391716-2022 - ErgebnisDeutschland-Garching: Maschinen für allgemeine und besondere Zwecke
OJ S 137/2022 19/07/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: TUMint Energy Research GmbH
Ort: Garching
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Land: Deutschland
E-Mail: schatz@tumint-energy.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.tumint-energy.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: GmbH
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Forschung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
FKB - nachgelagert
Referenznummer der Bekanntmachung: V032
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
42900000 Maschinen für allgemeine und besondere Zwecke
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Gegenstand des Auftrags ist die ist die Konzeptionierung, Auslegung, Lieferung und Inbetriebnahme von Pilotanlagen zur Herstellung von Elektroden- und Elektrolytschichten für den Einsatz in großformatigen Festkörperbatterien (FKB) in Garching. Einzelheiten sind in der Leistungsbeschreibung (Lastenheft nach VDI 2519) geregelt.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 1 890 000,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
42113161 Entfeuchter, 42940000 Maschinen für die Wärmebehandlung von Stoffen, 42932000 Kalander, 42514310 Luftfilter, 42514320 Gasfilter, 42514000 Maschinen und Geräte zum Filtrieren oder Reinigen von Gasen, 51430000 Installation von labortechnischen Anlagen, 51500000 Installation von Maschinen und Geräten, 45214631 Einbau von Reinräumen
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Hauptort der Ausführung: Institut für Werkzeugmaschinen und Betriebswissenschaften Boltzmannstraße 15 85748 Garching
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand des Auftrags ist die Herstellung von zwei Neuanlagen für die Schichtherstellung von sulfid-basierten Festkörperbatterien für den industriellen Einsatz. Die Schichtherstellung (als R2R-Prozesse) umfasst dabei die Prozessschritte Beschichten, Trocknen, Kalandrieren und optional Zuschneiden. Hierbei ist die besondere Anlagen- und Gefahrensicherung zu beachten, welche sich durch die verwendeten Materialien (s. 3.2.1) ergibt. Die spezielle Auslegung der Anlagen mittels einer Umhausung, z.B. einem Micro-Environment, ist aufgrund der auftretenden Hydrolyse (Reaktion mit Wasser, bei der toxische Gase, wie z.B. H2S, entstehen) auszuführen unter Berücksichtigung der geltenden behördlichen Auflagen bezüglich der Grenzwerte von entstehenden Gasen (s. 4.4 sowie 4.5.12).
Die auftragsgegenständlichen Anlagen sind aufgeteilt in zwei separate Anlagen. Auf der ersten Anlage soll die Beschichtung und das Trocknen sulfid-basierter Komponenten der Festkörperbatterie in R2R-Prozessen erfolgen. Dabei sind die Verfahren der Rakel- und Schlitzdüsenbeschichtung sowie die Konvektionstrocknung zu wählen. Auf der zweiten Anlage sollen die entsprechenden Komponenten durch Kalandrieren verdichtet werden. Als Option soll auf einer der beiden Anlagen zusätzlich eine Vereinzelungseinheit angebracht sein. Der Auftraggeber (AG) weist bereits Kompetenzen bei den zu verwendenden Verfahren zur Schichtherstellung auf.
Durch die Beschaffung von industrienahen Anlagen soll der Übergang der Verarbeitung von Materialien auf Labormaßstab zum Industriemaßstab untersucht werden. Das zu verarbeitende Material wird vom AG bereitgestellt und ist in 3.2.1 spezifiziert.
Ziel des Projekts ist die Industrialisierung der bisher nur auf Labormaßstab befindlichen Technologien für Beschichtung, Trocknen und Vereinzeln (als Option) für das hier definierte Materialsystem (s. Abschnitt 3.2.1). Hierbei stehen die Aspekte der Prozessierbarkeit der Materialien, Reproduzierbarkeit, Wirtschaftlichkeit und Hochskalierung im Fokus. Die Einhaltung von Sicherheitsstandards und ergonomischer Arbeitsplatzgestaltung sind stets zu beachten.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Erfüllungsgrad der Anforderungen des Lastenheftes / Gewichtung: 20%
Qualitätskriterium - Name: Innovative Anlagentechnik / Gewichtung: 20%
Qualitätskriterium - Name: Erweiterbarkeit/Modularität / Gewichtung: 10%
Qualitätskriterium - Name: Benutzerfreundlichkeit/Zugänglichkeit/Wartbarkeit / Gewichtung: 10%
Qualitätskriterium - Name: Servicekonzept / Gewichtung: 20%
Preis - Gewichtung: 20%
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 163-428445
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
01/04/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: ja
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: M.Braun Inertgas-Systeme GmbH
Ort: Garching
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Werne Mathis AG
Ort: Oberhasli
NUTS-Code: CH040 Zürich
Land: Schweiz
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1 890 000,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PRW8U
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftrags-vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
14/07/2022