VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne vorherige BekanntmachungErläuterung:
Die Vergabe ist ohne vorherige Bekanntgabe zulässig. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass die Voraussetzungen des § 135 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB vorliegen. Durch die freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union bekundet die Vergabestelle ihre Absicht zum Vertragsabschluss. Name und Kontaktdaten des geplanten Vertragspartners werden in dieser Bekanntmachung angegeben sowie eine Beschreibung des Vertragsgegenstands und eine Begründung der Entscheidung der Vergabestelle, den Auftrag ohne förmliches Vergabeverfahren zu vergeben. Auf die 10-Tages-Frist bis zur Zuschlagserteilung und die zuständige Vergabekammer wurde hingewiesen.
Bei diesem Vergabeverfahren geht es um die Beschaffung eines intelligenten Tutorsystems (ITS). Darunter versteht man ein computerbasiertes System mit hochgradig interaktiven Aufgaben mit stufenweisen, adaptiven Hilfen im Lernprozess. Dies ermöglicht eine Anpassung an den individuellen Lernstand der Nutzer sowie differenziertes Feedback zu Aufgabenlösungen, wodurch eine vergleichsweise hohe Wirksamkeit erreicht wird.
Die interaktive Lernplattform Bettermarks weist Alleinstellungsmerkmale auf, weshalb ein förmliches Vergabeverfahren zur Beteiligung weiterer Wettbewerber entbehrlich ist. Im Einzelnen hat sich gezeigt, dass Bettermarks über folgende wesentliche Eigenschaften verfügt:
- Die Software erkennt Fehlvorstellungen der individuellen Schülerinnen und Schüler und gibt zielführende Hinweise, um diese aufzulösen,
- Die Software identifiziert individuelle Wissenslücken
- Darstellung der Wissenslücken und Vorschläge für Übungsserien, um diese zu schließen
- Anzeigen der Wissenslücken der Schülerinnen und Schüler und das Schließen der Lücken für die Lehrkräfte
- Vorwissenstests mit automatischer Erkennung von Wissensdefiziten
Im Rahmen einer Markterkundung konnte ermittelt werden, dass keine andere Anwendung über alle genannten, vergleichbaren Merkmale verfügt und auch kein anderer Anbieter die geforderte Leistung erbringen kann.
Durch das schnelle Erkennen von Schwächen im Wissensstand kann effektiv und rasch gegengesteuert werden. Der Nutzen für die Schülerinnen und Schüler ist dadurch groß. Die Lehrkraft kann sich einen guten Überblick über den Leistungsstand ihrer Schülerinnen und Schüler verschaffen.
Bettermarks ist damit bestens für den Fernunterricht geeignet, aber auch im Präsenzunterricht erleichtert Bettermarks das Unterrichten in heterogenen Lerngruppen. Es kann auch im Flipped Classroom gut eingesetzt werden. Die Lehrkräfte haben so die Möglichkeit, ihre Rolle als Lernbegleiter und Ratgeber wahrzunehmen.
Dadurch, dass die bereits seit 2020 eingesetzte Anwendung in den rheinland-pfälzischen Schulen gut eingeführt ist, hat die Weiternutzung den Vorteil, dass keine Unterbrechung stattfindet, keine Einarbeitung bzw. Umstellung notwendig ist und dadurch kein Zeitverlust eintritt.
Weitere vergleichbare ITS für das Fach Mathematik werden auf dem deutschsprachigen Markt nicht angeboten, weshalb aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist (§ 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) VgV).