390049-2022 - ErgebnisDeutschland-Bonn: Gebäudereinigung
OJ S 136/2022 18/07/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: vergabe@bundesimmobilien.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bundesimmobilien.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Immobilienverwaltung und -verwertung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb (EU-weit) zur Vergabe von Unterhaltsreinigungsleistungen für eine Bundesliegenschaft in Bonn (Bundesministerium der Finanzen), VOEK 182-22
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
90911200 Gebäudereinigung
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Unterhaltsreinigung:
- 24.087,25 m² Grundfläche
- 3.089.723,56 m² Jahres-/Unterhaltsreinigungsfläche
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 810 150,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: 53121 Bonn
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Unterhaltsreinigung:
- 24.087,25 m² Grundfläche
- 3.089.723,56 m² Jahres-/Unterhaltsreinigungsfläche
Liegenschaft:
- Bundesministerium der Finanzen, Am Propsthof 78a, 53121 Bonn
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Jahresreinigungsstunden / Gewichtung: 30
Preis - Gewichtung: 70
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
  • Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Erläuterung:
Im Vorverfahren VOEK 169-20 erfolgten am 20.07.2021 u.a. eine Zuschlagserteilung für die in Rede stehende Liegenschaft. Der Leistungsbeginn war aufgrund der erforderlichen Sicherheitsüberprüfungen der Stufe 2 für dieses Los für den 01.04.2022 festgelegt. Der neue Auftragnehmer verfügte nicht über ausreichend erfolgreich sicherheitsüberprüftes Personal der Stüfe 2, sodass am 01./09.03.2022 ein Aufhebungsvertrag geschlossen worden ist. Die Neuausschreibung befindet sich in der Vorbereitung, kurzfristig musste jedoch eine Leistungserbringung gesichert sein.
Begründung Ausnahmetatbestände:
- Dringlichkeit i.S.d. § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV
Die Dringlichkeit ist vorliegend gegeben, da der Nutzer bereits in der o.g. Liegenschaft seinen Dienstbetrieb unterhält und eine regelmäßige Reinigung der Räume zum Schutz der Gesundheit der Beschäftigten des Nutzers zwingend notwendig ist. Die Liegenschaft muss daher seit dem 01.04.2022 weiterhin fortlaufend gereinigt werden. Die äußerst dringlichen, zwingenden Gründe i.S.d. § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV waren für die BImA nicht vorhersehbar. Das Beschaffungsbedürfnis hat sich aufgrund des geschlossenen Aufhebungsvertrages mit dem neuen Dienstleister zugespitzt. Die äußerst dringlichen, zwingenden Gründe i.S.d. § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV ließen es vorliegend nicht zu, die Mindestfristen einzuhalten, die für das offene Verfahren (mind. zehn Tage für Angebotsfrist) und das nicht offene Verfahren (mind. zehn Tage für Teilnahmefrist zzgl. mind. zehn Tage für Angebotsfrist) sowie für das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (mind. 15 Tage für Teilnahmefrist zzgl. mind. zehn Tage für Angebotsfrist) vorgeschrieben sind. Die Umstände zur Begründung der äußersten Dringlichkeit sind der BImA auch nicht zuzurechnen. Es war für die BImA unter Anwendung pflichtgemäßer Sorgfalt nicht vorhersehbar, dass der Dienstleister, wie im Vergabeverfahren VOEK 169-20 zugesichert, zum Leistungsbeginn nicht über entsprechend sicherheitsüberprüftes Personal der Stufe 2 in ausreichender Anzahl verfügt.
- § 14 Abs. 4 Nr. 2b) VgV
Grundsätzlich ist in der Erbringung von Unterhaltsreinigungsleistungen zwar keine besondere Befähigung außerhalb der branchenüblichen Fähigkeiten oder einer speziellen Ausstattung für die Auftragsdurchführung zu sehen, sodass ein Alleinstellungsmerkmal in diesem Bereich regelmäßig nicht begründet werden kann. Vorliegend besteht aufgrund des besonderen Sicherheitsbedürfnisses des Nutzers BMF die Verpflichtung nur erfolgreich SÜ2-überprüftes Reinigungspersonal einzusetzen. Daneben treten weitere liegenschaftsbezogene Besonderheiten, die weiterhin vorherrschende pandemische Ausnahmesituation und die zeitlichen Umstände. Es können rückwirkend zum Ausführungsbeginn am 01.04.2022 keine potentiellen neuen Auftragnehmer mit entsprechender SÜ2-Personalstärke gefunden werden, die sich die Besonderheiten in der Ausführung der Unterhaltsreinigungsleistungen auf der vom BMF genutzten Liegenschaft in der Kürze der Zeit noch aneignen könnten. Damit ist vorliegend eine faktische Alleinstellung zu bejahen.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
12/05/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Braun GmbH & Co. KG
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 810 150,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes - Bundeskartellamt
Ort: Bonn
Land: Deutschland
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
13/07/2022