Beschreibung der Beschaffung
Sicherheitsdienstleistungen für folgende Verwaltungsgebäude der Stadt Göttingen:
- Neues Rathaus, Hiroshimaplatz 1 – 4, 37083 Göttingen
- ehem. Telekomgebäude, Gebäudeteil C und D, Philipp-Reis-Str. 2a, 37075 Göttingen
- ehem. Gothaergebäude, Am Gothaer Platz 3, 37083 Göttingen (abweichendes Ende der Bewachung wegen Nutzungsende voraussichtlich 31.10.2021)
Für diese Dienstleistung ist pro Objekt jeweils 1 Sicherheitskraft im Tagesdienst mit folgenden Einsatzzeiten vorgesehen:
1. Montag - Mittwoch von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
2. Donnerstag von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
3. Freitag von 08:00 Uhr 13:00 Uhr
Tätigkeitsumfang:
- Sicherheit für Besucher*innen und Mitarbeiter*innen,
- Einhalten der Hausordnung sicherstellen,
- Regelmäßige Rundgänge in den Objekten, Dokumentation mittels Wächterkontrollsystem,
- Telefonische Bereitschaft in den Objekten (Mobiltelefone werden von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellt),
- Deeskalation von Streitgesprächen oder sonstigen Übergriffen,
- Durchsetzung von Hausverboten und Aussprechen von Platzverweisen,
- Koordination, Ordnung und Aufsicht der Auszahlungen an Leistungsempfänger (aktuell einmal monatlich),
- Unterstützung des Empfangspersonals z. B. beim Dolmetschen, bei der Erteilung einfacher Auskünfte etc.,
- Auf direkte Anweisung der Auftraggeberin: Personenüberprüfung im Hausrechtsbereich
- Bei Gefahr im Verzug sofortige Alarmierung der Polizei oder Feuerwehr
- Melde- und Protokollierungspflichten
Es sind wöchentliche Einsatzberichte und monatlich die Dokumentation des Wächterkontrollsystems einzureichen,
besondere Vorkommnisse sind per Schriftprotokoll spätestens am Folgetag zu melden, besonders schwerwiegende Vorkommnisse gegenüber Mitarbeiter*innen oder Besucher*innen sind der Auftraggeberin sofort zu melden.
Eine detailliertere Festlegung der Tätigkeitsbeschreibung für die jeweiligen Objekte wird nach Auftragserteilung für jede Unterkunft gesondert in einer Dienstanweisung für das dort eingesetzte Personal festgeschrieben.
Sollte die aktuelle Sicherheitslage dies erfordern (z. B. spontane Kundgebungen oder Bedrohungslagen), behält sich die Auftraggeberin in Absprache mit dem Auftragnehmer vor, vor diesem Hintergrund auch kurzfristig das Personal von einem Verwaltungsstandort abzuziehen und an einem anderen Verwaltungsstandort einzusetzen.
Aufgrund der Erfahrungswerte in der Vergangenheit ist davon auszugehen, dass diese Akutlage maximal zweimal im Jahr eintritt.