Beschreibung der Optionen:
Option1:
Besteht ein Bedarf über den 31.12.2023 hinaus, ist eine Verlängerung durch die
Auftraggeberin bis zum 31.03.2024 zu den gleichen Konditionen möglich.
Ob die Vertragsverlängerung in Anspruch genommen wird, wird der Auftragnehmerin/dem Auftragnehmer spätestens 1 Monat vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich mitgeteilt. Die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Ziehung der Verlängerungsoption.
Option 2:
Besteht ein Bedarf über den 31.03.2024 hinaus, ist eine Verlängerung durch die
Auftraggeberin bis zum 30.06.2024 zu den gleichen Konditionen möglich.
Ob die Vertragsverlängerung in Anspruch genommen wird, wird der Auftragnehmerin/dem Auftragnehmer spätestens 1 Monat vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich mitgeteilt. Die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Ziehung der Verlängerungsoption.
Option 3:
Besteht ein Bedarf über den 30.06.2024 hinaus, ist eine Verlängerung durch die
Auftraggeberin bis zum 30.09.2024 zu den gleichen Konditionen möglich.
Ob die Vertragsverlängerung in Anspruch genommen wird, wird der Auftragnehmerin/dem Auftragnehmer spätestens 1 Monat vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich mitgeteilt. Die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Ziehung der Verlängerungsoption.
Option 4:
Besteht ein Bedarf über den 30.09.2024 hinaus, ist eine Verlängerung durch die
Auftraggeberin bis zum 31.12.2024 zu den gleichen Konditionen möglich.
Ob die Vertragsverlängerung in Anspruch genommen wird, wird der Auftragnehmerin/dem Auftragnehmer spätestens 1 Monat vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich mitgeteilt. Die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Ziehung der Verlängerungsoption.