrags für die Raststation Golling Ost um die Errichtung und den Betrieb von E-Ladeinfrastruktur
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Zusätzliche Art des AuftragsBauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 63712600 Betankung von Fahrzeugen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45223710 Bau von Autobahnraststätten, 45223720 Bau von Tankstellen, 65310000 Stromversorgung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Salzburg und Umgebung (AT323)
LandÖsterreich
Zusätzliche InformationenRaststation Golling Ost
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Enddatum der Laufzeit31/12/2040
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleBundesverwaltungsgericht
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltAutobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft
5.1.
LosLOT-0004
TitelErweiterung Konzessionsvertrag Raststation Steinhäusl
BeschreibungErweiterung des Konzessionsvertrags für die Raststation Steinhäusl um die Errichtung und den Betrieb von E-Ladeinfrastruktur
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Zusätzliche Art des AuftragsBauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 63712600 Betankung von Fahrzeugen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45223710 Bau von Autobahnraststätten, 45223720 Bau von Tankstellen, 65310000 Stromversorgung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Sankt Pölten (AT123)
LandÖsterreich
Zusätzliche InformationenRaststation Steinhäusl
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Enddatum der Laufzeit31/12/2044
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleBundesverwaltungsgericht
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltAutobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft
5.1.
LosLOT-0005
TitelErweiterung Konzessionsvertrag Raststation Angath Nord
BeschreibungErweiterung des Konzessionsvertrags für die Raststation Angath Nord um die Errichtung und den Betrieb von E-Ladeinfrastruktur
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Zusätzliche Art des AuftragsBauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 63712600 Betankung von Fahrzeugen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45223710 Bau von Autobahnraststätten, 45223720 Bau von Tankstellen, 65310000 Stromversorgung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Tiroler Unterland (AT335)
LandÖsterreich
Zusätzliche InformationenRaststation Angath Nord
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Enddatum der Laufzeit31/12/2044
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleBundesverwaltungsgericht
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltAutobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft
5.1.
LosLOT-0006
TitelErweiterung Konzessionsvertrag Raststation Bad Fischau
BeschreibungErweiterung des Konzessionsvertrags für die Raststation Bad Fischau um die Errichtung und den Betrieb von E-Ladeinfrastruktur
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Zusätzliche Art des AuftragsBauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 63712600 Betankung von Fahrzeugen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45223710 Bau von Autobahnraststätten, 45223720 Bau von Tankstellen, 65310000 Stromversorgung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Niederösterreich-Süd (AT122)
LandÖsterreich
Zusätzliche InformationenRaststation Bad Fischau
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Enddatum der Laufzeit31/12/2041
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleBundesverwaltungsgericht
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltAutobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft
5.1.
LosLOT-0007
TitelErweiterung Konzessionsvertrag Raststation Brennersee
BeschreibungErweiterung des Konzessionsvertrags für die Raststation Brennersee um die Errichtung und den Betrieb von E-Ladeinfrastruktur
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Zusätzliche Art des AuftragsBauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 63712600 Betankung von Fahrzeugen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45223710 Bau von Autobahnraststätten, 45223720 Bau von Tankstellen, 65310000 Stromversorgung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Innsbruck (AT332)
LandÖsterreich
Zusätzliche InformationenRaststation Brennersee
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Enddatum der Laufzeit31/12/2041
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleBundesverwaltungsgericht
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltAutobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft
5.1.
LosLOT-0008
TitelErweiterung Konzessionsvertrag Raststation Göttlesbrunn
BeschreibungErweiterung des Konzessionsvertrags für die Raststation Göttlesbrunn um die Errichtung und den Betrieb von E-Ladeinfrastruktur
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Zusätzliche Art des AuftragsBauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 63712600 Betankung von Fahrzeugen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45223710 Bau von Autobahnraststätten, 45223720 Bau von Tankstellen, 65310000 Stromversorgung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Wiener Umland/Südteil (AT127)
LandÖsterreich
Zusätzliche InformationenRaststation Göttlesbrunn
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Enddatum der Laufzeit31/12/2044
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleBundesverwaltungsgericht
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltAutobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft
5.1.
LosLOT-0009
TitelErweiterung Konzessionsvertrag Raststation Kaiserwald
BeschreibungErweiterung des Konzessionsvertrags für die Raststation Kaiserwald um die Errichtung und den Betrieb von E-Ladeinfrastruktur
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Zusätzliche Art des AuftragsBauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 63712600 Betankung von Fahrzeugen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45223710 Bau von Autobahnraststätten, 45223720 Bau von Tankstellen, 65310000 Stromversorgung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Graz (AT221)
LandÖsterreich
Zusätzliche InformationenRaststation Kaiserwald
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Enddatum der Laufzeit31/12/2044
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleBundesverwaltungsgericht
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltAutobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft
5.1.
LosLOT-0010
TitelErweiterung Konzessionsvertrag Raststation Lindach Nord
BeschreibungErweiterung des Konzessionsvertrags für die Raststation Lindach Nord um die Errichtung und den Betrieb von E-Ladeinfrastruktur
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Zusätzliche Art des AuftragsBauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 63712600 Betankung von Fahrzeugen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45223710 Bau von Autobahnraststätten, 45223720 Bau von Tankstellen, 65310000 Stromversorgung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Traunviertel (AT315)
LandÖsterreich
Zusätzliche InformationenRaststation Lindach Nord
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Enddatum der Laufzeit31/12/2039
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleBundesverwaltungsgericht
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltAutobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft
5.1.
LosLOT-0011
TitelErweiterung Konzessionsvertrag Raststation Mondsee
BeschreibungErweiterung des Konzessionsvertrags für die Raststation Mondsee um die Errichtung und den Betrieb von E-Ladeinfrastruktur
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Zusätzliche Art des AuftragsBauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 63712600 Betankung von Fahrzeugen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45223710 Bau von Autobahnraststätten, 45223720 Bau von Tankstellen, 65310000 Stromversorgung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Traunviertel (AT315)
LandÖsterreich
Zusätzliche InformationenRaststation Mondsee
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Enddatum der Laufzeit31/12/2044
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleBundesverwaltungsgericht
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltAutobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft
6. Ergebnisse
Direktvergabe
Begründung der DirektvergabeBedarf an zusätzlichen Bauleistungen oder Dienstleistungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer
Sonstige BegründungFür die Raststation/Tankstelle Deutschfeistritz wurde zwischen der OMV und ASFINAG am 13.03.2018 ein Baurechtsvertrag abgeschlossen, der mit einem Nachtrag aus 2018 angepasst wurde. Mit diesem Vertrag wurde ein Baurecht zum Zweck des Betriebs und der Erhaltung einer Tankstelle an der A9 Pyhrn Autobahn eingeräumt. Im Jahr 2015 wurde zwischen OMV und ASFINAG ein Kooperationsvertrag zur Errichtung von 4 E-Ladepunkten als Pilotprojekt abgeschlossen. Diese Ladepunkte wurden bis zum Vertragsende 2021 von Smatrics betrieben und dann von der OMV übernommen. Zusätzlich soll auf dieser Raststation/Tankstelle weitere E-Ladeinfrastruktur zur Verfügung gestellt werden. Hierfür soll der bestehende Baurechtsvertrag um die Errichtung und Betrieb von E-Ladeinfrastruktur einschließlich dienender Nebentätigkeiten ergänzt werden. Umfasst sind Ladepunkte für PKW, Nutzfahrzeuge Klasse N1 und Schwerfahrzeuge der Klassen N2, N3 sowie M2 und M3. ASFINAG beabsichtigt diese zusätzlichen Leistungen an OMV zu beauftragen (Zuschlagsentscheidung). 1. Der gegenständliche Vertrag ist ein Konzessionsvertrag. 2. Die Änderung des Vertrages gemäß § 108 Abs 3 Z 5 BVergGKonz 2018 ist möglich, weil: a. Zusatzleistung: Die Errichtung und der Betrieb von E-Ladeinfrastruktur war im ursprünglichen Vertrag nicht enthalten und stellt daher eine zusätzliche Leistung dar. Diese Leistung ist sachlich eng mit dem Vertragszweck – Versorgung mit Treibstoff – verknüpft, da E-Mobilität zunehmend klassische Antriebe ersetzt. b. Erforderlichkeit der Änderung: Die Ladeinfrastruktur ist zur Erreichung des ursprünglichen Vertragszwecks – der Versorgung der Autobahnbenutzer mit Treibstoffen – notwendig geworden, da dieser Zweck nur mehr durch Integration von E-Mobilität aufrechterhalten werden kann. c. Unmöglichkeit des Anbieterwechsels: Die Beauftragung des bestehenden Betreibers bringt konkrete wirtschaftliche und organisatorische Vorteile, da nur der bestehende Betreiber Synergien nutzen und die wirtschaftlich sinnvolle Umsetzung gewährleisten kann. d. Wirtschaftliche Vorteile für den Auftraggeber: Die Beauftragung des bestehenden Partners führt zu höheren Einnahmen, Anwendung eines strengeren und vorteilhafteren Vertragsregimes und ermöglicht durch vor Ort vorhandenes Personal eine höhere Servicequalität. e. Keine Erhöhung des Konzessionswertes um mehr als 50 %: Der Gesamtwert der Konzession wird durch die geplante Erweiterung nicht überschritten, da es sich im Wesentlichen um eine Umverteilung bestehender Leistungen (Benzin/Diesel zu Strom) handelt.
Direktvergabe
Begründung der DirektvergabeBedarf an zusätzlichen Bauleistungen oder Dienstleistungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer
Sonstige BegründungFür die Raststation/Tankstelle Eisentratten wurde zwischen der OMV und ASFINAG am 30.03.2015 ein Baurechtsvertrag abgeschlossen. Mit diesem Vertrag wurde ein Baurecht zum Zweck des Betriebs und der Erhaltung einer Tankstelle an der A10 Tauernautobahn eingeräumt. Zusätzlich soll auf dieser Raststation/Tankstelle E-Ladeinfrastruktur zur Verfügung gestellt werden. Hierfür soll der bestehende Baurechtsvertrag um die Errichtung und Betrieb von E-Ladeinfrastruktur einschließlich dienender Nebentätigkeiten ergänzt werden. Umfasst sind Ladepunkte für PKW, Nutzfahrzeuge Klasse N1 und Schwerfahrzeuge der Klassen N2, N3 sowie M2 und M3. ASFINAG beabsichtigt diese zusätzlichen Leistungen an OMV zu beauftragen (Zuschlagsentscheidung). 1. Der gegenständliche Vertrag ist ein Konzessionsvertrag. 2. Die Änderung des Vertrages gemäß § 108 Abs 3 Z 5 BVergGKonz 2018 ist möglich, weil: a. Zusatzleistung: Die Errichtung und der Betrieb von E-Ladeinfrastruktur war im ursprünglichen Vertrag nicht enthalten und stellt daher eine zusätzliche Leistung dar. Diese Leistung ist sachlich eng mit dem Vertragszweck – Versorgung mit Treibstoff – verknüpft, da E-Mobilität zunehmend klassische Antriebe ersetzt. b. Erforderlichkeit der Änderung: Die Ladeinfrastruktur ist zur Erreichung des ursprünglichen Vertragszwecks – der Versorgung der Autobahnbenutzer mit Treibstoffen – notwendig geworden, da dieser Zweck nur mehr durch Integration von E-Mobilität aufrechterhalten werden kann. c. Unmöglichkeit des Anbieterwechsels: Die Beauftragung des bestehenden Betreibers bringt konkrete wirtschaftliche und organisatorische Vorteile, da nur der bestehende Betreiber Synergien nutzen und die wirtschaftlich sinnvolle Umsetzung gewährleisten kann. d. Wirtschaftliche Vorteile für den Auftraggeber: Die Beauftragung des bestehenden Partners führt zu höheren Einnahmen, Anwendung eines strengeren und vorteilhafteren Vertragsregimes und ermöglicht durch vor Ort vorhandenes Personal eine höhere Servicequalität. e. Keine Erhöhung des Konzessionswertes um mehr als 50 %: Der Gesamtwert der Konzession wird durch die geplante Erweiterung nicht überschritten, da es sich im Wesentlichen um eine Umverteilung bestehender Leistungen (Benzin/Diesel zu Strom) handelt.
Direktvergabe
Begründung der DirektvergabeBedarf an zusätzlichen Bauleistungen oder Dienstleistungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer
Sonstige BegründungFür die Raststation/Tankstelle Golling Ost wurde zwischen der OMV und ASFINAG am 29.06.2015 ein Baurechtsvertrag abgeschlossen. Mit diesem Vertrag wurde ein Baurecht zum Zweck der Errichtung, des Betriebs und der Erhaltung einer Tankstelle an der A10 Tauernautobahn eingeräumt. Zusätzlich soll auf dieser Raststation/Tankstelle E-Ladeinfrastruktur zur Verfügung gestellt werden. Hierfür soll der bestehende Baurechtsvertrag um die Errichtung und Betrieb von E-Ladeinfrastruktur einschließlich dienender Nebentätigkeiten ergänzt werden. Umfasst sind Ladepunkte für PKW, Nutzfahrzeuge Klasse N1 und Schwerfahrzeuge der Klassen N2, N3 sowie M2 und M3. ASFINAG beabsichtigt diese zusätzlichen Leistungen an OMV zu beauftragen (Zuschlagsentscheidung). 1. Der gegenständliche Vertrag ist ein Konzessionsvertrag. 2. Die Änderung des Vertrages gemäß § 108 Abs 3 Z 5 BVergGKonz 2018 ist möglich, weil: a. Zusatzleistung: Die Errichtung und der Betrieb von E-Ladeinfrastruktur war im ursprünglichen Vertrag nicht enthalten und stellt daher eine zusätzliche Leistung dar. Diese Leistung ist sachlich eng mit dem Vertragszweck – Versorgung mit Treibstoff – verknüpft, da E-Mobilität zunehmend klassische Antriebe ersetzt. b. Erforderlichkeit der Änderung: Die Ladeinfrastruktur ist zur Erreichung des ursprünglichen Vertragszwecks – der Versorgung der Autobahnbenutzer mit Treibstoffen – notwendig geworden, da dieser Zweck nur mehr durch Integration von E-Mobilität aufrechterhalten werden kann. c. Unmöglichkeit des Anbieterwechsels: Die Beauftragung des bestehenden Betreibers bringt konkrete wirtschaftliche und organisatorische Vorteile, da nur der bestehende Betreiber Synergien nutzen und die wirtschaftlich sinnvolle Umsetzung gewährleisten kann. d. Wirtschaftliche Vorteile für den Auftraggeber: Die Beauftragung des bestehenden Partners führt zu höheren Einnahmen, Anwendung eines strengeren und vorteilhafteren Vertragsregimes und ermöglicht durch vor Ort vorhandenes Personal eine höhere Servicequalität. e. Keine Erhöhung des Konzessionswertes um mehr als 50 %: Der Gesamtwert der Konzession wird durch die geplante Erweiterung nicht überschritten, da es sich im Wesentlichen um eine Umverteilung bestehender Leistungen (Benzin/Diesel zu Strom) handelt.
Direktvergabe
Begründung der DirektvergabeBedarf an zusätzlichen Bauleistungen oder Dienstleistungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer
Sonstige BegründungFür die Raststation/Tankstelle Steinhäusl wurde zwischen der OMV und ASFINAG am 20.12.2010 ein Baurechtsvertrag abgeschlossen, der im Jahr 2013 mit einem Vertrag ergänzt wurde. Mit diesem Vertrag wurde ein Baurecht zum Zweck der Errichtung, des Betriebs und der Erhaltung einer Tankstelle an der A1 West Autobahn eingeräumt. Zusätzlich soll auf dieser Raststation/Tankstelle E-Ladeinfrastruktur zur Verfügung gestellt werden. Hierfür soll der bestehende Baurechtsvertrag um die Errichtung und Betrieb von E-Ladeinfrastruktur einschließlich dienender Nebentätigkeiten ergänzt werden. Umfasst sind Ladepunkte für PKW, Nutzfahrzeuge Klasse N1 und Schwerfahrzeuge der Klassen N2, N3 sowie M2 und M3. ASFINAG beabsichtigt diese zusätzlichen Leistungen an OMV zu beauftragen (Zuschlagsentscheidung). 1. Der gegenständliche Vertrag ist ein Konzessionsvertrag. 2. Die Änderung des Vertrages gemäß § 108 Abs 3 Z 6 BVergGKonz 2018 ist möglich, weil: a. Die Änderung zur Erreichung des Zwecks des Raststationsvertrages erforderlich ist. Die Zurverfügungstellung von E-Ladeinfrastruktur ist erforderlich (und jedenfalls auch zweckmäßig) zur Erreichung des Zieles der Versorgung der Nutzer der Autobahnen und Schnellstraßen mit Treibstoffen und Rastmöglichkeiten. b. Die Umstände, welche die Änderung erforderlichen machen, waren für die ASFINAG nicht vorhersehbar. Zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages war die Erforderlichkeit von E-Ladestationen nicht vorhersehbar. Die Erforderlichkeit des Ausbaus der E-Ladeinfrastruktur war frühstens im Zeitraum zwischen Juni 2012 (dem Datum des Umsetzungsplans „Elektromobilität in und aus Österreich“ vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW), Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) und Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend (BMWFJ)) und Oktober 2014 (Kundmachung der Richtlinie 2014/94/EG) gegeben. c. Der Gesamtcharakter des Vertrages wird nicht verändert. Die Einstufung als Konzession bleibt und auch die grundlegende Dienstleistung des Betriebes einer Tankstelle bleibt gleich – es wird lediglich ergänzt, dass die Konzessionäre eine zusätzliche Energiequelle zur Verfügung zu stellen haben. d. Es erfolgt keine Erhöhung des Gesamtwertes um mehr als 50 Prozent.
Direktvergabe
Begründung der DirektvergabeBedarf an zusätzlichen Bauleistungen oder Dienstleistungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer
Sonstige BegründungFür die Raststation/Tankstelle Angath Nord wurde zwischen der OMV und ASFINAG am 11.03.1980 ein Bestandvertrag abgeschlossen, der mit Nachträgen aus den Jahren 2007 und 2016 angepasst wurde. Mit diesem Vertrag wurden Flächen zum Zweck der Errichtung, der Erhaltung und des Betriebs einer Autobahn-Tankstelle in Bestand gegeben. Zusätzlich soll auf dieser Raststation/Tankstelle E-Ladeinfrastruktur zur Verfügung gestellt werden. Hierfür soll der bestehende Bestandvertrag um die Errichtung und Betrieb von E-Ladeinfrastruktur einschließlich dienender Nebentätigkeiten ergänzt werden. Umfasst sind Ladepunkte für PKW, Nutzfahrzeuge Klasse N1 und Schwerfahrzeuge der Klassen N2, N3 sowie M2 und M3. ASFINAG beabsichtigt diese zusätzlichen Leistungen an OMV zu beauftragen (Zuschlagsentscheidung). 1. Der gegenständliche Vertrag ist ein Konzessionsvertrag. 2. Die Änderung des Vertrages gemäß § 108 Abs 3 Z 6 BVergGKonz 2018 ist möglich, weil: a. Die Änderung zur Erreichung des Zwecks des Raststationsvertrages erforderlich ist. Die Zurverfügungstellung von E-Ladeinfrastruktur ist erforderlich (und jedenfalls auch zweckmäßig) zur Erreichung des Zieles der Versorgung der Nutzer der Autobahnen und Schnellstraßen mit Treibstoffen und Rastmöglichkeiten. b. Die Umstände, welche die Änderung erforderlichen machen, waren für die ASFINAG nicht vorhersehbar. Zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages war die Erforderlichkeit von E-Ladestationen nicht vorhersehbar. Die Erforderlichkeit des Ausbaus der E-Ladeinfrastruktur war frühstens im Zeitraum zwischen Juni 2012 (dem Datum des Umsetzungsplans „Elektromobilität in und aus Österreich“ vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW), Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) und Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend (BMWFJ)) und Oktober 2014 (Kundmachung der Richtlinie 2014/94/EG) gegeben. c. Der Gesamtcharakter des Vertrages wird nicht verändert. Die Einstufung als Konzession bleibt und auch die grundlegende Dienstleistung des Betriebes einer Tankstelle bleibt gleich – es wird lediglich ergänzt, dass die Konzessionäre eine zusätzliche Energiequelle zur Verfügung zu stellen haben. d. Es erfolgt keine Erhöhung des Gesamtwertes um mehr als 50 Prozent.
Direktvergabe
Begründung der DirektvergabeBedarf an zusätzlichen Bauleistungen oder Dienstleistungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer
Sonstige BegründungFür die Raststation/Tankstelle Bad Fischau wurde zwischen der OMV und ASFINAG am 12.01.1976 ein Bestandvertrag abgeschlossen, der mit einem Nachtrag aus 1988 angepasst wurde. Mit diesem Vertrag wurden Flächen zum Zweck der Errichtung, der Erhaltung und des Betriebs einer Autobahn-Tankstelle in Bestand gegeben. Zusätzlich soll auf dieser Raststation/Tankstelle E-Ladeinfrastruktur zur Verfügung gestellt werden. Hierfür soll der bestehende Bestandvertrag um die Errichtung und Betrieb von E-Ladeinfrastruktur einschließlich dienender Nebentätigkeiten ergänzt werden. Umfasst sind Ladepunkte für PKW, Nutzfahrzeuge Klasse N1 und Schwerfahrzeuge der Klassen N2, N3 sowie M2 und M3. ASFINAG beabsichtigt diese zusätzlichen Leistungen an OMV zu beauftragen (Zuschlagsentscheidung). 1. Der gegenständliche Vertrag ist ein Konzessionsvertrag. 2. Die Änderung des Vertrages gemäß § 108 Abs 3 Z 6 BVergGKonz 2018 ist möglich, weil: a. Die Änderung zur Erreichung des Zwecks des Raststationsvertrages erforderlich ist. Die Zurverfügungstellung von E-Ladeinfrastruktur ist erforderlich (und jedenfalls auch zweckmäßig) zur Erreichung des Zieles der Versorgung der Nutzer der Autobahnen und Schnellstraßen mit Treibstoffen und Rastmöglichkeiten. b. Die Umstände, welche die Änderung erforderlichen machen, waren für die ASFINAG nicht vorhersehbar. Zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages war die Erforderlichkeit von E-Ladestationen nicht vorhersehbar. Die Erforderlichkeit des Ausbaus der E-Ladeinfrastruktur war frühstens im Zeitraum zwischen Juni 2012 (dem Datum des Umsetzungsplans „Elektromobilität in und aus Österreich“ vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW), Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) und Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend (BMWFJ)) und Oktober 2014 (Kundmachung der Richtlinie 2014/94/EG) gegeben. c. Der Gesamtcharakter des Vertrages wird nicht verändert. Die Einstufung als Konzession bleibt und auch die grundlegende Dienstleistung des Betriebes einer Tankstelle bleibt gleich – es wird lediglich ergänzt, dass die Konzessionäre eine zusätzliche Energiequelle zur Verfügung zu stellen haben. d. Es erfolgt keine Erhöhung des Gesamtwertes um mehr als 50 Prozent.
Direktvergabe
Begründung der DirektvergabeBedarf an zusätzlichen Bauleistungen oder Dienstleistungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer
Sonstige BegründungFür die Raststation/Tankstelle Brennersee wurde zwischen der OMV und ASFINAG am 28.07.1970 ein Bestandvertrag abgeschlossen, der mit Nachträgen aus den Jahren 1986, 2000, 2017 und 2019 angepasst wurde. Mit diesem Vertrag wurden Flächen zum Zweck der Errichtung einer Autobahn-Tankstelle in Bestand gegeben. Zusätzlich soll auf dieser Raststation/Tankstelle E-Ladeinfrastruktur zur Verfügung gestellt werden. Hierfür soll der bestehende Bestandvertrag um die Errichtung und Betrieb von E-Ladeinfrastruktur einschließlich dienender Nebentätigkeiten ergänzt werden. Umfasst sind Ladepunkte für PKW, Nutzfahrzeuge Klasse N1 und Schwerfahrzeuge der Klassen N2, N3 sowie M2 und M3. ASFINAG beabsichtigt diese zusätzlichen Leistungen an OMV zu beauftragen (Zuschlagsentscheidung). 1. Der gegenständliche Vertrag ist ein Konzessionsvertrag. 2. Die Änderung des Vertrages gemäß § 108 Abs 3 Z 6 BVergGKonz 2018 ist möglich, weil: a. Die Änderung zur Erreichung des Zwecks des Raststationsvertrages erforderlich ist. Die Zurverfügungstellung von E-Ladeinfrastruktur ist erforderlich (und jedenfalls auch zweckmäßig) zur Erreichung des Zieles der Versorgung der Nutzer der Autobahnen und Schnellstraßen mit Treibstoffen und Rastmöglichkeiten. b. Die Umstände, welche die Änderung erforderlichen machen, waren für die ASFINAG nicht vorhersehbar. Zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages war die Erforderlichkeit von E-Ladestationen nicht vorhersehbar. Die Erforderlichkeit des Ausbaus der E-Ladeinfrastruktur war frühstens im Zeitraum zwischen Juni 2012 (dem Datum des Umsetzungsplans „Elektromobilität in und aus Österreich“ vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW), Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) und Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend (BMWFJ)) und Oktober 2014 (Kundmachung der Richtlinie 2014/94/EG) gegeben. c. Der Gesamtcharakter des Vertrages wird nicht verändert. Die Einstufung als Konzession bleibt und auch die grundlegende Dienstleistung des Betriebes einer Tankstelle bleibt gleich – es wird lediglich ergänzt, dass die Konzessionäre eine zusätzliche Energiequelle zur Verfügung zu stellen haben. d. Es erfolgt keine Erhöhung des Gesamtwertes um mehr als 50 Prozent.
Direktvergabe
Begründung der DirektvergabeBedarf an zusätzlichen Bauleistungen oder Dienstleistungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer
Sonstige BegründungFür die Raststation/Tankstelle Göttlesbrunn wurde zwischen der OMV und ASFINAG am 18.01.1994 ein Bestandvertrag abgeschlossen. Mit diesem Vertrag wurden Flächen zum Zweck des Betriebs einer Autobahn-Tankstelle in Bestand gegeben. Zusätzlich soll auf dieser Raststation/Tankstelle E-Ladeinfrastruktur zur Verfügung gestellt werden. Hierfür soll der bestehende Bestandvertrag um die Errichtung und Betrieb von E-Ladeinfrastruktur einschließlich dienender Nebentätigkeiten ergänzt werden. Umfasst sind Ladepunkte für PKW, Nutzfahrzeuge Klasse N1 und Schwerfahrzeuge der Klassen N2, N3 sowie M2 und M3. ASFINAG beabsichtigt diese zusätzlichen Leistungen an OMV zu beauftragen (Zuschlagsentscheidung). 1. Der gegenständliche Vertrag ist ein Konzessionsvertrag. 2. Die Änderung des Vertrages gemäß § 108 Abs 3 Z 6 BVergGKonz 2018 ist möglich, weil: a. Die Änderung zur Erreichung des Zwecks des Raststationsvertrages erforderlich ist. Die Zurverfügungstellung von E-Ladeinfrastruktur ist erforderlich (und jedenfalls auch zweckmäßig) zur Erreichung des Zieles der Versorgung der Nutzer der Autobahnen und Schnellstraßen mit Treibstoffen und Rastmöglichkeiten. b. Die Umstände, welche die Änderung erforderlichen machen, waren für die ASFINAG nicht vorhersehbar. Zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages war die Erforderlichkeit von E-Ladestationen nicht vorhersehbar. Die Erforderlichkeit des Ausbaus der E-Ladeinfrastruktur war frühstens im Zeitraum zwischen Juni 2012 (dem Datum des Umsetzungsplans „Elektromobilität in und aus Österreich“ vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW), Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) und Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend (BMWFJ)) und Oktober 2014 (Kundmachung der Richtlinie 2014/94/EG) gegeben. c. Der Gesamtcharakter des Vertrages wird nicht verändert. Die Einstufung als Konzession bleibt und auch die grundlegende Dienstleistung des Betriebes einer Tankstelle bleibt gleich – es wird lediglich ergänzt, dass die Konzessionäre eine zusätzliche Energiequelle zur Verfügung zu stellen haben. d. Es erfolgt keine Erhöhung des Gesamtwertes um mehr als 50 Prozent.
Direktvergabe
Begründung der DirektvergabeBedarf an zusätzlichen Bauleistungen oder Dienstleistungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer
Sonstige BegründungFür die Raststation/Tankstelle Kaiserwald wurde zwischen der OMV und ASFINAG am 28.10.1986 ein Bestandvertrag abgeschlossen. Mit diesem Vertrag wurden Flächen zum Zweck des Betriebs einer Autobahn-Tankstelle in Bestand gegeben. Zusätzlich soll auf dieser Raststation/Tankstelle E-Ladeinfrastruktur zur Verfügung gestellt werden. Hierfür soll der bestehende Bestandvertrag um die Errichtung und Betrieb von E-Ladeinfrastruktur einschließlich dienender Nebentätigkeiten ergänzt werden. Umfasst sind Ladepunkte für PKW, Nutzfahrzeuge Klasse N1 und Schwerfahrzeuge der Klassen N2, N3 sowie M2 und M3. ASFINAG beabsichtigt diese zusätzlichen Leistungen an OMV zu beauftragen (Zuschlagsentscheidung). 1. Der gegenständliche Vertrag ist ein Konzessionsvertrag. 2. Die Änderung des Vertrages gemäß § 108 Abs 3 Z 6 BVergGKonz 2018 ist möglich, weil: a. Die Änderung zur Erreichung des Zwecks des Raststationsvertrages erforderlich ist. Die Zurverfügungstellung von E-Ladeinfrastruktur ist erforderlich (und jedenfalls auch zweckmäßig) zur Erreichung des Zieles der Versorgung der Nutzer der Autobahnen und Schnellstraßen mit Treibstoffen und Rastmöglichkeiten. b. Die Umstände, welche die Änderung erforderlichen machen, waren für die ASFINAG nicht vorhersehbar. Zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages war die Erforderlichkeit von E-Ladestationen nicht vorhersehbar. Die Erforderlichkeit des Ausbaus der E-Ladeinfrastruktur war frühstens im Zeitraum zwischen Juni 2012 (dem Datum des Umsetzungsplans „Elektromobilität in und aus Österreich“ vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW), Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) und Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend (BMWFJ)) und Oktober 2014 (Kundmachung der Richtlinie 2014/94/EG) gegeben. c. Der Gesamtcharakter des Vertrages wird nicht verändert. Die Einstufung als Konzession bleibt und auch die grundlegende Dienstleistung des Betriebes einer Tankstelle bleibt gleich – es wird lediglich ergänzt, dass die Konzessionäre eine zusätzliche Energiequelle zur Verfügung zu stellen haben. d. Es erfolgt keine Erhöhung des Gesamtwertes um mehr als 50 Prozent.
Direktvergabe
Begründung der DirektvergabeBedarf an zusätzlichen Bauleistungen oder Dienstleistungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer
Sonstige BegründungFür die Raststation/Tankstelle Lindach Nord wurde zwischen der OMV und ASFINAG am 18.04.1968 ein Bestandvertrag abgeschlossen, der mit Nachträgen aus den Jahren 1973, 1990 und 2007 angepasst wurde. Mit diesem Vertrag wurden Flächen zum Zweck der Errichtung, der Erhaltung und des Betriebs einer Autobahn-Tankstelle in Bestand gegeben. Zusätzlich soll auf dieser Raststation/Tankstelle E-Ladeinfrastruktur zur Verfügung gestellt werden. Hierfür soll der bestehende Bestandvertrag um die Errichtung und Betrieb von E-Ladeinfrastruktur einschließlich dienender Nebentätigkeiten ergänzt werden. Umfasst sind Ladepunkte für PKW, Nutzfahrzeuge Klasse N1 und Schwerfahrzeuge der Klassen N2, N3 sowie M2 und M3. ASFINAG beabsichtigt diese zusätzlichen Leistungen an OMV zu beauftragen (Zuschlagsentscheidung). 1. Der gegenständliche Vertrag ist ein Konzessionsvertrag. 2. Die Änderung des Vertrages gemäß § 108 Abs 3 Z 6 BVergGKonz 2018 ist möglich, weil: a. Die Änderung zur Erreichung des Zwecks des Raststationsvertrages erforderlich ist. Die Zurverfügungstellung von E-Ladeinfrastruktur ist erforderlich (und jedenfalls auch zweckmäßig) zur Erreichung des Zieles der Versorgung der Nutzer der Autobahnen und Schnellstraßen mit Treibstoffen und Rastmöglichkeiten. b. Die Umstände, welche die Änderung erforderlichen machen, waren für die ASFINAG nicht vorhersehbar. Zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages war die Erforderlichkeit von E-Ladestationen nicht vorhersehbar. Die Erforderlichkeit des Ausbaus der E-Ladeinfrastruktur war frühstens im Zeitraum zwischen Juni 2012 (dem Datum des Umsetzungsplans „Elektromobilität in und aus Österreich“ vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW), Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) und Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend (BMWFJ)) und Oktober 2014 (Kundmachung der Richtlinie 2014/94/EG) gegeben. c. Der Gesamtcharakter des Vertrages wird nicht verändert. Die Einstufung als Konzession bleibt und auch die grundlegende Dienstleistung des Betriebes einer Tankstelle bleibt gleich – es wird lediglich ergänzt, dass die Konzessionäre eine zusätzliche Energiequelle zur Verfügung zu stellen haben. d. Es erfolgt keine Erhöhung des Gesamtwertes um mehr als 50 Prozent.
Direktvergabe
Begründung der DirektvergabeBedarf an zusätzlichen Bauleistungen oder Dienstleistungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer
Sonstige BegründungFür die Raststation/Tankstelle Mondsee wurde zwischen der OMV und ASFINAG am 12.01.1976 ein Bestandvertrag abgeschlossen, der mit Nachträgen aus den Jahren 2004 und 2008 angepasst wurde. Mit diesem Vertrag wurden Flächen zum Zweck der Errichtung, der Erhaltung und des Betriebs einer Autobahn-Tankstelle in Bestand gegeben. Zusätzlich soll auf dieser Raststation/Tankstelle E-Ladeinfrastruktur zur Verfügung gestellt werden. Hierfür soll der bestehende Bestandvertrag um die Errichtung und Betrieb von E-Ladeinfrastruktur einschließlich dienender Nebentätigkeiten ergänzt werden. Umfasst sind Ladepunkte für PKW, Nutzfahrzeuge Klasse N1 und Schwerfahrzeuge der Klassen N2, N3 sowie M2 und M3. ASFINAG beabsichtigt diese zusätzlichen Leistungen an OMV zu beauftragen (Zuschlagsentscheidung). 1. Der gegenständliche Vertrag ist ein Konzessionsvertrag. 2. Die Änderung des Vertrages gemäß § 108 Abs 3 Z 6 BVergGKonz 2018 ist möglich, weil: a. Die Änderung zur Erreichung des Zwecks des Raststationsvertrages erforderlich ist. Die Zurverfügungstellung von E-Ladeinfrastruktur ist erforderlich (und jedenfalls auch zweckmäßig) zur Erreichung des Zieles der Versorgung der Nutzer der Autobahnen und Schnellstraßen mit Treibstoffen und Rastmöglichkeiten. b. Die Umstände, welche die Änderung erforderlichen machen, waren für die ASFINAG nicht vorhersehbar. Zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages war die Erforderlichkeit von E-Ladestationen nicht vorhersehbar. Die Erforderlichkeit des Ausbaus der E-Ladeinfrastruktur war frühstens im Zeitraum zwischen Juni 2012 (dem Datum des Umsetzungsplans „Elektromobilität in und aus Österreich“ vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW), Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) und Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend (BMWFJ)) und Oktober 2014 (Kundmachung der Richtlinie 2014/94/EG) gegeben. c. Der Gesamtcharakter des Vertrages wird nicht verändert. Die Einstufung als Konzession bleibt und auch die grundlegende Dienstleistung des Betriebes einer Tankstelle bleibt gleich – es wird lediglich ergänzt, dass die Konzessionäre eine zusätzliche Energiequelle zur Verfügung zu stellen haben. d. Es erfolgt keine Erhöhung des Gesamtwertes um mehr als 50 Prozent.
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungOMV Downstream GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsErweiterung Konzessionsvertrag Raststation Deutschfeistritz
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsErweiterung Konzessionsvertrag Raststation Deutschfeistritz
TitelErweiterung Konzessionsvertrag Raststation Deutschfeistritz
Datum der Auswahl des Gewinners11/06/2025
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0002
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungOMV Downstream GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsErweiterung Konzessionsvertrag Raststation Eisentratten
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0002
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsErweiterung Konzessionsvertrag Raststation Eisentratten
TitelErweiterung Konzessionsvertrag Raststation Eisentratten
Datum der Auswahl des Gewinners11/06/2025
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0003
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungOMV Downstream GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsErweiterung Konzessionsvertrag Raststation Golling Ost
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0003
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsErweiterung Konzessionsvertrag Raststation Golling Ost
TitelErweiterung Konzessionsvertrag Raststation Golling Ost
Datum der Auswahl des Gewinners11/06/2025
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0004
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungOMV Downstream GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsErweiterung Konzessionsvertrag Raststation Steinhäusl
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0004
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsErweiterung Konzessionsvertrag Raststation Steinhäusl
TitelErweiterung Konzessionsvertrag Raststation Steinhäusl
Datum der Auswahl des Gewinners11/06/2025
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0005
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungOMV Downstream GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsErweiterung Konzessionsvertrag Raststation Angath Nord
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0005
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsErweiterung Konzessionsvertrag Raststation Angath Nord
TitelErweiterung Konzessionsvertrag Raststation Angath Nord
Datum der Auswahl des Gewinners11/06/2025
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0006
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungOMV Downstream GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsErweiterung Konzessionsvertrag Raststation Bad Fischau
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0006
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsErweiterung Konzessionsvertrag Raststation Bad Fischau
TitelErweiterung Konzessionsvertrag Raststation Bad Fischau
Datum der Auswahl des Gewinners11/06/2025
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0007
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungOMV Downstream GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsErweiterung Konzessionsvertrag Raststation Brennersee
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0007
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsErweiterung Konzessionsvertrag Raststation Brennersee
TitelErweiterung Konzessionsvertrag Raststation Brennersee
Datum der Auswahl des Gewinners11/06/2025
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0008
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungOMV Downstream GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsErweiterung Konzessionsvertrag Raststation Göttlesbrunn
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0008
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsErweiterung Konzessionsvertrag Raststation Göttlesbrunn
TitelErweiterung Konzessionsvertrag Raststation Göttlesbrunn
Datum der Auswahl des Gewinners11/06/2025
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0009
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungOMV Downstream GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsErweiterung Konzessionsvertrag Raststation Kaiserwald
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0009
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsErweiterung Konzessionsvertrag Raststation Kaiserwald
TitelErweiterung Konzessionsvertrag Raststation Kaiserwald
Datum der Auswahl des Gewinners11/06/2025
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0010
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungOMV Downstream GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsErweiterung Konzessionsvertrag Raststation Lindach Nord
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0010
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsErweiterung Konzessionsvertrag Raststation Lindach Nord
TitelErweiterung Konzessionsvertrag Raststation Lindach Nord
Datum der Auswahl des Gewinners11/06/2025
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0011
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungOMV Downstream GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsErweiterung Konzessionsvertrag Raststation Mondsee
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0011
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsErweiterung Konzessionsvertrag Raststation Mondsee
TitelErweiterung Konzessionsvertrag Raststation Mondsee
Datum der Auswahl des Gewinners11/06/2025
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungAutobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft
Registrierungsnummer92191a
PostanschriftSchnirchgasse 17
StadtWien
Postleitzahl1030
Land, Gliederung (NUTS)Wien (AT130)
LandÖsterreich
KontaktpersonSchramm Öhler Rechtsanwälte GmbH
E-MailKanzlei@schramm-oehler.at
Telefon+4314097609
Fax+431409760930
Internetadressehttps://www.asfinag.at/
Profil des Erwerbershttps://www.provia.at/bieterportal/Login?ReturnUrl=%2Fbieterportal%2F
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungOMV Downstream GmbH
Registrierungsnummer185462p
PostanschriftTrabrennstraße 6-8
StadtWien
Postleitzahl1020
Land, Gliederung (NUTS)Wien (AT130)
LandÖsterreich
Rollen dieser Organisation
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-0001, LOT-0002, LOT-0003, LOT-0004, LOT-0005, LOT-0006, LOT-0007, LOT-0008, LOT-0009, LOT-0010, LOT-0011
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungBundesverwaltungsgericht
PostanschriftErdbergstraße 192 - 196
StadtWien
Postleitzahl1030
Land, Gliederung (NUTS)Wien (AT130)
LandÖsterreich
E-Maileinlaufstelle@bvwg.gv.at
Telefon+431601490
Fax+431711238891541
Internetadressehttps://www.bvwg.gv.at/
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0000
Offizielle BezeichnungPublications Office of the European Union
RegistrierungsnummerPUBL
StadtLuxembourg
Postleitzahl2417
Land, Gliederung (NUTS)Luxembourg (LU000)
LandLuxemburg
E-Mailted@publications.europa.eu
Telefon+352 29291
Internetadressehttps://op.europa.eu
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung944d258f-4cbb-45de-9314-6e8ed23e2cea  -  01
FormulartypVorankündigung – Direktvergabe
Art der BekanntmachungFreiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung28
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung11/06/2025 16:50:42 (UTC+00:00) Westeuropäische Zeit, GMT
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung383506-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe112/2025
Datum der Veröffentlichung13/06/2025