Nordmainische S-Bahn: Leistungen für UVS, LPB, Artenschutz_195592
Referenznummer der Bekanntmachung: TB-M-2-519/07/195592
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.1.3.
Art des Auftrags Dienstleistungen
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Nordmainische S-Bahn: Leistungen für UVS, LPB, Artenschutz
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE261 Aschaffenburg, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DE264 Aschaffenburg, Landkreis
NUTS-Code: DE719 Main-Kinzig-Kreis
Hauptort der Ausführung:
Region Mitte:Nordmainische S-Bahn: Leistungen für UVS, LPB, Artenschutz
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags
Nordmainische S-Bahn: Leistungen für UVS, LPB, Artenschutz.
II.2.7.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Laufzeit in Monaten: 96
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
Nordmainische S-Bahn: Leistungen für UVS, LPB, Artenschutz
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe 20/03/2008
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs Offizielle Bezeichnung: Bosch und Partner GmbH
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Beschreibung der Änderungen Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
Nachtrag 23: Überarbeitung der UVS Unterlagen aufgrund des EuGH-Urteils zum Artenschutz und aufgrund der 2. Planänderung FraLa
VII.2.2.
Gründe für die Änderung Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Aus der Prüfung des EBA heraus zur 2.Planänderung der in Bau befindlichen BÜ-Beseitigungsmaßnahme Frankfurter Landstr. Zusätzlich sind Änderungen an den Artenschutzbeiträgen für die Nordmainische S-Bahn in den drei Planfeststellungsabschnitten Frankfurt, Maintal und Hanau erforderlich. Die Änderungen beziehen sich auf das Störungsverbot, welches aufgrund des Urteils des EuGH vom 4.3.2021 – C 47319 zukünftig strenger auszulegen ist.
VII.2.3.
Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)