388932-2022 - ErgebnisDeutschland-Glauchau: Müllfahrzeuge
OJ S 136/2022 18/07/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Kommunalentsorgung Chemnitzer Land GmbH
Postanschrift: 36 B Ringstr.
Ort: Glauchau
NUTS-Code: DED45 Zwickau
Postleitzahl: 08371
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Geschäftsleitung / Vergabestelle
E-Mail: geschaeftsleitung@kecl.de
Telefon: +49 37634040
Fax: +49 3763404-123
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kecl.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Kommunales Unternehmen
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Öffentliche Abfallentsorgung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Lieferung von zwei Abfallsammelfahrzeugen nach DIN EN 1501-1+A1 - Neufahrzeuge -
Referenznummer der Bekanntmachung: TEDF70GT/2022-000767
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
34144511 Müllfahrzeuge
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Lieferung von zwei Abfallsammelfahrzeugen (Hecklader) mit Aufbausammelbehälter (Nutzvolumen ca. 22 m³), Schiebeschildentleerung, Heckteil mit Förder- und Verdichtungseinrichtung und Hub-/Kippvorrichtung; geeignet für MGB nach DIN EN 840- 1/- 5/- 6 bis DIN EN 840- 3/- 5/- 6. Die ASF sollen für das Sammeln und Befördern von Rest- und Bioabfällen, Altpapier bzw. von Sperrgut mit Einschränkungen eingesetzt werden; es sind komplette, betriebsbereite Fahrzeuge in fabrikneuem Zustand anzubieten. Technische Vorbereitung für IT-Onboard-Systeme: CleANopen-Schnittstelle für RFID-gestützte Behälteridentifikationslösung mit Transponderchip 134,2 kHz; Konformität nach DIN EN 30745.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 520 000,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DED45 Zwickau
Hauptort der Ausführung: Kommunalentsorgung Chemnitzer Land GmbH, Ringstraße 36 B, 08371 Glauchau, Deutschland
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung von zwei Abfallsammelfahrzeugen (Hecklader) mit Aufbausammelbehälter (Nutzvolumen ca. 22 m³), Schiebeschildentleerung, Heckteil mit Förder- und Verdichtungseinrichtung und vollautomatischer Hub-/Kippvorrichtung, geeignet für Behälter gemäß DIN EN 840- 1/- 5/ -6 bzw. manueller Hub-/Kippvorrichtung, geeignet für Behälter gemäß DIN EN 840 -3/- 5/ -6. Technische Vorbereitung für IT-Onboard-Systeme: CleANopen-Schnittstelle für RFID-gestützte Behälteridentifikationslösung mit Transponderchip 134,2 kHz; Konformität nach DIN EN 30745.
- Fahrgestell Basisfahrzeug: zGM 26.000 kg, Fahrerhaus als Low-Entry-Konzeption, Radformel 6x2/4, Radstand 3.900 mm und gelenkter Nachlaufachse 1.350 mm, schadstoffarmer Dieselmotor min. EURO-6-Norm mit ca. 260 kW Motorleistung, Wandlergetriebe und Vollluftfederung, Sicherheitsassistenzsysteme.
- Aufbausammelbehälter: Nutzvolumen ca. 22 m³, Schiebeschildentleerung, Heckteil mit Ladewerk, Sicherheitseinrichtungen und kameragestützte Laderaumüberwachung nach DIN EN 1501-1+A1, vollautomatische Zentralschmieranlage mit gesonderten Schmierkreisläufen.
- Schüttung: geteilter Lifter mit zwei Hub-/Kippeinheiten mit Kammaufnahme, geeignet für den vollautomatischen Entleerbetrieb für MGB nach DIN EN 840- 1 sowie für den Entleerbetrieb mit PickUp-Funktion für MGB nach DIN EN 840- 3, kompatible Verknüpfung der Hydraulik- und Sicherheitssteuerung mit dem Sammelaufbau, steuerungstechnische Integration mit dem Modul der Zentralschmieranlage.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Technische Anforderungen / Gewichtung: 10 v. H.
Qualitätskriterium - Name: Gewährleistung / Gewichtung: 10 v. H.
Qualitätskriterium - Name: Service / Standortentfernung zum Werkskundendienst / Gewichtung: 20 v. H.
Preis - Gewichtung: 60 v. H.
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 073-194738
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 001/2022 - ASF
Bezeichnung des Auftrags:
Lieferung von zwei Abfallsammelfahrzeugen (Hecklader) nach DIN EN 1501-1+A1 - Neufahrzeuge -
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
31/05/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: ZÖLLER-KIPPER GmbH
Postanschrift: Hans-Zöller-Straße 50-68
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55130
Land: Deutschland
E-Mail: info@zoeller-kipper.de
Telefon: +49 61318870
Fax: +49 6131882382
Internet-Adresse: www.zoeller-kipper.de
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 480 000,00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 520 000,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Postfach 101364
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: post@lds.sachsen.de
Telefon: +49 341977-3800
Fax: +49 341977-1049
Internet-Adresse: www.ldl.sachsen.de
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der aktuell geltenden Fassung (zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 20.05.2022, BGBl. I S. 730) Anwendung. Die Bestimmungen des § 160 lauten auszugsweise: " (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. [ - ] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Demzufolge ist ein Antrag an die oben genannte Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt wird (§160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsverfahren gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB) . Ferner weisen wir darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eine Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs.2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile bzw. -stellen eindeutig kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bewerber / Bieter an die zuständige Vergabekammer wenden. Wir weisen schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
13/07/2022