392533-2022 - ErgebnisDeutschland-Vallendar: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
OJ S 137/2022 19/07/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Vallendar
Postanschrift: Rathausplatz 5
Ort: Vallendar
NUTS-Code: DEB17 Mayen-Koblenz
Postleitzahl: 56179
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Hans-Peter Kuhl
E-Mail: hans-peter.kuhl@vg-vallendar.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vallendar-rhein.de/
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Objektplanungsleistungen zum Umbau der Grundschule in Vallendar
Referenznummer der Bekanntmachung: 20220114
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Die Stadt Vallendar beabsichtigt, die bestehende Grundschule in Teilbereichen umzubauen.
Als Eigentümerin schreibt die Stadt Vallendar vorliegend insofern Architektenleistungen i. S. v. § 73 VgV zur Erweiterung der Grundschule mit den Leistungsphasen 1 - 9 und Beratungsleistungen zur Bauphysik aus.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 363 332,61 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
71242000 Entwurf und Gestaltung, Kostenschätzung, 71243000 Planentwürfe (Systeme und Integration), 71244000 Kalkulation und Überwachung der Kosten, 71245000 Genehmigungsvorlagen, Konstruktionszeichnungen und Spezifikationen, 71246000 Festlegung und Aufstellung der für den Bau benötigten Mengen, 71247000 Beaufsichtigung der Bauarbeiten, 71248000 Projektaufsicht und Dokumentation, 71250000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie Vermessungsdienste
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB17 Mayen-Koblenz
Hauptort der Ausführung: Grundschule Karl d'Ester Schulstraße 9 56179 Vallendar
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Vallendar beabsichtigt, die bestehende Grundschule Karl d'Ester in Teilbereichen umzubauen. Derzeit wird die Grundschule zweizügig betrieben. Dies ist allerdings nicht ausreichend. Dementsprechend ist die Erweiterung auf eine Dreizügigkeit notwendig. Darüber hinaus sind eine energetische Sanierung, akustische Maßnahmen und die Herstellung der Barrierefreiheit vorgesehen.
Als Eigentümerin schreibt die Stadt Vallendar vorliegend insofern Architektenleistungen i.S.v. § 73 VgV zur Erweiterung der Grundschule mit den Leistungsphasen 1-9 sowie Beratungsleistungen zur Bauphysik aus.
Gegenstand der Ausschreibung sind die Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß § 34 HOAI mit Grund- und besonderen Leistungen sowie die Beratungsleistungen Bauphysik gemäß Anlage 1 Nr. 1.2 HOAI. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Projektplanung / Gewichtung: 30 %
Qualitätskriterium - Name: Projektdurchführung / Gewichtung: 40 %
Preis - Gewichtung: 30 %
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Die Beauftragung erfolgt zunächst für die Bearbeitungsstufe I (LP 1- 4). Der Auftrag kann um die Bearbeitungsstufe II (LP 5 - 9) verlängert werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Bearbeitungsstufen.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Auf die Notwendigkeit, die unter dem angegebenen Link bereitgestellten Formblätter zu verwenden, wird hingewiesen.
Der Teilnahmeantrag sowie ggf. das anschließende Angebot sind im PDF-Format in einem Dokument abzugeben.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 013-029716
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
11/07/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: BFT Planung GmbH
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 300 000,00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 363 332,61 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Auf die Notwendigkeit, die unter dem angegebenen Link bereitgestellten Formblätter zu verwenden, wird hingewiesen.
Der Teilnahmeantrag sowie ggf. das anschließende Angebot sind im PDF-Format in einem Dokument abzugeben.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNXRW7W
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland-Pfalz - Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Postanschrift: Postfach 3269
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
Telefon: +49 6131 / 16-0
Fax: +49 6131 / 16-2100
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
In diesem Zusammenhang wird auf die §§ 160 Abs. 3 und 135 Abs. 1 und 2 GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt sind:
§ 160 Abs. 3 GWB, Einleitung, Antrag.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 1 und 2, Unwirksamkeit.
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen
Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren
innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach
Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
14/07/2022