392027-2021 - ErgebnisDeutschland-Schorndorf: Verpflegungsdienste für Schulen
OJ S 147/2021 02/08/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadtverwaltung Schorndorf - Fachbereich Schulen und Vereine
Postanschrift: Urbanstraße 24
Ort: Schorndorf
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Postleitzahl: 73614
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle@schorndorf.de
Telefon: +49 71816022633
Fax: +49 718160272633
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.schorndorf.de/willkommen
Adresse des Beschafferprofils: https://www.dtvp.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Rahmen- und Pachtverträge zur Bewirtschaftung der Mensa "Leckerhalde" sowie Belieferung weiterer Mensen mit verzehrfertigem Essen inkl. Übernahme weiterer Dienstleistungen in den Anliefermensen
Referenznummer der Bekanntmachung: FB40_2021_01
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
55524000 Verpflegungsdienste für Schulen
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Liefer- und
Dienstleistungsauftrages an ein professionelles Catering-Unternehmen mit Erfahrung in der
Schulverpflegung für die Bewirtschaftung der Produktionsküchen Mensa Leckerhalde und Mensa Mitte zum neuen Schuljahr 2021/2022.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 1 719 091,04 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Hauptort der Ausführung: Mensa Leckarhalde Rehhaldenweg 8 73614 Schorndorf, Mensa Mitte Hinter der Burg 6 73614 Schorndorf, Mensa in der Grundschule Fuchshofschule Silcherstraße 91-95 73614 Schorndorf, Mensa in der Grundschule Rainbrunnen Rainbrunnenstr. 22 (Anlieferung Alemannenweg 9) 73614 Schorndorf, Mensa in der Gemeinschaftsschule Rainbrunnen Rainbrunnenstr. 22 73614 Schorndorf
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die 2016 neueröffnete Produktionsküche in der Mensa Leckerhalde im Schulzentrum Süd bietet
die Möglichkeit rund 600 Essen vor Ort frisch zuzubereiten und von diesem Produktionsstandort
aus weitere Schorndorfer Schulen (mit 200-300 zusätzlich in der Mensa Leckerhalde
produzierten Essen) in der Kernstadt zu beliefern. Um die Produktionsküche wirtschaftlich
nutzen und auslasten zu können, werden neben der Mensa Mitte (Burg-Gymnasium) auch
künftig (ab dem Schuljahr 2022/2023) die Mensa der Gemeinschaftsschule Rainbrunnen, die
Mensa der Grundschule Rainbrunnen und die Mensa der Grundschule Fuchshofschule
beliefert. Zusätzlich besteht die Option, die 2018 eröffnete Mensa Mitte, ebenfalls durch den
Caterer als Produktionsküche für die Produktion weiterer rund 300 Essen zu nutzen. Die Gerichte sollen in der Produktionsküche Leckerhalde täglich frisch mit einem hohen Anteil an frischen Produkten zubereitet werden. Ziel ist es, das Angebot in den Mensen so zu gestalten, dass es den Wünschen der Schülerschaft nach trendigen Speisen gerecht wird und andererseits eine altersgemäße, ausgewogene, schmackhafte und vollwertige Ernährung im Schulalltag ermöglicht. Folgende Schulen /Standorte müssen durch die Auftragnehmerin bewirtschaftet bzw. beliefert
werden:
Ab dem Schuljahr 2021/2022
- Max-Plank-Gymnasium (Mensa Leckerhalde), Bedarfsstelle 1
- Gottlieb-Daimler-Realschule (Mensa Leckerhalde), Bedarfsstelle 1
- Burg-Gymnasium (Mensa Mitte), Bedarfsstelle 2
- Grundschule Künkelinschule (Mensa Mitte), Bedarfsstelle 2
- Grundschule Schlosswallschule (Mensa Mitte), Bedarfsstelle 2
- Förderschule Albert-Schweitzer-Schule (Mensa Mitte), Bedarfsstelle 2
Ab dem Schuljahr 2022/2023
- Grundschule Fuchshofschule, Bedarfsstelle 3
- Grundschule Rainbrunnen, Bedarfsstelle 4
- Gemeinschaftsschule Rainbrunnen, Bedarfsstelle 5
Der Vertrag kommt mit Zuschlag zustande und endet am 31.07.2023. Die Stadtverwaltung Schorndorf behält sich vor, den Vertrag spätestens 6 Monate vor Vertragsende jeweils um ein weiteres Jahr bis maximal zum 31.07.2025 zu verlängern.
Leistungsbeginn für die Bedarfsstellen 1 und 2 ist der 13.09.2021; für die Bedarfsstelle 3, 4 und 5 der 12.09.2022. Im Hinblick auf aktuelle Handlungsempfehlungen und Allgemeinverfügungen der Behörden zur Eindämmung der Corona-Pandemie kann sich der Leistungsbeginn verschieben.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Die Stadtverwaltung Schorndorf behält sich vor, den Vertrag spätestens 6 Monate vor Vertragsende jeweils um ein weiteres Jahr bis maximal zum 31.07.2025 zu verlängern.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 066-171735
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
Auftragsvergabe apetito catering B.V. & Co.KG
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
12/06/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: apetito catering B.V. & Co.KG
Postanschrift: Bonifatiusstraße 305
Ort: Rheine
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48432
Land: Deutschland
E-Mail: catering-vi@apetito.de
Telefon: +49 59717999414
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1 719 091,04 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y44YYR5
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
28/07/2021