384546-2022 - Vorankündigung – DirektvergabeDeutschland-Leipzig: Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
OJ S 135/2022 15/07/2022
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Leipzig, AöR, Bereich 2, Abt. Materialwirtschaft
Nationale Identifikationsnummer: 2022-27-Sequencer-Human-E03
Postanschrift: Liebigstraße 18, 04103 Leipzig
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04103
Land: Deutschland
E-Mail: invest-ausschreibung@uniklinik-leipzig.de
Telefon: +49 341-9710296
Fax: +49 341-9716539
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://uniklinik-leipzig.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Lieferung, Installation und Einweisung eines Genetic Analyzers
Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-27-Sequencer-Human-E03
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
38000000 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Lieferung, Installation und Einweisung eines Genetic Analyzers
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 875 035,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: Institut für Humangenetik Philipp-Rosenthal-Str. 55 04103 Leipzig
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Es ist geplant die NextGenerationSequencing-Technologie als Standardtechnologie im Institut für Humangenetik zur Analyse von komplexen genetisch bedingten Erkrankungen zu integrieren und möglichst große Bereiche des menschlichen Genoms abzudecken, idealerweise das komplette Genom, wie es auch im Rahmen des genom.de-Projektes an vielen Standorten Deutschlands ab kommendem Jahr Praxis sein wird.
Die Firma Illumina ist aktuell der einzige Hersteller für Short Read Sequencing-Geräte, die in Deutschland vertrieben werden dürfen (Patente). Über diese Technologie ist es möglich, sowohl Einzelbasenaustausche als auch Deletionen und Duplikationen über das komplette Genom nachzuweisen. Es können in einem Sequenzierlauf verschieden angereicherte Proben analysiert werden, so dass sich dieses Gerät sehr gut eignet, um in Kooperation mit anderen Nutzern Projekte zu bearbeiten. Es können sehr große Sequenziertiefen erreicht werden, was z.B. bei der Detektion von Mosaiken notwendig wird. Der NovaSeq6000 verfügt über einen Dual-Flow-Cell Modus, mit dem unabhängig voneinander zwei Sequenzierläufe mit unterschiedlichen Parametern gestartet werden können. Die Dauer eines Laufes ist (abhängig von der Leseweite) mit 24-30 h dabei recht kurz. Die Daten, welche das Gerät erzeugt, können mit diversen bioinformatischen Tools verarbeitet werden.
Zusammenfassend ist ist festzustellen, dass Illumina der einzige Hersteller ist, welcher ein Gerät mit der benötigten Sequenzierkapazität bereitstellen und in Deutschland vertreiben darf. Es bestehen Patentrechte, die berücksichtigt werden müssen. Es wird daher ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach §4, Abs. 4, Pkt. 2b VgV durchgeführt.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Bei dem unter Ziffer V.2.1 angegebenen Datum 11.07.2022 handelt es sich um den Tag der Entscheidung über den geplanten Abschluss eines Vertrages mit der Firma Illumina GmbH. Der Vertrag wird erst nach Ablauf einer Frist von 10 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung geschlossen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
Erläuterung:
Die Firma Illumina ist aktuell der einzige Hersteller für Short Read Sequencing-Geräte, die in Deutschland vertrieben werden dürfen (Patente). Über diese Technologie ist es möglich, sowohl Einzelbasenaustausche als auch Deletionen und Duplikationen über das komplette Genom nachzuweisen. Es können in einem Sequenzierlauf verschieden angereicherte Proben analysiert werden, so dass sich dieses Gerät sehr gut eignet, um in Kooperation mit anderen Nutzern Projekte zu bearbeiten. Es können sehr große Sequenziertiefen erreicht werden, was z.B. bei der Detektion von Mosaiken notwendig wird. Der NovaSeq6000 verfügt über einen Dual-Flow-Cell Modus, mit dem unabhängig voneinander zwei Sequenzierläufe mit unterschiedlichen Parametern gestartet werden können. Die Dauer eines Laufes ist (abhängig von der Leseweite) mit 24-30 h dabei recht kurz. Die Daten, welche das Gerät erzeugt, können mit diversen bioinformatischen Tools verarbeitet werden.
Zusammenfassend ist ist festzustellen, dass Illumina der einzige Hersteller ist, welcher ein Gerät mit der benötigten Sequenzierkapazität bereitstellen und in Deutschland vertreiben darf. Es bestehen Patentrechte, die berücksichtigt werden müssen. Es wird daher ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach §4, Abs. 4, Pkt. 2b VgV durchgeführt.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 2022-27-Sequencer-Human-E03
Bezeichnung des Auftrags:
Lieferung, Installation, Einweisung eines Genetic Analycers
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag der Zuschlagsentscheidung
11/07/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Illumina GmbH
Postanschrift: Eichhornstr. 3
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 875 035,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04103
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@ids.sachsen.de
Telefon: +49 34197738003202
Fax: +49 3419771049
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Erkennt ein Bieter einen Verstoß gegen Vergabevorschriften im vorliegenden Vergabeverfahren, hat er dies gegenüber dem Auftraggeber gem.
§ 160 GWB unverzüglich zu rügen. Dabei gilt eine Rüge innerhalb von 10 Kalendertagen noch als unverzüglich. Unabhängig davon müssen
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
genannten Fristen (siehe II.2.14) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstößt ein Bieter gegen diese Obliegenheiten, ist ein etwaiger
Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
Teilt der Auftraggeber auf eine Rüge eines Bieters mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Rügeführer hiergegen einen Antrag auf
Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen. Der Antrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der
Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
11/07/2022