389218-2021 - AuftragsänderungDeutschland-München: Software-Beratung
OJ S 146/2021 30/07/2021
Bekanntmachung einer Änderung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: SBK Siemens-Betriebskrankenkasse
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80339
Land: Deutschland
E-Mail: vergabemanagement@sbk.org
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://sbk.deutsche-evergabe.de/

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Unterstützungs- und Beratungsleistungen in SBK-Projekten incl. IT-Betriebsdienstleistungen mit Schwerpunkt von Java-Individuallösungen
Referenznummer der Bekanntmachung: 2018/S 209-478354
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
72266000 Software-Beratung
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Unterstützungs- und Beratungsleistungen in SBK-Projekten incl. IT-Betriebsdienstleistungen mit Schwerpunkt von Java-Individuallösungen
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software, 72263000 Software-Implementierung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: München
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags
Gegenstand der Vergabe ist ein Rahmenvertrag mit maximal 3 Rahmenvertragspartner zu Unterstützungs- und Beratungsleistungen incl. IT-Betriebsdienstleistungen im Rahmen diverser Ausschreibungsrollen und Abrechnungsarten in SBK-Projekten mit Schwerpunkt von Java-Individuallösungen. Hierzu gehört auch die Durchführung von ganzheitlichen IT-Projekten mit Schwerpunkt von Java-Individuallösungen bei der SBK.
II.2.7.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Laufzeit in Monaten: 48
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2018/S 209-478354

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
Unterstützungs- und Beratungsleistungen in SBK-Projekten incl. IT-Betriebsdienstleistungen mit Schwerpunkt von Java-Individuallösungen
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe
29/10/2018
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: ja
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: iteratec GmbH
Ort: Unterhaching
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: adesso AG
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Gesamtwert der Beschaffung: 4 400 000,00 EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes – Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 135 GWB:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. Gegen § 134 verstoßen hat oder
2. Den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. Der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. Der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. Der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt – Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
27/07/2021

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1.
Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1.
CPV-Code Hauptteil
72266000 Software-Beratung
VII.1.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software, 72263000 Software-Implementierung
VII.1.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
VII.1.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die SBK hat mehrere individuelle Lösungen auf Grundlage Java in Verbindung mit Open Source Entwicklungs-Frameworks und Komponenten bereits im Einsatz. Die SBK benötigt für die Anpassung und Weiterentwicklung dieser Systeme und die bedarfsorientierte Entwicklung neuer Systeme oder Komponenten auf Grundlage dieser Technologie die Unterstützung durch einen leistungsfähigen Lösungsdienstleister.
VII.1.5.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Laufzeit in Monaten: 48
VII.1.6.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 4 466 000,00 EUR
VII.1.7.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: iteratec GmbH
Ort: Unterhaching
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2.
Angaben zu den Änderungen
VII.2.1.
Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
Der Trend zu schnellen, kundenzentrierten IT-Lösungen mit hohem Businesswert führt zu erhöhter Komplexität in der IT-Landschaft, die es zu beherrschen und zu managen gilt. Iteratec berät und unterstützt die SBK mit einem signifikanten Anteil bei der Erstellung von entsprechenden IT-Lösungen.
LUY ist eine von iteratec angebotene Standardsoftware zum Management von IT-Architekturen (als Teil der Unternehmensarchitektur).
— Zweck:
—— Dokumentation der Informationssystem-Architektur der (unter anderem) von iteratec bereitgestellten Komponenten, deren Abhängigkeiten und Integration in die SBK-IT-Landschaft,
—— Dokumentation des von iteratec (in Teilen) konzipierten und entwickelten technischen IT-Standards der SBK,
—— Dokumentation des IT-Projektportfolios mit iteratec, hierbei insbesondere die Darstellung der Wirkung der Projekte auf die SBK-IT-Landschaft.
— Nutzen:
—— Erhöhte, toolgestützte Transparenz in der IT-Architektur zur Unterstützung von strategischen und taktischen IT-Architekturentscheidungen,
—— Erhöhte, toolgestützte Transparenz bei den technischen IT-Standards zur Unterstützung bei der Erstellung von Anwendungsarchitekturen und IT-Infrastruktur-Architekturen,
—— Erhöhte Transparenz im IT-Projektportfolio-Management zur Unterstützung von strategischen und taktischen IT-Investitionsentscheidungen,
—— Verbesserte IT-Architektur-Governance durch toolgestützte Dokumentation und Auswertungsmöglichkeiten (Bereitstellung von z. B. Listen und Diagrammen),
— Anwender,
—— LUY wird im Wesentlichen von IT-Architekten, Lösungsarchitekten, Führungskräften, IT-Produktverantwortlichen und Dienstleister-Managern regelmäßig eingesetzt.
VII.2.2.
Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Erforderlichkeit der Beschaffung der zusätzlichen Leistungen: iteratec dokumentiert die Ergebnisse aus ihrem Architektur-Beratungsauftrag mit LUY. Die Ergebnisse werden an die SBK zu übergeben und von der SBK eigenständig weiterentwickelt. Die Pilotierung der Bereitstellung der Ergebnisse in LUY ist erfolgreich abgeschlossen. Zur weiteren Nutzung der Software ist LUY von der SBK zu lizensieren. Ein Auftragnehmerwechsel kann aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht erfolgen oder ein Auftragnehmerwechsel wäre mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für den AG verbunden.
VII.2.3.
Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: 4 400 000,00 EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: 4 466 000,00 EUR