389520-2021 - ErgebnisDeutschland-Frankfurt am Main: Eisenbahnausrüstung
OJ S 146/2021 30/07/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16)
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Sauter, Markus
E-Mail: Markus.M.Sauter@deutschebahn.com
Telefon: +49 71120921682
Fax: +49 6926520063
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
I.6.
Haupttätigkeit(en)
Eisenbahndienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
ETCS Level 2 – Fortführung VDE 8.3: Erst- und Neuausrüstung des Teilabschnitts ABS Berlin-Leipzig/Halle, Abschnitt Bitterfeld-Halle
Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI50600
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
34946120 Eisenbahnausrüstung
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
ETCS Level 2 – Fortführung VDE 8.3: Erst- und Neuausrüstung des Teilabschnitts ABS Berlin-Leipzig/Halle, Abschnitt Bitterfeld-Halle.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
34632200 Elektrische Signaleinrichtungen für den Eisenbahnverkehr, 45234115 Arbeiten für Eisenbahnsignalanlagen
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Beschaffung ist die Erweiterung bzw. Erneuerung der von Thales seit 2010 eingebauten ETCS-Streckenausrüstung der VDE 8.3 im Teilabschnitt Bitterfeld-Halle auf den Stand der ETCS-Technik nach Lastenheftstand V3.0 und die Erreichung der Inbetriebnahme der mit ETCS ausgerüsteten Strecke.
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Zusätzliche Lieferungen, deren Beschaffung den strengen Vorschriften der Richtlinie genügt
Erläuterung:
Die DB Netz AG (DB Netz) darf die Thales Deutschland GmbH (Thales) mit der genehmigungsfähigen ETCS-Ausrüstung des Streckenabschnitts ABS Berlin – Leipzig/Halle (VDE 8.3) gemäß der aktuellen SRS-Spezifikation 3.4.0 ohne Vergabewettbewerb und damit direkt beauftragen. Bereits mit Vertrag vom 24.08.20210 beauftragte DB Netz Thales mit der Streckenausrüstung der Ausbaustrecke Berlin – Halle/Leipzig (ABS) mit dem Funkzugbeeinflussungssystem ETCS. Der Streckenabschnitt der VDE 8.3 unterteilt sich im aktuellen Planungsstand in 3 Teilstreckenabschnitte. In dem Gesamtvorhaben soll der Auftrag über das Upgrade der ETCS-Ausrüstung des ersten Abschnitts, Bitterfeld−Halle, sowie des zweiten Abschnitts, Berlin−Jüterbog (RB Ost), aufgrund des bereits erreichten Planungsfortschritts schon jetzt erteilt und ausgeführt werden. Die Beauftragung des Teilabschnitts 3 folgt im Zuge des Projektfortschrittes. Die Direktvergabe erfolgt jeweils im Wege eines Einzelabrufs aus dem nach EU-weiter Ausschreibung geschlossenen Modulvertrag III ETCS (Modulvertrag).
Die Direktvergabe an Thales ist gemäß § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 GWB zulässig. Die Beauftragung von Thales mit den Zusatzleistungen stellt vergaberechtlich eine nicht wesentliche Änderung des bestehenden Auftrags mit Thales aus dem Jahr 2010 über die ETCS-Ausrüstung der Strecke gemäß der seinerzeitigen SRS-Spezifikation 2.3.0d dar. Die Hochrüstung des Streckenabschnitts gemäß der SRS-Spezifikation 3.4.0 ist in einer Änderungsoption im Vertrag mit Thales bereits angelegt und klar, genau und eindeutig beschrieben. Die Option berechtigt DB Netz zum Abruf des entsprechenden „Upgrade“ bei Thales.
Die Direktvergabe ist zusätzlich gemäß § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 GWB zulässig. Die Direktvergabe der mit dem Einzelabruf geänderten Auftragsleistungen ist auch infolge der beträchtlichen Zusatzkosten und anderer wirtschaftlicher Gründe gerechtfertigt, die mit einer alternativen Lösung eines anderen Unternehmens verbunden wären.
Die Direktvergabe ist schließlich auch ausnahmsweise gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 5 SektVO zulässig. Die vorhandene ETCS-Ausrüstung des Teilabschnitts erfordert Erweiterungen bzw. Erneuerungen der bestehenden Anlagenkomponenten, um den Technikstand gemäß SRS-Spezifikation 3.4.0 zu erreichen. Eine solche ETCS-Modernisierung ist notwendig, damit die DB Netz die erforderliche Inbetriebnahmegenehmigung für den Betrieb der Strecke durch die zuständige Aufsichtsbehörde erhält. Mit einer alternativen Lösung würde die DB Netz ihr Ziel, die Strecke unter Verwendung bereits existierender Komponenten (bspw. Balisen) so zu modernisieren, dass die ETCS-Ausrüstung den Anforderungen des Lastenheftstands BTSF 3 v3.0 unter voller Gewährleistung genügt und genehmigungsfähig wird, nicht erreichen. Aus der Beauftragung eines anderen Unternehmens als Thales folgte stattdessen, dass die DB Netz die vorhandene ETCS-Technik komplett ersetzen müsste. Mit ihrer Entscheidung, die bestehende ETCS-Ausrüstung der Strecke zu modernisieren und damit weiter zu nutzen, schränkt DB Netz den Wettbewerb um die Ausrüstung nicht künstlich ein, sondern hält sich innerhalb der vergaberechtlichen Grenzen des ihr zukommenden Leistungsbestimmungsrechts. Die Direktvergabe ist durch den Auftragsgegenstand sachlich gerechtfertigt, und zwar sowohl durch die aufrechtzuerhaltende Betriebssicherheit als auch die zu erwartenden deutlich erhöhten Betriebseinschränkungen der Strecke bei einer vollständigen Neuausrüstung.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 089-231481
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
ETCS Level 2 – Fortführung VDE 8.3: Erst- und Neuausrüstung des Teilabschnitts ABS Berlin-Leipzig/Halle, Abschnitt Bitterfeld-Halle
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
02/07/2021
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Thales Deutschland GmbH
Postanschrift: Thalesplatz 1
Ort: Ditzingen
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 71254
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.2.6.
Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
27/07/2021