Gründe für die ÄnderungNotwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Auf folgenden Gründen können die DWDM Komponenten nicht von unterschiedlichen Herstellern bezogen werden:
• Optische Netzwerke sind sehr komplex und alle Komponenten sind hochgradig aufeinander abgestimmt. Somit kann ein
solches Netzwerk mit seinen proprietären Schnittstellen nicht mit Systemen verschiedenen Herstellern erstellt werden.
o FEC-Algorithmen (Mathematische Fehlerkorrektur proprietär)
o Proprietäre Ansteuerung von Verstärkern
o Proprietäre Ansteuerung von optischen Verschaltungsbaugruppen in den herstellerspezifischen Baugruppenträgern
o Unterschiedliche Implementierung von optischen Standards
• Hochintegriertes proprietäres Managementsystem für alle Komponenten
• Ende-zu-Ende Verschaltung der Dienste ist nur möglich, wenn diese vom gleichen Hersteller kommen.
• Proprietäres ONCP Protokoll für die Übertragung von optischen Parametern
• Herstellerspezifisches DCN (Management-Netz) für die Überwachung und den Betrieb der Systeme
• Proprietäre Schutzumschaltung um die geforderten SLAs im Netz gewährleisten zu können