Es wurde bereits ein offenes Verfahren nach §14 Abs. 1 VGV (10021210) durchgeführt, hierbei hat sich nur eine geeignete Firma mit einem Angebot beworben. Das Angebot war aufgrund fehlender Angaben für die Bewertung auszuschließen. Aus diesem Grund wurde ein Verhandlungsverfahren nach §14 Abs. 1 VGV mit dem einzigen und technisch geeigneten Bieter durchgeführt.