Beschreibung der Beschaffung
Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, Nordrhein-Westfalen als Energieland zu stärken. Bezahlbare Energiepreise und Versorgungssicherheit stehen dabei im Einklang mit den Zielen des Klimaschutzes. Dabei bekennt sich die Landesregierung NRW zum Klimaschutzabkommen von Paris, um ab Mitte dieses Jahrhunderts weitgehend treibhausgasneutral zu wirtschaften und die globale Erderwärmung gegenüber dem vorindustriellen Niveau um nicht mehr als 2 Grad, nach Möglichkeit um nicht mehr als 1,5 Grad ansteigen zu lassen.
Die IN4climate.NRW GmbH ist eine Landesgesellschaft (100 %) im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIDE).
Am 29. September 2020 wurde die Neuaufstellung der operativen Klima- und Energiepolitik des Landes Nordrhein-Westfalen öffentlich bekannt gegeben. Durch eine Erweiterung der IN4climate.NRW GmbH sollen perspektivisch alle klima- und energiepolitischen Aktivitäten des Landes zukünftig in dem Auftraggeber als einer Energie- und Klimaagentur (Arbeitstitel) gebündelt werden. Die Energie- und Klimaagentur (Arbeitstitel) dient dabei als zentraler Treiber zur Umsetzung der Energiewende sowie zur Einhaltung der Klimaschutzziele des Landes Nordrhein-Westfalen.
Das Jahr 2021 dient zunächst der strukturellen Erweiterung sowie dem personellen Aufbau der Landesgesellschaft. Mit Beginn des Jahres 2022 soll die Energie- und Klimaagentur (Arbeitstitel) ihre erweiterten inhaltlichen Aktivitäten aufnehmen. Dieser Auftrag dient der Unterstützung der Aktivitäten des Auftraggebers im Bereich „Integrierte und zukunftssichere Energieversorgung für NRW“.
Im Rahmen der vorliegend ausgeschriebenen Leistungen soll die Energieversorgung NRWs integriert, d.h. sektoren- und infrastrukturübergreifend betrachtet werden. Während die Energiewende in der Vergangenheit überwiegend singulär auf den Stromsektor abzielte, wächst mit dem Erfordernis der Treibhausgasminderung sämtlicher Sektoren im Hinblick auf die zukünftige Energieversorgung die Bedeutung und die Notwendigkeit einer systemischen Gesamtbetrachtung. Neben einer Betrachtung von gesicherten, innovativen und klimafreundlichen Erzeugungsstrukturen im Sinne eines umfassenden Umbaus der Energiebereitstellung durch den ambitionierten Ausbau erneuerbarer Energien und Neubau klimafreundlicher Kraftwerkskapazitäten umfasst dieser integrative Ansatz dabei ebenso die Einbeziehung weiterer Energieverbrauchssektoren (z. B. Wärme, Industrie und Verkehr) und deren zunehmendes Zusammenwachsen sowie eine übergreifende Betrachtung von Energieinfrastrukturen als wesentliche Voraussetzung für die Hebung von Optimierungspotenzialen.
In Anlehnung an die Energieversorgungsstrategie NRW ist das strategische Hauptziel der Leistungserbringung des AN, mit umfangreichen Maßnahmen einen Beitrag zur Identifizierung der konkreten Chancen und Potenziale einer integrierten, systemischen Betrachtung der Energieversorgung in NRW im Sinne der obigen Ausführungen zu leisten und gemeinsam mit relevanten Zielgruppen und Akteuren in Nordrhein-Westfalen die Entwicklung und Initiierung von konkreten Umsetzungsprojekten in NRW im Hinblick auf relevante Handlungsfelder der Energieversorgungsstrategie NRW anzustoßen und zu begleiten.
Ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung über Leistungen zur Unterstützung des AGs bei der Umsetzung der vorstehenden Ziele.
Die Details der zu erbringenden Leistungen sind den Vergabeunterlagen und insbesondere der Leistungsbeschreibung sowie deren Anhängen zu entnehmen. Der Schwerpunkt der Leistungen des AN wird sich auf die folgenden 5 Arbeitsbereiche beziehen.
Diese Arbeitsbereiche sind:
— Innovative versorgungssichere Energiesysteme,
— Integrierte Energieinfrastrukturen,
— Smart Grid und Verteilnetze der Zukunft,
— Flexibilität und Speicher,
— Energiewende-Teilhabe und Diskurs,
Weitere Informationen zu den Arbeitsbereichen sind der Leistungsbeschreibung als Teil der Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Für den Gesamtbetrag der Vergütung von Leistungen nach der Rahmenvereinbarung ist als Vergütungsobergrenze ein Betrag in Höhe von brutto 6 500 000,00 EUR inklusive etwaiger abrechenbarer Kosten festgelegt, wobei die vorstehende Summe sowohl die feste Laufzeit gemäß § 3 Abs. 1 und 2 der Rahmenvereinbarung als auch die optionale Laufzeitverlängerung gemäß § 3 Abs. 3 der Rahmenvereinbarung umfasst. Es besteht kein Anspruch des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber auf Abnahme von Leistungen bis zum Erreichen der vorstehenden Vergütungsobergrenze. Der Auftraggeber ist ebenfalls nicht verpflichtet, eine bestimmte Mindestmenge an Leistungen zu beauftragen.