389158-2023 - ErgebnisDeutschland-Würzburg: Video-Überwachungssystem
OJ S 124/2023 30/06/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Polizeipräsidium Unterfranken
Postanschrift: Frankfurter Straße 79
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97082
Land: Deutschland
E-Mail: pp-ufr.vergabestelle@polizei.bayern.de
Telefon: +49 9314571411
Fax: +49 931457-1309
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Erstellung eines Videoüberwachungssystems im öffentlichen Raum in Würzburg
Referenznummer der Bekanntmachung: PV4-8014-1514/2023
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
32323500 Video-Überwachungssystem
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Das Videoüberwachungssystem soll fest definierte öffentliche Bereiche am Barbarossaplatz und am Bahnhofsvorplatz in Würzburg in einer vorgegebenen Qualität überwachen.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 379 523,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
35120000 Überwachungs- und Sicherheitssysteme und -einrichtungen
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: in den Vergabeunterlagen aufgeführt
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Das Videoüberwachungssystem soll fest definierte Bereiche in einer vorgegebenen Qualität / Auflösung gem. DIN EN 62676-4 überwachen. Die Livebilder müssen in Echtzeit an zwei Workstations übertragen werden, um eine Einschätzung der Situation und sofortiges Einleiten von Maßnahmen durch die Polizei zu ermöglichen.Die Kameras am Bahnhofsvorplatz sind an zwei vorhandenen Masten sowie an einem im Rahmen des Auftrages vom Auftragnehmer neu zu stellenden Mast anzubringen. Am Barbarossaplatz sind alle Kameras an der vorhandenen Überdachung des Platzes zu befestigen.In Zusammenarbeit mit der Stadt Würzburg und den Stadtwerken Würzburg werden Übergabepunkte an die Infrastruktur (Strom, Lichtwellenleitung) an den zur Verfügung stehenden Masten bereitgestellt.Die Hardware für die beiden Workstations ist vom Auftragnehmer zu liefern. Die Kamerabilder werden mithilfe einer Videomanagement-Software angezeigt und verarbeitet. Auf einem Aufzeichnungsserver werden die gesamten Daten für 21 Tage rückwirkend abgespeichert. Das Videoüberwachungssystem muss spätestens im August 2023 fertiggestellt werden und in Betrieb gehen. Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen der Angebotsprüfung ein Referenz- bzw. Testsystem der Bieter zu besichtigen. Die Bieter müssen innerhalb von 14 Tagen nach Aufforderung durch den Auftraggeber die Möglichkeit der kostenfreien Besichtigung eines Referenz- bzw. Testsystems mit entsprechend angebotenen Kameras inkl. Workstation zur Anzeige der Kamerabilder einräumen. Falls sich der Auftraggeber für die Durchführung einer Besichtigung entscheidet, würde diese zu-nächst nur mit dem bestplatzierten Bieter stattfinden. Sollte die Besichtigung mit dem bestplatzierten Bieter ergeben, dass dieser nicht alle Ausschlusskriterien erfüllt, würde im Anschluss eine Besichtigung mit dem zweitplatzierten Bieter durchgeführt.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Bewertungskriterien gem. Nutzwertanalyse / Gewichtung: 50
Preis - Gewichtung: 50
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 082-247054
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
13/06/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Dallmeier Systems GmbH
Ort: München-Aschheim
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85609
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 379 523,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Postfach 606
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
Telefon: +49 981/53-1277
Fax: +49 981/53-1837
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
27/06/2023