Beschreibung der Beschaffung
Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Schwaben, schreibt eine Rahmenvereinbarung über Verpflegungsleistungen für die Unterkunfts-Dependance des Freistaates Bayern, Maria-Merian-Straße 4 in 89312 Günzburg mit bis zu 206 Personen aus. Die Verpflegungsleistungen umfassen die Produktion und Lieferung von Speisen entsprechend der bestellten Liefermengen für Frühstück, Mittagessen, Abendessen, die Bereitstellung von Getränken, auf die Produktion und Lieferung von Baby- und Kleinkindernahrung, Suppenmahlzeiten und Verpflegungsbeuteln (Lunchpakete). Der Auftrag umfasst auch die Bereitstellung des erforderlichen Geschirrs sowie von Ramadanverpflegung auf Bestellung einschließlich von Mehrwegtrinkbechern (ausgenommen Glas und Porzellan), Servierbesteck, Servietten, Zucker, Pfeffer und Salz. Das Besteck für die Bewohner wird vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt Die geplanten Essenszeiten sind- Frühstück von 8:00 – 10:00 Uhr;- Mittagessen von 12:00 – 14:00 Uhr;- Abendessen von 17:00 – 19:00 Uhr;- zusätzlich während des Ramadans nach Einbruch der Dunkelheit für 1,5 Stunden. Die Anlieferung des vorbereiteten Essens durch den Auftragnehmer erfolgt bis spätestens 15 Minuten vor der jeweiligen Essensausgabezeit am betreffenden Tag in der Einrichtung. Das Abendessen kann gleichzeitig mit dem Mittagessen angeliefert und unter Beachtung der lebensmittelrechtlichen Vorschriften durch den Auftragnehmer zwischengelagert werden. Auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung werden bis zu 206 Verpflegungsportionen pro Verköstigungstag an 365 bzw. 366 Tagen pro Jahr vom Auftraggeber beim Auftragnehmer bestellt. Weiterhin werden in der Regel bis zu 10 Verpflegungsbeutel (Lunchpaket) je Tag, und bis zu 103 Suppenverpflegungen je Tag bestellt. Die Unterkunft ist als Männerunterkunft geplant. Bei Belegung mit Frauen und Familien können zusätzlich bis zu 20 Baby-Kleinkindernahrungen pro Verköstigungstag bestellt werden. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abnahme einer Mindestmenge besteht nicht. Eine Überbelegung von bis zu 10 % (d.h. zB 226 Verpflegungsportionen) ist im Einzelfall möglich. Neben einer Anlieferung von warmen Gerichten ist es auch möglich die Speisen gekühlt bzw. gefroren anzuliefern und vor Ort frisch zuzubereiten bzw. mithilfe von Konvektomaten zu regenerieren. Für die Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.