Zusätzliche Angaben
Die Initiierung des Qualifizierungssystems erfolgt auf Grundlage der SektVO §48.
Die Laufzeit des Qualifizierungssystems ist unbefristet. Beginn ist der 15.8.2020.
Interessierte Bewerber können sich jederzeit für das Qualifizierungssystem bewerben.
Die Zugänglichkeit über die Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems wird auf der HPA-Homepage unter
www.hamburg-port-authority.de, 360o, Beschaffung, Ausschreibungen, Qualifizierungssysteme gewährleistet.
Bei Bewerbergemeinschaften sind die Qualifizierungsunterlagen sowie die Anlagen und Nachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft einzeln zu erfassen, einzutragen und hochzuladen.
Sieht der Bewerber für die Qualifizierung den Einbezug von Nachunternehmern (NU) vor, so sind die entsprechenden Eignungsnachweise für die wirtschaftliche und finanzielle, sowie technische Leistungsfähigkeit des NU ebenfalls einzeln zu erfassen, einzutragen und hochzuladen.
Die Bewerbungen sind in deutscher Sprache abzufassen. Ausländische Bewerber/Unternehmen haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen kann vom Auftraggeber eine Übersetzung in deutscher Sprache nachgefordert werden.
Die Kommunikation bei europaweiten Vergabeverfahren muss seit dem 18.10.2018 ausschließlich elektronisch/digital erfolgen. Die gesamte Kommunikation für die Bewerbung für das Qualifizierungssystem erfolgt ausschließlich mit Hilfe elektronischer Kommunikationsmittel. Fax und eFax sind keine zulässigen elektronischen Kommunikationsmittel.
Die im Qualifizierungsformblatt angegebene E-Mail-Adresse gilt als empfangs bevollmächtigte Adresse seitens des Bewerbers. Der Bewerber hat sicherzustellen, dass der Informationsfluss innerhalb des Bewerbungsverfahren gewährleistet ist. Dies liegt im Verantwortungsbereich des Bewerbers.
Enthalten die Unterlagen Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat der Bewerber per E-Mail darauf hinzuweisen.
Fragen, die während der Laufzeit des Qualifizierungssystems gestellt werden, werden ausschließlich auf der HPA-Homepage unter
www.hamburg-port-authority.de, 360o, Beschaffung, Ausschreibungen,Qualifizierungssysteme anonymisiert veröffentlicht. Der Bewerber hat eigenverantwortlich und regelmäßig diese Informationen abzurufen.
Nach erfolgter Prüfung der Bewerbungsunterlagen erhält der Bewerber eine Zusage oder Absage der Bewerbung oder über Teile der Bewerbung und über die Aufnahme in den Bieterpool oder die Ablehnung der Bewerbung.
Ein aufgrund mangelnder Qualifikation abgelehnter Bewerber kann sich nach einer Frist von 3 Monaten nach Ablehnung erneut auf das Qualifizierungssystem bewerben.
Für eine Auswahl aus dem Bieterpool für ein Vergabeverfahren gilt folgend beschriebener Ablauf:
— Der durchschnittliche Gesamtumsatz der letzten 3 Jahre (Mittelwert) muss mindestens doppelt so hoch sein, wie das in Aussicht gestellte Auftragsvolumen (bei eventuellen Leistungen über mehrere Jahre, wird das geschätzte Jahresauftragsvolumen betrachtet).
— Anschließend wird entsprechend den projektspezifischen Anforderungen, basierend auf der Eignungsfeststellung für die verschiedenen Schwerpunktbereiche die Auswahl aus dem Qualifizierungssystem vorgenommen. Es werden konkret auf das Projekt zugeschnittene Anforderungen entsprechend den nachgewiesenen Eignungskriterien ausgewählt.