Beschreibung der Optionen:
Transfer-Busbahnhof:
9. Auf dem Gelände des Transferbusbahnhofes kann es optional an Dienstagen bis Donnerstagen (außer feiertags) jeweils vormittags zum Umschlag von Transferfahrten mit (Klein-)-Bussen in die Landkreise kommen, wobei hier je Vormittag ungefähr 20 bis 150 Personen jeweils von einem Bus in einen anderen Bus umsteigen werden und dabei ihre Wartezeit in der dortigen Wartehalle verbringen werden; in dieser werden ihnen auch die Zuweisungsbescheide in die einzelnen Landkreise ausgehändigt. Ihr Gepäck wird während des Aufenthalts vor Ort in einem separaten überdachten Bereich südlich der Halle zwischengelagert.
Aktuell findet dieser Transferumschlag in einer anderen Einrichtung des Auftraggebers statt, eine Verlegung an den Leistungsort ist aber geplant, der aktuelle Umsetzungszeitpunkt steht aber nicht fest.
9.1. Einzelne Leistungen
a) Unterstützende Aufsicht und Koordination sowie Zu- und Abgangssteuerung zu den jeweiligen Örtlichkeiten und Bussen, so beispielsweise Aufruf der einzelnen Personen im Wartebereich für eine Busabfahrt sowie anschließende Begleitung zu ihrem Bus. Ebenso Abhaken der ankommenden Personen und später der im Bus befindlichen Personen vor dessen Abfahrt auf ihm hierfür durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellten Listen.
b) Bewachung des Gepäcks und Gewährleistung der allgemeinen Sicherheit.
c) Hilfestellung für die zu transferierenden Personen und die Busfahrer bei der Gepäckbe- und -entladung der Busse.
d) Ausgabe von verpackten Lunchpaketen des Einrichtungscaterings an die zu transferierenden Personen.
e) Personen, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu ihrer Zieldestination weiterreisen, sind ggf. zu einer fahrkartenausgebenden Stelle in der Einrichtung zu begleiten.
f) Ausgabe von Zuweisungsentscheidungen des Auftraggebers an die zu transferierenden Personen gegen deren Unterschrift und Weiterleitung dieser Empfangsbekenntnisse an den Auftraggeber.
g) Öffnen der Zufahrtstore.
Weitere Aufgaben, die den vorstehenden vergleichbar sind, können nach Maßgabe des Auftraggebers hinzutreten.
9.2. Personaleinsatz
Die optionale Leistung hat in nachfolgend aufgeführter Besetzung zu erfolgen:
Dienstag bis Donnerstag von 7.30 — 10.30 Uhr (außer feiertags):
4 Sicherheitsmitarbeiter
9.3. Leistungen an Montagen und Freitagen
An einzelnen Montagen und Freitagen (außer feiertags) kann ausnahmsweise ebenfalls ein Transferumschlag mit gleichem Leistungsumfang wie an Dienstagen bis Donnerstagen stattfinden. Ob dies der Fall ist, wird der Auftraggeber dem Auftragnehmer spätestens am Donnerstag der Vorwoche mitteilen.
9.4. Abruf der Option
Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer mindestens vier Wochen vor der Aufnahme des Transferumschlags am Leistungsort — also der Inanspruchnahme der Leistungen nach den Ziffern 9.1 und 9.2 — dies ankündigen. Ein Abruf der Leistungen nach 9.3 kann nur dann erfolgen, wenn zuvor eine Ankündigung nach Satz 1 erfolgt ist.
Ein Widerruf der Inanspruchnahme der Leistungen nach 9.1 und 9.2 kann anschließend nur mit einer Frist von 10 Wochen erfolgen; damit einhergehend ist in jedem Fall auch der Widerruf der Einzelabrufung nach 9.3.
In entsprechender Anwendung der vorstehenden Sätze kann der Auftraggeber jederzeit nach einem Widerruf der Leistungen zu einem späteren Zeitpunkt diese erneut abrufen.
Sofern es der Umfang des anfallenden Transferumschlags zulässt, ist es dem Auftraggeber unbenommen, weniger als die unter 9.2 aufgeführte Personalzahl abzurufen und im Übrigen die Aufgaben am Transfer-Busbahnhof dann durch die Regelbesetzung nach 4.1 umsetzen zu lassen. (Aktuell ist nicht absehbar, wie sich im Hinblick auf die Corona-Lage und die dadurch veränderten Flüchtlingszugänge die Transferumschlagszahlen entwickeln werden).