Der Ukraine-Konflikt und der damit verbundene Zustrom an ukrainischen Geflüchteten haben dazu geführt, dass entsprechende Platzkapazitäten aufgebaut werden müssen. Aufgrund der aktuellen Prognose wird ab Mai 2023 von 450 Zugängen und 250 Auszügen pro Monat ausgegangen. Für die Jahre 2024 und 2025 liegt die derzeitige Annahme bei monatlich 400 Zugängen und 300 Auszügen. Dies bedeutet in der Konsequenz eine Nutzung von weiteren Hallen zur Unterbringung von Geflüchteten.
Als Verfahrensart wurde gem. § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gewählt. Dies ist zulässig, da aufgrund der kurzfristigen Planungs- und Entscheidungsprozesse bezüglich neuer Notunterbringungsstandorte nicht genug Zeit verbleibt, um ein Offenes oder Nichtoffenes Verfahren rechtzeitig abzuschließen.