Die im Projekt geforderte Dienstleistung ist sehr speziell und es ist unabdingbar, dass sie sachgemäß erbracht wird. Dies erfordert, dass der Antragsnehmer über ausreichend Fachwissen und die geeignete Expertise, wie auch über die notwendige vorhandene technische Ausstattung, verfügt. Weitergehend ist für ein beratendes Projekt keine Auswahlmöglichkeit gegeben in der Fachwissen und Expertise ein notwendiges Kriterium sind. Zur Ausführung der Arbeiten ist es erforderlich, dass der Antragsnehmer folgende Qualifikationen und Ausstattung aufweist:
• Der Antragnehmer muss Fachwissen und Expertise im Gebiet 3D-Aufnahme mittels optischer Systeme besitzen.
• Verfügbarkeit von modernen bildgebenden 3D-Messverfahren (Muster-/Streifenprojektion, Stereo-Bildverarbeitung, Photogrammmetrie, hochauflösender echtzeit 3D Scanner)
• Zertifizierung nach ISO / IEC 17025
• Mathematisch-wissenschaftliche Kompetenz zur Formulierung einer Abbildungsvorschrift mitbringen
• Expertise zur Erzeugung von synthetischen / künstlichen Fingern zur Aufnahme von gerollten Fingerabdrücken, mit entsprechenden Eigenschaften von Haut und Fingern haben
• Technische Kompetenz und Expertise im Bereich Robotik. Es soll durch einen Roboter gewährleistet werden, dass der Abrollvorgang reproduzierbar ist und sich Abrollparameter leicht ändern lassen.
• Bildprozessierung Fingerabdrücken zur Verbesserung der Darstellung (Kantenverstärkung, Kontrastverbesserung) und der Erkennung und Markierung von Merkmalen des Fingers
• Kenntnis und Umsetzung von technischen Richtlinien im Bereich der Gesichtserkennung und der Evaluation und Optimierung von vorhandenen Prüfmethodologien
• Entwicklung und Durchführung von Prüfprozessen im Breich von Kamerasystemen und deren Charakterisierung
Die geforderten Punkte werden nach aktuellem Stand nur vom Fraunhofer IOF in Jena erfüllt, welches vorhergehend schon die Projekte BeloFiS und FiDiSca ,vom BSI beauftragt, durchgeführt hat. Hinzukommt, dass es sich beim Fraunhofer IOF um eine ehemalige akkreditierte Prüfstelle für Biometrie in hoheitlichen Anwendungen (BSI TR-03121) handelt und somit die Abläufe und Anforderungen an eine zu erstellende technische Richtlinie kennen, wie auch mit den Prüfmethodologien vertraut sind. Entsprechend sind auch notwendige technische Ausrüstungsgestände vorhanden. Die in diesem Projekt gewonnenen Erkenntnisse sollen in entsprechende Module in der BSI TR-03121 einfließen.
Die TÜV Informationstechnik GmbH ist Prüfstelle für die BSI TR-03121 (TR-Biometrie), BioAPI und Funktionsmodule ohne AH-FP-OPT. Die Abkürzung AH-FP-OPT steht in diesem Fall für Acquisition Hardware-Fingerprints-Optical, welches genau die für dieses Projekt relevanten Komponenten ausschließt. Aktuell berfindet sich in Deutschland kein akkreditiertes Prüflabor, welches optische Fingerabdruckscanner zertifizieren kann.
Eine europaweite Marktanalyse ist entsprechend der Zielsetzung eine technische Richtlinie für den deutschen Raum zu schaffen nicht zielführend.