Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Göttingen hält seit dem 1.6.2016 diese Wohnanlage zur Unterbringung von Flüchtlingen vor.
Bei der Wohnanlage handelt es sich um ein Gebäude mit 50 möblierten Wohneinheiten für maximal 300 Bewohnerinnen und Bewohner. Die einzelnen Wohneinheiten bestehen
Aus 3 Zimmern, Küche und Bad. Jede Wohneinheit verfügt über einen Waschmaschinenanschluss und eine eigene Waschmaschine. Für das Trocknen der Wäsche steht ein überdachter Wäschetrockenplatz auf dem Außengelände zur Nutzung zur Verfügung.
In der Wohnanlage befinden sich Gemeinschafts-, Sozial- und Verwaltungsräumlichkeiten mit anteiliger Nutzung für das von der Betreiberin oder dem Betreiber eingesetzte Personal. Auf jeder Etage der Flüchtlingsunterkunft befindet sich eine Notruftelefonanlage.
Die Betreiberin oder der Betreiber soll in der Wohnanlage die von der Auftraggeberin zugewiesenen Flüchtlinge, unterbringen und betreuen. Die Betreiberin oder der Betreiber übt das Hausrecht über die Wohnanlage aus und trägt die Verkehrssicherungspflicht.
Es wird höchsten Wert auf die Qualität der Betreuung der Flüchtlinge gelegt; insbesondere die Integration der Geflüchteten in die Stadtgesellschaft und Nachbarschaft soll gefördert und unterstützt werden. Erwartet wird, dass unter Beachtung soziokulturell unterschiedlicher Lebenshintergründe die Voraussetzungen für ein sozialverträgliches und konfliktfreies sowie von Toleranz geprägtes Miteinander geschaffen werden.
Die Unterbringung der Flüchtlinge ist vorübergehend und erfolgt befristet für max. 12 Monate.
Ziele der vorübergehenden Unterbringung sind:
— die Integration der Bewohnerinnen und Bewohner in das neue Lebensumfeld zu unterstützen,
— Hilfe zur Selbsthilfe bei der Bewältigung des Lebensalltags zu geben,
— aktive und kooperative Unterstützung und Vermittlung in Wohnraum auf dem ersten Wohnungsmarkt.
Die Betreuungsleistung umfasst insbesondere:
— Unterstützung der Bewohner*innen der Einrichtung bei der alltäglichen Lebensgestaltung sowie bei sämtlichen Geschäften des täglichen Lebens, insbesondere die Begleitung und Unterstützung bei Behördengängen (Ausländerbehörde, Sozialverwaltung, Agentur für Arbeit), bei Arzt- und Apothekenbesuchen, Vermittlung zu therapeutischen Hilfen und Angeboten, Beratungsstellen, Sportvereinen, Angeboten von Veranstaltungen, Ferien- und Freizeitangeboten, Vermittlung von Kinderbetreuungsplätzen, bei Einschulung der Kinder, sowie Unterstützung der Wohnfähigkeit der Bewohner*innen
Die Beratung und Betreuung hat folgende weitere Bereiche abzudecken:
— Bewältigung sozialer Konfliktsituationen,
— Klärung von Fragen der Familienzusammenführung und einer möglichen Rückkehr in das Herkunftsland,
— Hinweise zum Verhalten in der Wohnanlage, Hilfe zur Verselbständigung.
Der Betrieb der Gemeinschafts- und der Verwaltungsräume wird ebenso übernommen. Die Angebote in den Gemeinschaftsräumen umfassen:
— Kinderbetreuung (nicht im Sinne von Kindergarten/Kinderkrippe), Schularbeitenhilfe,
— Freizeit- und Bildungsangebote, Sprachkurse.
Die hauswirtschaftliche Versorgung der Bewohner*innen ist nicht Auftragsgegenstand.
Zu den Aufgaben gehört auch die Gewinnung und Einbindung von ehrenamtlich tätigen Einwohner*innen.
Weitere Zusatzleistungen zum Betrieb der Wohnanlage sind durch Eigenmittel zu finanzieren. Die Betreiberin oder der Betreiber beteiligt sich eigenständig oder gemeinsam mit der Auftraggeberin an der Bewerbung und Akquise von Förderprogrammen, die dem Betrieb der Wohnanlage zugutekommen.
Zum Leistungsumfang gehört ferner die Gebäudereinigung, der Sicherheitsdienst für Wohnanlage und Grundstück sowie der Hausmeisterdienst.
Die Auftraggeberin hat das Recht, gegen Erstattung der dadurch entstehenden Mehrkosten eine Anpassung des (in der Wohnanlage präsenten) Personals zu verlangen.
Die Auftraggeberin darf der Wohnanlage auch obdachlose Personen zuweisen. Deren Betreuung ist nicht Auftragsgegenstand.