393353-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Stadtplanung und Landschaftsgestaltung – Sanierungsträger Städtebauliche Gesamtmaßnahme "Zukunftsgestaltung Daseinsvorsorge"
OJ S 109/2026 09/06/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungGemeinde Ahrensbök
E-MailVergabestelle-T3@ahrensboek.de
Rechtsform des ErwerbersLokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelSanierungsträger Städtebauliche Gesamtmaßnahme "Zukunftsgestaltung Daseinsvorsorge"
BeschreibungDurchführung und Abwicklung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme "Zukunftsgestaltung Daseinsvorsorge" als treuhänderischer Sanierungsträger der Gemeinde Ahrensbök.
Kennung des Verfahrensbb01ccdd-c7dc-47af-a7d1-90accaf9f1eb
Interne Kennung08_2026
VerfahrensartVerhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
Zentrale Elemente des VerfahrensDas Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb, also zweistufig geführt. Zunächst sind elektronisch über die E-Vergabeplattform DTVP Teilnahmeanträge zu stellen, denen die geforderten Erklärungen/Nachweise zur Eignung beizufügen sind. In den öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen sind auch Einzelheiten zum Teilnahmewettbewerb beschrieben. Die im Teilnahmewettbewerb nach Maßgabe der Eignung und ggf. der Kriterien zur Begrenzung der Zahl der Bewerber ausgewählten Teilnehmer werden danach gesondert elektronisch zur Angebotsabgabe aufgefordert. Auch Angebote sind elektronisch abzugeben. HINWEISE: 1. Soweit bei einzelnen Eignungskriterien der Text erscheint "Dieses Kriterium wird für die Auswahl der Bewerber für die zweite Stufe verwendet" (verbunden mit einer Angabe zur Gewichtung), bezieht sich das auf die Auswahlkriterien zur Begrenzung der Zahl der Bewerber gem. § 51 VgV und Abschnitt V.6. (Tz. 258 ff.) der Bewerbungsbedingungen. Soweit kein solcher Text mit Gewichtung erscheint, heißt das, dass das Eignungskriterium nur für die Eignung dem Grunde nach (und insoweit allerdings auch für den Zugang zur Angebotsphase) bedeutsam ist. Die Terminologie und Struktur sind durch die neuen eForms-Formulare der EU bedingt. 2. Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass die Kategorisierung des Eignungskriteriums EK-III (Voraussetzungen für Sanierungsträger-Beauftragung) als "Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsaufträge" unbeachtlich ist. Die Auswahl einer passenden bzw. passenderen Kategorie ist auf der E-Vergabeplattform nicht verfügbar.
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71400000 Stadtplanung und Landschaftsgestaltung
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtAhrensbök
Postleitzahl23623
Land, Gliederung (NUTS)Ostholstein (DEF08)
LandDeutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.269 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen#Bekanntmachungs-ID: CXP4DHZMZ9D#
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der AusschlussgründeAuftragsunterlagen
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelSanierungsträger Städtebauliche Gesamtmaßnahme "Zukunftsgestaltung Daseinsvorsorge"
BeschreibungGegenstand des Auftrags ist die Durchführung und Abwicklung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme "Zukunftsgestaltung Daseinsvorsorge" als treuhänderischer Sanierungsträger der Gemeinde Ahrensbök im Sinne von §§ 157, 160 BauGB in den durch Sanierungssatzung nach § 142 BauGB förmlich festgelegten Sanierungsgebieten "Bürgerhaus", "Ahrensbök West" und "Rettungszentrum" im Rahmen des mit Bundes- und Landesfördermitteln durchgeführten Städtebauförderungsprogramms "Sozialer Zusammenhalt".
Interne Kennung08_2026
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71400000 Stadtplanung und Landschaftsgestaltung
Optionen
Beschreibung der OptionenDer Auftrag soll für die Laufzeit der o. a. städtebaulichen Gesamtmaßnahme vergeben werden (vorbehaltlich einer Kündigung aus wichtigem Grund). Deren Laufzeit ist derzeit nicht zuverlässig absehbar. Die Angabe zur fünfzehnjährigen Laufzeit ist daher nur eine unverbindliche Schätzung, die über- oder unterschritten werden kann.
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtAhrensbök
Postleitzahl23623
Land, Gliederung (NUTS)Ostholstein (DEF08)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit15 Jahre
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenErforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumEintragung in das Handelsregister
Beschreibung des EignungskriteriumsEignungskriterium EK-I. Wirksame Gründung, Handelsregister: Jedes Unternehmen muss je nach den Anforderungen seiner Rechtsform wirksam gegründet sein. Soweit nach der Rechtsform oder Tätigkeit erforderlich, ist die Eintragung in ein Handelsregister nötig. Eine bestimmte Rechtsform ist aber nicht verlangt (unbeschadet der Anforderungen zur gesamtschuldnerischen Haftung bei Bietergemeinschaften und wirtschaftlicher Eignungsleihe). Eignungsnachweis BA1: Unternehmensprofil/-organisation: Angaben zu Firma, Rechtsform, Sitz, Geschäftsleitung und Gegenstand (Satzungszweck, Tätigkeitsfelder) des Unternehmens. Angabe der Nummer der Eintragung in ein Handelsregister, soweit eine solche vorgeschrieben ist, auf besondere Anforderung auch Nachweis der Eintragung.

KriteriumEintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des EignungskriteriumsEignungskriterium EK-II. Erlaubnis zur Berufsausübung/Berufsregister (vgl. § 122 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 GWB): Die Ausübung des Berufs oder Gewerbes darf nicht behördlich verboten worden sein, ggf. erforderliche behördliche Genehmigungen oder Berufsregistereintragungen liegen vor. Eignungsnachweis BA2: Erlaubtheit/Berufsregister: Eigenklärung, dass die Ausübung der beruflichen/gewerblichen Tätigkeit dem Unternehmen nicht behördlich verboten wurde und ggf. dazu erforderliche behördliche Genehmigungen, Erlaubnisse oder Berufsregistereintragungen vorliegen. Auf besondere Anforderung Nachweis der Eintragung in ein Berufsregister, soweit eine solche vorgeschrieben ist, und/oder Nachweis der erforderlichen Erlaubnisse.

KriteriumGenehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Beschreibung des EignungskriteriumsEignungskriterium EK-III. Voraussetzungen für Sanierungsträger-Beauftragung: Der Bewerber muss auch insoweit zur Berufsausübung befähigt sein, dass er die in § 158 BauGB geregelten Voraussetzungen für die Übernahme der Aufgaben als Sanierungsträger erfüllt. Die Voraussetzungen nach § 158 Nr. 2 BauGB werden dabei zusätzlich auch im Rahmen der Kriterien der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der beruflichen Leistungsfähigkeit berücksichtigt.

KriteriumBerufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des EignungskriteriumsEignungskriterium EK-IV: Haftpflichtversicherung: Für das Unternehmen muss eine Haftpflichtversicherungsdeckung für Personen und sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in einer dem Tätigkeitsfeld angemessenen Höhe bestehen. Falls der bestehende Versicherungsschutz pro Jahr und je Versicherungsfall für Personenschäden und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) nicht jeweils mindestens 1.500.000 EUR beträgt, muss er im Auftragsfall entsprechend aufgestockt werden. Eignungsnachweis WL1: Haftpflichtversicherung: Eigenerklärung zum Bestehen einer Haftpflichtversicherungsdeckung für Personenschäden und sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) und ihrer Höhe, auf gesonderte Anforderung auch Nachweis des Versicherers. Falls der bestehende Versicherungsschutz nicht für Personenschäden und sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) nicht jeweils mindestens 1.500.000 EUR pro Jahr beträgt, ist schon mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung des Versicherers (nicht bloß eines Maklers!), im Auftragsfall die Deckungssummen auf die genannten Beträge zu erhöhen, einzureichen.

KriteriumFinanzkennzahlen
Beschreibung des EignungskriteriumsEignungskriterium EK-V: Hinreichende finanzielle Stabilität. Das Unternehmen muss über eine hinreichende finanzielle Bonität und Stabilität verfügen, um die Aufgaben des Sanierungsträgers ordnungsgemäß zu erfüllen (vgl. § 158 Nr. 2 BauGB). Dies wird anhand der aus den (geprüften) Jahresabschlüssen ersichtlichen Angaben zur Vermögens-, Finanz-, Liquiditäts- und Ertragslage beurteilt. Eignungsnachweis WL2: Geprüfter Jahresabschluss, Prüfbericht: Vorlage des neuesten verfügbaren vom Abschlussprüfer testierten Jahresabschlusses mit Prüfbericht des Abschlussprüfers. Soweit der gesamte Jahresabschluss und/oder Prüfbericht aufgrund des Sitzlandes oder der Rechtsform des Unternehmens nicht der Offenlegung unterliegen, sind Bilanz nebst Anhang - soweit offenlegungspflichtig -, einzureichen. Mindestens sind jedoch aussagekräftige Informationen dazu und möglichst zum Jahresabschluss erforderlich, z. B., falls vorhanden, in Form eines Berichts über die Prüfung der Geschäftstätigkeit und der wirtschaftlichen Verhältnisse im Sinne von § 158 Nr. 3 BauGB.

KriteriumDurchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des EignungskriteriumsEignungskriterium EK-VI: Größenordnung Gesamtumsätze: Die vom Unternehmen erzielten Gesamtumsätze (netto) in den vergangenen drei Jahren müssen ihrer Größenordnung nach eine auch im Sinne von § 158 Nr. 2 BauGB hinreichende wirtschaftliche Leistungskraft des Unternehmens erkennen lassen. Das Kriterium ist jedenfalls erfüllt, wenn der jährliche Gesamtumsatz der vergangenen drei Jahre im Mittel doppelt so hoch ist wie der geschätzte vergaberechtliche Auftragswert des vorliegenden Auftrags (also 269.000,00 EUR x 2 = 538.000,00 EUR), ein fixer Mindestumsatz ist jedoch nicht gefordert, sondern es kommt auf eine Einzelfallbetrachtung an. Eignungsnachweis WL3: Gesamtumsatz: Eigenerklärung zum jeweiligen jährlichen Gesamtumsatz (netto) des Unternehmens in den letzten drei verfügbaren abgeschlossenen Geschäftsjahren
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau)20,00

KriteriumSpezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des EignungskriteriumsEignungskriterium EK-VII: Umsätze bei vergleichbaren Leistungen: Das Unternehmen muss in den vergangenen drei Jahren erhebliche Umsätze aus mit Städtebaufördermitteln geförderten Dienstleistungen als Sanierungsträger erzielt haben. Das Kriterium ist jedenfalls erfüllt, wenn dieser Umsatz mit 134.000,00 EUR netto jährlich im Mittel (abgerundet) doppelt so hoch ist wie der aus dem vorliegenden Auftrag zu erwartende jährliche Umsatz aus Trägervergütungen (etwa 67.000,00 EUR p.a. netto), ein fixer Mindestumsatz ist jedoch nicht gefordert, sondern es kommt auf eine Einzelfallbetrachtung an. Eignungsnachweis WL4: Umsatz bei vergleichbaren Leistungen als Sanierungsträger: Eigenerklärung zum jeweiligen Jahresumsatz des Unternehmens (netto) in den letzten drei verfügbaren abgeschlossenen Geschäftsjahren aus mit Städtebaufördermitteln geförderten Dienstleistungen als Sanierungsträger.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau)30,00

KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsEignungskriterium EK-VIII: Berufliche Erfahrung/Referenzen: Das Unternehmen muss über eine durch entsprechende Erfahrungen (Referenzen) nachgewiesene hinreichende berufliche Leistungsfähigkeit hinsichtlich der Durchführung vergleichbarer Leistungen als Sanierungsträger (bei ausländischen Unternehmen über vergleichbare Leistungen bei der im öffentlichen Interesse erfolgenden Betreuung und Durchführung städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen) verfügen. [Hinweis: Dieses Kriterium im Rahmen der Eignungsprüfung bezieht sich auf die generelle berufliche Leistungsfähigkeit und Erfahrung des Unternehmens. Die Organisation, Qualifikation und Erfahrung des konkret mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals wird demgegenüber im Rahmen der Zuschlagskriterien berücksichtigt (vgl. § 58 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 VgV)]. Eignungsnachweis TL1: Referenzliste: Liste von geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen vergleichbaren Dienstleistungen (Aufgaben eines Sanierungsträgers - bei ausländischen Tätigkeiten über vergleichbare Leistungen bei der im öffentlichen Interesse er-folgenden Betreuung und Durchführung städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen) mit stichwortartiger Beschreibung (z. B. zum Leistungsspektrum) und Angabe des Leistungszeitraums, des Auftraggebers (Kommune) inklusive Ansprechperson für Referenzprüfung mit Kontaktdaten (Adresse, Telefon) oder Referenzschreiben und des Auftragsumfangs (möglichst auch des erzielten Umsatzes).
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau)50,00

KriteriumDurchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des EignungskriteriumsEignungskriterium EK-IX: Personalstärke: Das Unternehmen muss über hinreichende personelle Kapazitäten im Bereich der Führungskräfte und des sonstigen Personals zur Erfüllung der Aufgaben eines Sanierungsträgers im vorliegenden Fall verfügen. Der Hinweis zu EK-VIII betreffend die Abgrenzung zu den Zuschlagskriterien gilt sinngemäß. Eignungsnachweis TL2: Angaben der Zahl der Beschäftigten und Führungskräfte: Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist (aufgeschlüsselt nach den Jahren).

KriteriumAnteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung des EignungskriteriumsEignungskriterium EK-X: Hinreichende Selbstausführung, ordnungsgemäße Eignungsleihe: Der Bewerber muss jedenfalls die kritischen Aufgaben im Sinne von § 48 Abs. 5 VgV selbst erbringen. Dies sind die in § 157 Abs. 1 S. 2 BauGB genannten Aufgaben: 1. Durchführung städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen, die der Stadt nach den §§ 146 - 148 BauGB obliegen (Durchführung von Ordnungs- und Baumaßnahmen innerhalb des Maßnahmengebiets), 2. Erwerb von Grundstücken oder Rechten an ihnen zur Vorbereitung oder Durchführung der Sanierung im Auftrag der Stadt, 3. Bewirtschaftung von der Sanierung dienenden Mittel. Soweit für sonstige Aspekte eine Eignungsleihe (Berufung auf die Kapazitäten anderer Unternehmen) erfolgt, gelten die Regelungen von § 47 VgV und es müssen die entsprechenden Erklärungen und Nachweise nebst Verfügbarkeitsnachweis auch für das Unternehmen, auf welches sich berufen wird, vorgelegt werden. Eignungsnachweis TL3: Angaben zum Unterauftragsanteil, Eignungsleihe: Angaben, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV). Soweit der Bewerber sich auf Kapazitäten der Unterauftragnehmer oder sonstiger Dritter beruft, sind diese namentlich zu benennen. Es sind die erforderlichen Erklärungen und Nachweise zur Eignung (wie sie für den Bewerber selbst nötig sind) zusätzlich auch für diese Unternehmen vorzulegen, zusätzlich ein Verfügbarkeitsnachweis.
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungHonorar (ZK 1)
BeschreibungBewertung des angebotenen Honorars. Zu den Unterkriterien: s. Vergabeunterlagen.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl35
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungProjektverständnis und Methodik (ZK 2)
BeschreibungProjektverständnis und Methodik. Zu den Unterkriterien: s. Vergabeunterlagen.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl25
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungQualifikation und Organisation des konkret für die Durchführung des Auftrags vorgesehenen Personals/Projektteams (ZK 3)
BeschreibungQualifikation und Organisation des konkret für die Durchführung des Auftrags vorgesehenen Personals/Projektteams. Zu den Unterkriterien: s. Vergabeunterlagen.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl20
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungQualität des Vertragsmanagements (ZK 4)
BeschreibungQualität des Vertragsmanagements. Zu den Unterkriterien: s. Vergabeunterlagen.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl20
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DHZMZ9D/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DHZMZ9D
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung23/07/2026
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DHZMZ9D
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge09/07/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDer zulässige Umfang von Nachforderungen richtet sich nach § 56 VgV und unterliegt in diesem Rahmen dem Ermessen der Auftraggeberin.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsBeachtung der Vorschriften des Städtebaurechts, insbes. Besonderes Städtebaurecht und hier der Regelungen und Bindungen für treuhänderischen Sanierungsträger. Ferner Beachtung der Zuwendungsvoraussetzungen und sonstigen Maßgaben der Städtebauförderungsrichtlinien des Landes Schleswig-Holstein. Aufgaben nach § 157 Abs. 1 S. 2 Nr.1 - 3 BauGB dürfen nur vom Bieter oder Mitglied einer Bietergemeinschaft durchgeführt werden (kritische Aufgaben i. S. d. § 48 Abs. 5 VgV).
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende RechtsformRechtsform die eine gesamtschuldnerischer Haftung sicherstellt (insbes. Arbeitsgemeinschaft als BGB-Gesellschaft gemäß §§ 705 ff. BGB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Schleswig-Holstein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB). Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Rügeobliegenheiten gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB (unzulässige Vergabe des Verfahrens ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU). Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§ 134 GWB). Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 2 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltGemeinde Ahrensbök
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtGemeinde Ahrensbök
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungGemeinde Ahrensbök
Registrierungsnummert:045254950
PostanschriftPoststraße 1
StadtAhrensbök
Postleitzahl23623
Land, Gliederung (NUTS)Ostholstein (DEF08)
LandDeutschland
KontaktpersonChristin Mahnke
E-MailVergabestelle-T3@ahrensboek.de
Telefon+49 4525 4950
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungWEISSLEDER EWER Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
RegistrierungsnummerUSt-ID:DE134835172
PostanschriftWalkerdamm 4 - 6
StadtKiel
Postleitzahl24103
Land, Gliederung (NUTS)Kiel, Kreisfreie Stadt (DEF02)
LandDeutschland
Rollen dieser Organisation
Beschaffungsdienstleister
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungVergabekammer Schleswig-Holstein
Registrierungsnummert:04319884640
PostanschriftDüsternbrooker Weg 94
StadtKiel
Postleitzahl24105
Land, Gliederung (NUTS)Kiel, Kreisfreie Stadt (DEF02)
LandDeutschland
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachunga06d15a8-00d4-4ed4-8842-01a1ab9ea03f  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung08/06/2026 12:29:22 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung393353-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe109/2026
Datum der Veröffentlichung09/06/2026