387184-2025 - Vorankündigung – Direktvergabe
Deutschland – Branchenspezifisches Softwarepaket – Beschaffung einer Softwarelösung zur Prüfung von Hörversorgung im Rahmen des Genehmigungsverfahrens Hilfsmittelmanagement
OJ S 113/2025 16/06/2025
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungITSCare – IT-Services für den Gesundheitsmarkt GbR
E-Mailvergabestelle.ffm@itscare.de
Rechtsform des ErwerbersÖffentliches Unternehmen
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelBeschaffung einer Softwarelösung zur Prüfung von Hörversorgung im Rahmen des Genehmigungsverfahrens Hilfsmittelmanagement
BeschreibungDie AOK Hessen setzt seit dem Jahr 2021 eine webbasierte Software zur Prüfung und Bewertung von Hilfsmittelverordnungen für Hörhilfen ein, deren Nutzung auch zukünftig fortgesetzt werden soll. Durch die Nutzung der Software DiKS der Digotex GmbH werden die im Bereich der Hörhilfen eingereichten Kostenvoranschläge ohne die Angabe von Sozial- oder personenbezogenen Daten qualifiziert geprüft. Die Software überprüft die Daten von Kostenvoranschlägen und Verordnungen nach den jeweils geltenden Regelungen auf die Angemessenheit der Versorgung. Die Anwendung ist über eine Web-Adresse erreichbar und ohne Installation einer separaten Software zu nutzen. Die Software vergleicht die angegebenen Parameter, audiometrischen Messungen und das beantragte Hörgerät mit den Gerätefeatures aller Hersteller. Die Indikationsprüfung ermittelt, ob ein vertraglich geregelter Anspruch besteht, welche grundsätzlichen Anforderungen die Versorgung erfüllen muss und über welche technischen Voraussetzungen das Gerät verfügen sollte. Insbesondere wird dabei geprüft, ob der Hörverlust mit dem vorhandenen Gerät noch auszugleichen ist bzw. welche zuzahlungsfreien Alternativen es gibt. DiKS ermittelt ein fachlich aussagekräftiges Ergebnis und zeigt den Anpassbereich des entsprechenden Gerätes an. Hierdurch ist zu erkennen, ob die vorgeschlagene Versorgung grundsätzlich ausreichend ist und damit die Kostenübernahme indiziert ist.
Kennung des Verfahrensb84354bf-e061-48e3-8ec6-65e8c24c8a60
Interne KennungIC-GB4-053
VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 48100000 Branchenspezifisches Softwarepaket
2.1.2.
Erfüllungsort
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDE7
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0000
TitelBeschaffung einer Softwarelösung zur Prüfung von Hörversorgung im Rahmen des Genehmigungsverfahrens Hilfsmittelmanagement
BeschreibungSiehe Ziffer 2.1.
Interne KennungIC-GB4-053
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 48100000 Branchenspezifisches Softwarepaket
5.1.2.
Erfüllungsort
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDE7
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 135 GWB „(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber […] 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. […] (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.“ § 168 GWB "(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. […]“
6. Ergebnisse
Direktvergabe
Begründung der DirektvergabeDer Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige BegründungDie Auftragsvergabe ist gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 b) VgV im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb zulässig. Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht bzw. bereitgestellt werden, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist. Eine aktuelle EU-weite Markterkundung hat ergeben, dass die – ausschließlich von der Digotex GmbH als Herstellerin vertriebene – Software DiKS am Markt einzigartig ist in der Weise, dass es keine anderen Produkte gibt, die die fachlichen Leistungsanforderungen der AOK Hessen erfüllen. Die Software verfügt über innovative, sehr spezielle Funktionalitäten. Dass es vergleichbare Software in dieser Form nicht gibt, belegt auch die offizielle Anmeldung eines Patentverfahrens; die Patentanmeldung ist aktuell beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) anhängig. Ebenso gibt es auf dem Markt keine technischen Alternativen oder Ersatzlösungen. Einzigartig ist die Software insbesondere dahingehend, dass eine Vergleichbarkeit der im Tonaudiogramm gemessenen Werte mit den angebotenen Hörhilfen inklusive Verstärkungsreserve automatisch möglich ist. Darüber hinaus können mit dieser Software Kostenvoranschläge für Hörhilfen geprüft werden.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle BezeichnungITSCare – IT-Services für den Gesundheitsmarkt GbR
RegistrierungsnummerDE255703278
PostanschriftSaonestr. 3a
StadtFrankfurt am Main
Postleitzahl60528
Land, Gliederung (NUTS)Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
LandDeutschland
E-Mailvergabestelle.ffm@itscare.de
Telefon+49 6966813-1234
Internetadressehttps://www.itscare.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungVergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
RegistrierungsnummerTel.-Nr. Geschäftsstelle 06151 12-6603
PostanschriftLuisenplatz 2
StadtDarmstadt
Postleitzahl64283
Land, Gliederung (NUTS)Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@rpda.hessen.de
Telefon+49 615112-6603
Fax+49 611327-648534
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungDigotex GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersKleinstunternehmen
RegistrierungsnummerUStID DE319003971
StadtNiederfischbach
Postleitzahl57572
Land, Gliederung (NUTS)Altenkirchen (Westerwald) (DEB13)
LandDeutschland
Rollen dieser Organisation
Bieter
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachungea5549f7-e358-41d0-87ef-43049a1077cd  -  01
FormulartypVorankündigung – Direktvergabe
Art der BekanntmachungFreiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung25
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung13/06/2025 10:28:49 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung387184-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe113/2025
Datum der Veröffentlichung16/06/2025