384275-2021 - ErgebnisDeutschland-Koblenz: Spezialboote
OJ S 144/2021 28/07/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit
Lieferungen

Richtlinie 2009/81/EG

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Ausrüstung, Nutzung und Informationstechnik der Bundeswehr
Postanschrift: Ferdinand-Sauerbruch-Straße 1
Ort: Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): BAAINBw S2.2
E-Mail: BAAINBwS2.2@bundeswehr.org
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: www.baainbw.de
I.2.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.3.
Haupttätigkeit(en)
Verteidigung
I.4.
Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein

Abschnitt II: Auftragsgegenstand

II.1.
Beschreibung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
2EA Sicherungs-, Transport- und Schleppboote
II.1.2.
Art des Auftrags und Ort der Ausführung bzw. Lieferung
Lieferauftrag
NUTS-Code
II.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung
II.1.4.
Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Bau und Lieferung von 2 STS-Booten.
II.1.5.
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
34521000 Spezialboote
II.2.
Gesamtwert des Auftrags/Loses
II.2.1.
Gesamtwert des Auftrags/Loses

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Verfahrensart

Verhandlungsverfahren ohne Auftragsbekanntmachung

Begründung der Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. S)

Richtlinie 2009/81/EG

1) Begründung der Wahl des Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union gemäß Artikel 28 der Richtlinie 2009/81/EG

Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an: Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb

Alle Angebote, die im Anschluss an ein offenes Verfahren, ein nicht offenes Verfahren oder einen wettbewerblichen Dialog abgegeben wurden, waren nicht ordnungsgemäß oder unannehmbar. Es wurden lediglich die Bieter an den Verhandlungen beteiligt, die die qualitativen Eignungskriterien erfüllten: ja

Ausnahmetatbestand nach § 12 Abs.1 Nr.1 lit a sublit. aa VSVgV.
IV.2.
Zuschlagskriterien
IV.2.1.
Zuschlagskriterien
Niedrigster Preis
IV.2.2.
Angaben zur elektronischen Auktion
IV.3.
Verwaltungsangaben
IV.3.1.
Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber
Q/S2BC/LA185/IA666
IV.3.2.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
nein

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: Q/S2BC/LA185/IA666
Bezeichnung: 2EA Sichherungs-, Transport- und Schleppboote
V.1.
Tag des Vertragsabschlusses
1.7.2021
V.2.
Angaben zu den Angeboten
V.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
V.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
V.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Es können Unteraufträge vergeben werden: nein

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
VI.2.
Zusätzliche Angaben
VI.3.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.3.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes, Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.3.2.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) kann die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt werden. Zur Eröffnung eines solchen Nachprüfungsverfahrens ist ein Antrag bei den Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt (siehe Ziffer VI.3.1 dieser Bekanntmachung) zu stellen (Geltendmachung der Frist). Die Frist endet 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union. Es ist nicht erforderlich, vor der Geltendmachung der Unwirksamkeit einen Vergaberechtsverstoß beim Auftraggeber zu rügen.
VI.3.3.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.4.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
23.7.2021