392471-2021 - ErgebnisDeutschland-Würzburg: Elektrobusse
OJ S 147/2021 02/08/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: NVG Omnibus-Betriebsgesellschaft mbH
Postanschrift: Delpstraße 18
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97084
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Steffen Nenner
E-Mail: info@nvg-omnibus.de
Telefon: +49 931362700
Fax: +49 931362710
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.nvg-omnibus.de
I.6.
Haupttätigkeit(en)
Freizeit, Kultur und Religion

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Lieferung von 3 Midi-Niederflur-Stadtlinien-Batteriebussen
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
34144910 Elektrobusse
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Der Vertragsgegenstand besteht insgesamt aus der Lieferung von drei Midi-Niederflur-Stadlinien-Batteriebussen. Die Fahrzeuge sind für den Einsatz im fahrplanmäßigen Betrieb im Liniennetz der NVG Omnibus-Betriebsgesellschaft mbH bestimmt. Siehe auch Beschreibung im Projekt Exposé.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: Würzburg
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die NVG beabsichtigt, 3 Midi-Niederflur-Stadtlinien-Batteriebusse zu beschaffen, und diese in der Folge über einen mehrjährigen Zeitraum mit Ersatzteilen zu versorgen, zu warten und instand halten zu lassen. Der Hintergrund der Beschaffung der Batteriebusse ist, dass die NVG beabsichtigt, Schadstoff- und Lärmemissionen soweit wie möglich zu vermindern. Die NVG beabsichtigt, die Midi-Batteriebusse auf den Nachtlinien 16/33 sowie auf den Linien 8, 9 und 35 einzusetzen. Siehe auch Beschreibung im Projekt Exposé.
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 128-340796
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die Plattform "e-Vergabe Mainpost" durchgeführt. Dort werden die Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt, auch die Kommunikation erfolgt über e-Vergabe Mainpost. Die notwendigen Unterlagen erhalten die Bieter unter folgender Internetadresse:
Die Teilnahmeanträge sowie im weiteren Verfahren sind die Angebote elektronisch über die Plattform e-Vergabe Mainpost einzureichen, indem sie unter auf das Portal hochgeladen werden. Teilnahmeanträge und Angebote in Papierform sind nicht zulässig. Nähere Informationen enthält die Aufforderung zur Teilnahmeantragsabgabe.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Telefon: +49 8153-0
Fax: +49 8153-1206
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
28/07/2021