VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne vorherige BekanntmachungErläuterung:
Die Zuverlässigkeit der Medientechnik in den Hörsälen, Lehr- und Veranstaltungsräumen der Universität ist eine Grundvoraussetzung für die Lehre und die Durchführung von wissenschaftlichen Veranstaltungen. Für die gesamte Medientechnik der Universität ist das ITMZ zuständig, wobei lediglich zwei Mitarbeiter mit etwa 75 % ihrer Arbeitszeit dafür zur Verfügung stehen. Das kann nur gelingen, wenn konsequent Rahmenbedingungen gesetzt werden, die den Personalbedarf so weit wie möglich minimiert.
Zum einen ist es nicht möglich, eine Vielzahl von Geräten zu betreiben und zu betreuen. Das betrifft sowohl den Gerätehersteller als auch Leistungsklassen und Gerätetypen. Derzeit fokussieren die Universität Rostock deshalb auf Geräte der Firma Panasonic. Ein Wechsel bzw. eine Vielzahl verschiedener Produkte würde unverhältnismäßige technische Schwierigkeiten bei Betrieb und Wartung mit sich bringen. In sämtlichen Hörsälen und einem Großteil der Seminarräume erfolgt die Steuerung der Medientechnik je Raum durch eine Crestronsteuerung in der Ein-und Ausgabesignale verarbeitet werden und alle Funktionen in zentralen Touchpanels zusammengeführt werden. An der Universität Rostock wird die zentrale Crestron-Steuerung genutzt. Die Basis-Software dafür wurde in bereits erbrachter Leistung von der Fa. Hesse & Partner GmbH programmiert. Für einzelne hinzukommende Geräte muss die Software jeweils entsprechend erweitert werden, z.B. zur Touchpanel- und Lichtsteuerungsanbindung und die Anbindung an die Überwachungssoftware Fusion. Diese wurde durch die Firma Hesse & Partner GmbH installiert und wird durch sie betreut. Die Softwareerweiterung kann nur von der Firma Hesse & Partner GmbH vorgenommen werden, da der Quellcode der Basissoftware nicht für andere Firmen zur Verfügung steht. Bei einer anderen Firma müsste eine komplette neue Basissoftware programmiert werden, was zusätzlichen Kosten verursachen würde und ggf. eine Inkompatibilität der anzusteuernden Geräten mit sich bringt. Die dafür erforderliche Entwicklungs- und Testzeit, steht der Universität aus personalkapazitiven Gründen nicht zur Verfügung. Die Hardwarelieferung und Programmierungsleistungen werden zusammen vergeben, da die Leistung ein Gesamtsystem darstellt. Bei Mängeln, die zu fehlenden Funktionen führen wird so unmittelbar durch den Auftragnehmer das Gesamtsystem geprüft und ggf. Instandgesetzt. Insbesondere im Laufenden Semester ist eine hohe Verfügbarkeit Präsentationstechnik erforderlich, so dass eine zweitaufwändige Suche, der Verantwortlichkeit für die Beseitigung von Mängeln (Hard- oder Software) nicht tolerierbar ist. Die Erneuerung der Technik ist eine Erweiterung bereits durch die Firma Hesse und Partner erbrachten Leistung und wird aus den vorgenannten Gründen direkt an die Firma Hesse und Partner vergeben.