Hauptort der Ausführung:
Landkreis Göttingen Diverse Orte (siehe Los 3, 9 und 16 ) 37083 Göttingen
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Ausschreibung der Sonderbeförderung für folgende Schulen: Förderschule im Auefeld und DRK Tagesstätte in Hann. Münden. Insgesamt sind morgens eine Hinfahrt bzw. (nach)mittags zwei Rückfahrten erforderlich.
Der Einzugsbereich des Loses umfasst das Gebiet der Stadt Hann. Münden, der Samtgemeinde Dransfeld und der Gemeinde Staufenberg.
Beim Angebotspreis zu berücksichtigende Spanne der zu befördernden Personen: 25 bis 32
Die Laufzeit des Vertrags beginnt mit dem 1. Schultag des Schuljahres 2022/2023. Der
Vertrag wird befristet für zwei Jahre bis zum Ende des Schuljahres 2023/2024 abgeschlossen. Eine Verlängerung des Vertrags durch einseitige Erklärung des Auftraggebers (Landkreis) um zwei weitere Jahre ist möglich.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Hauptort der Ausführung:
Landkreis Göttingen Diverse Orte (siehe Los 9) 37083 Göttingen
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Ausschreibung der Sonderbeförderung für folgende Schule: Grundschule am Wall in Hann. Münden. Insgesamt sind morgens eine Hinfahrt bzw. mittags bis zu vier Rückfahrten erforderlich.
Der Einzugsbereich des Loses umfasst das Gebiet der Stadt Hann. Münden, der Samtgemeinde Dransfeld und der Gemeinde Staufenberg.
Beim Angebotspreis zu berücksichtigende Spanne der zu befördernden Personen: 12 bis 20
Die Laufzeit des Vertrags beginnt mit dem 1. Schultag des Schuljahres 2022/2023. Der
Vertrag wird befristet für zwei Jahre bis zum Ende des Schuljahres 2023/2024 abgeschlossen. Eine Verlängerung des Vertrags durch einseitige Erklärung des Auftraggebers (Landkreis) um zwei weitere Jahre ist möglich.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Hauptort der Ausführung:
Landkreis Göttingen Diverse Orte (siehe Los 16) 37083 Göttingen
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Ausschreibung der Sonderbeförderung für folgenden Schule: Dietrich-Bonhoeffer-Schule in Immenhausen. Insgesamt sind morgens eine Hinfahrt sowie mittags jeweils montags und freitags eine Rückfahrt bzw. dienstags bis donnerstags zwei Rückfahrten erforderlich. Der Einzugsbereich des Loses umfasst das Gebiet der Stadt Hann. Münden sowie der Gemeinde Staufenberg. Im Einzelfall besuchen Schülerinnen und Schüler mit Ausnahmegenehmigung die Dietrich-Bonhoeffer-Schule, die in angrenzenden Gemeinden wohnen. Zurzeit wird ein Schüler aus der Stadt Göttingen und ein Schüler aus der Gemeinde Dransfeld OT Scheden befördert. Beim Angebotspreis zu berücksichtigende Spanne der zu befördernden Personen: 12 bis 20
Die Laufzeit des Vertrags beginnt mit dem 1. Schultag des Schuljahres 2022/2023. Der
Vertrag wird befristet für zwei Jahre bis zum Ende des Schuljahres 2023/2024 abgeschlossen. Eine Verlängerung des Vertrags durch einseitige Erklärung des Auftraggebers (Landkreis) um zwei weitere Jahre ist möglich.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss anein offenes Verfahren
Erläuterung:
Die Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung erfolgte nach Artikel 32 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 a) der Richtlinie 2014/14/E, da im Rahmen eines Offenen Verfahrens keine Angebote eingegangen sind. Die grundlegenden Auftragsbedingungen sind nicht geändert worden.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los-Nr.: 3
Bezeichnung des Auftrags:
Keine Auftragsvergabe Förderschule im Auefeld und DRK Tagesstätte in Hann. Münden (Aufhebung)
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los-Nr.: 9
Bezeichnung des Auftrags:
Keine Auftragsvergabe Grundschule am Wall in Hann. Münden (Aufhebung)
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los-Nr.: 16
Bezeichnung des Auftrags:
Auftragsvergabe Köhler-Transfer GmbH & Co. KG
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses 22/06/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Offizielle Bezeichnung: Köhler-Transfer GmbH & Co. KG
Postanschrift: Flinschstr. 57a
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60388
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 398 886,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.
Zusätzliche Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YDQDLZ4
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Bieter haben etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung