Art des öffentlichen Auftraggebers Andere: Diakonisches Sozialunternehmen
I.5.
Haupttätigkeit(en) Andere Tätigkeit: Dienstleistungen für Menschen mit Förderbedarf
Abschnitt II: Gegenstand
II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Holzbauarbeiten Holz-Alufenster / Neubau eines Ausbildungs- und eines Schulgebäudes Berufsbildungswerk Karben
Referenznummer der Bekanntmachung: VE 334.01 / KNB
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil 45214800 Gebäude für Ausbildungseinrichtungen
II.1.3.
Art des Auftrags Bauauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Das Berufsbildungswerk Südhessen gGmbH (nachfolgend: "Berufsbildungswerk Südhessen" oder "bbw") ist ein deutsches Berufsbildungswerk. Es dient der Berufsorientierung und -vorbereitung sowie Ausbildung für junge Menschen mit Behinderung, psychischer Erkrankung und sozialer Benachteiligung. Das Berufsbildungswerk Südhessen bietet eine breit gefächerte Palette an maßgeschneiderten Angeboten. Mit den speziellen Fördermöglichkeiten werden junge Menschen auf ihrem Weg in die berufliche und soziale Teilhabe begleitet.
Das Berufsbildungswerk Südhessen befindet sich auf einem 12 Hektar großen Gelände in Karben nördlich von Frankfurt. Dort wird nunmehr der Neubau einer Berufsschule sowie eines bbw Gebäudes in Eigennutzung geplant und umgesetzt.
II.1.6.
Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung Wert ohne MwSt.: 808 362,53 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s) 45000000 Bauarbeiten, 45210000 Bauleistungen im Hochbau, 44221000 Fenster, Türen und zugehörige Artikel, 44221220 Brandschutztüren, 45441000 Verglasungsarbeiten, 45212190 Sonnenschutzarbeiten
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE71E Wetteraukreis
Hauptort der Ausführung:
Am Heroldsrain 1 61184 Karben
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Fensterelemente 777 m² (bzw. 100 Stk);
Sonnenschutz 491 m²;
Außenfensterbank 290 lfm;
Außentüren 15 Stk
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 084-256745
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftrags-Nr.: VE 334.01
Bezeichnung des Auftrags:
Holzbauarbeiten - Holz-Alufenster
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses 26/06/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 8
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 8
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 8
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Offizielle Bezeichnung: Becker & Sohn GmbH
Bieterfragen müssen bis spätestens 7 Tage vor dem Schlusstermin zur Abgabe der Angebote über die Projektplattform (in Ziffer I.3) ist die URL genannt) gestellt werden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y626G4T
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen bei der Bezirksregierung Darmstadt
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Dazu wird auf die Vorschriften der §§ 160 ff. GWB verwiesen. Hierbei gilt nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung 27/06/2023