5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 12437
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2024
Enddatum der Laufzeit: 30/04/2025
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Kurzdarstellung zur Arbeitsweise und zum Arbeitsprozess
Beschreibung: Einblick in die interne Arbeitsweise und die Zusammenarbeit mit Auftraggebern. Die Darstellung kann anhand von Unterlagen oder textlichen Darstellungen erbracht bzw. untermauert werden, die aus bereits bearbeiteten Vorhaben vorliegen. Darüber hinaus soll die Arbeitsweise im Rahmen der ausgeschriebenen Leistungen verdeutlicht werden.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 375
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Teamorganisation und Qualifikation des eingesetzten Personals
Beschreibung: Darstellung des Projektteams, der Aufgabenverteilung und Zuständigkeiten im Projektverlauf (Übersicht oder kurze textliche Erläuterung) sowie der personenbezogenen Qualifikation.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 275
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Vertrag
Beschreibung: Beim Vertrag wird bewertet, ob und in welchem Umfang der Bieter im Zuge des Verhandlungsverfahrens Änderungen an dem vom AG vorgelegten Vertragsentwurf verlangt. Da die Änderungen verschiedenster Art sein können, erfolgt hier keine Bewertung nach einzelnen Paragrafen, sondern es wird das Verhandlungsergebnis einer Gesamtbetrachtung unterzogen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Honorar
Beschreibung: Die Bewertung des Honorarangebots erfolgt nach Eurobeträgen. Der Gesamt Eurobetrag netto des jeweiligen Angebots wird in Punkte umgerechnet. Hierfür wird zwischen dem niedrigsten Preis (volle Punktezahl im Kriterium Preis) und dem 2fachen niedrigsten Preis (0 Punkte im Kriterium Preis) gemäß der nachfolgenden Formel linear interpoliert: Punkte=((2 x Mindestangebot Angebotssumme)x maximal erreichbare Punktzahl Preis)/Mindestangebot Dabei wird kaufmännisch auf volle Punkte gerundet.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 300
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Grün Berlin GmbH
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Grün Berlin GmbH
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Landes Berlin
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Grün Berlin GmbH
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