388339-2023 - Vorankündigung – DirektvergabeDeutschland-Köln: Sicherheitsschuhe
OJ S 122/2023 28/06/2023
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bw Bekleidungsmanagement GmbH
Postanschrift: Edmund-Rumpler-Straße 8-10
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA2 Köln
Postleitzahl: 51149
Land: Deutschland
E-Mail: bieteranfragen@bwbm.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bwbm.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.bwbm.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Inhousegesellschaft des Bundes
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Verteidigung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Sicherheitsschuhe Rettungsdienstpersonal, Kaufvertrag
Referenznummer der Bekanntmachung: BwBM 2023 0047
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
18830000 Sicherheitsschuhe
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Lieferung von Sicherheitsschuhen Rettungsdienst Herren, ASD 47200D und Sicherheitsschuhen Rettungsdienst Damen, ASD 43150A.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 0,01 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF0B Rendsburg-Eckernförde
Hauptort der Ausführung: Bekleidungszentrum Süd Arnsbergstr. 35 97772 Wildflecken
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Sicherheitsschuh Rettungsdienstpersonal Herren
Bestellmenge: 3.780 Paar
Sicherheitsschuh Rettungsdienstpersonal Damen
Bestellmenge: 2.520 Paar
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
Erläuterung:
Die Sonderbekleidung des Rettungsdienstpersonals sollte durch das Verfahren „BwBM-2020-0061 Sonderbekleidung RDurch diesen Kaufvertrag soll der notwendige Bedarf gedeckt werden, der in dem Zeitraum benötigt wird, bis zu dessen Ende der darüber hinausbestehende Bedarf europaweit ausgeschrieben wird und der bezuschlagte Bieter die Artikel liefertettungsdienstpersonal“ beschafft werden. Der ursprüngliche Auftragnehmer musste Insolvenz anmelden. Der Vertrag wurde in diesem Zuge aufgelöst. Haix hat im urspr. Verfahren ebenfalls ein Angebot abgegeben und hat den Zuschlag nur aus Unwirtschaftlichkeit im Vergleich zum siegreichen Bieter nicht erhalten. Der weitere Bieter aus dem urspr. Verfahren hat kein bezuschlagungsfähiges Angebot abgegeben, da Änderungen an den Vergabeunterlagen vorlagen. Der notwendige Bedarf, der zur Sicherstellung der Einsatzfähigkeit des Rettungsdienstpersonals benötigt wird, soll nun durch den Abschluss eines Kaufvertrags mit Haix beschafft werden. Die zeitnahe Bereitstellung von Sicherheitsschuhen für das Rettungsdienstpersonal ist zwingend erforderlich, um dem im Sanitätsdienst der TSK bzw. Org-Bereiche eingesetzten Sanitätspersonal im Grundbetrieb eine vorschriftenkonforme und den ergonomischen Anforderungen genügende Persönliche Schutzausrüstung für die Wahrnehmung von Rettungsdienstaufgaben bereitstellen zu können. Die zur Sicherstellung der Einsatzfähigkeit des Rettungsdienstes dringend benötigten Bedarfe müssen umgehend geliefert werden. Dieses Ziel könnte auch bei einer Ausschreibung in einem vorrangigen Verfahren auch unter Berücksichtigung der dortigen Beschleunigungs- und Fristverkürzungsmöglichkeiten (vgl. §§ 15 Abs. 3 VgV und 16 Abs. 3 VgV sowie § 17 Abs. 3 VgV) nicht erreicht werden. Die Insolvenz des urspr. Auftragnehmers war für BwBM zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung im ursprünglichen Verfahren nicht vorhersehbar und kann BwBM erst recht nicht zugerechnet werden. Wie oben bereits erwähnt, soll durch den Kaufvertrag der Bedarf gedeckt werden, der von nun an bis zum Abschluss eines wettbewerblichen Verfahrens und der Auslieferung der Artikel durch den bezuschlagten Bieter benötigt wird. Die Kontinuität der Leistung kann derzeit nicht mit milderen, wettbewerbsschonenderen Mitteln erhalten werden. Die Beauftragung folgt einem legitimen Zweck. Dazu ist die Maßnahme auch geeignet.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag der Zuschlagsentscheidung
23/06/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: HAIX - Schuhe Produktions- und Vertriebs GmbH
Ort: Mainburg
NUTS-Code: DE226 Kelheim
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 0,01 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: poststelle@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 228-94-99-0
Fax: +49 228-94-99-400
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber
nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar
sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach
§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
23/06/2023