393487-2022 - ErgebnisDeutschland-Elmshorn: Anstrich- und Verglasungsarbeiten
OJ S 138/2022 20/07/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Bauleistung
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Kreis Pinneberg - Zentrale Vergabestelle - im Namen KSP
Postanschrift: Kurt-Wagener-Str. 11
Ort: Elmshorn
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 25337
Land: Deutschland
E-Mail: zentralevergabestelled@kreis-pinneberg.de
Telefon: +49 412145024602
Fax: +49 4121450294602
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
12-KSP-22-060, Erweiterung Grundschule Thesdorf, Malerarbeiten
Referenznummer der Bekanntmachung: 12-KSP-22-060
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
45440000 Anstrich- und Verglasungsarbeiten
II.1.3.
Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Die Leistung umfasst die Malerarbeiten des dreigeschossigen Westtraktes, sowie des Mitteltraktes.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 70 207,79 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
45440000 Anstrich- und Verglasungsarbeiten
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Hauptort der Ausführung: in den Vergabeunterlagen aufgeführt
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Pinneberg plant für die Grundschule Thesdorf in Pinneberg den Neubau eines Schulgebäudes. Ein Teil der Bestandsgebäude entlang der Pestalozzistraße soll durch den Neubau ersetzt werden. Der Neubau ist in ein 3-geschossigen (1. BA) und einen 2-geschossigen (2. BA) Gebäudeabschnitt mit dazwischenliegendem Eingangsbereich aufgeteilt. Die 2 geschossige Mensa erhält eine umlaufende Galerie. Die nachhaltige Gebäudeplanung richtet sich nach dem Motto "Schule hat Vorbildfunktion" aus, weshalb auch nachhaltige Materialien zum Einsatz kommen und die Flachdächer begrünt werden. Die Leistung umfasst die Malerarbeiten des 3-geschossigen Westtraktes, sowie des Mitteltraktes. Die genaue Ausführung ist der Ausführungsbeschreibung des Leistungsverzeichnisses zu entnehmen. Für die Durchführung der Arbeiten sind maßgebend:Die zum Zeitpunkt der Ausführung der Leistungen des AN geltenden, allgemein anerkannten Regeln der Technik enschließlich der für die Leistungen des AN zutreffenden allgemeinen technischen Vorschriftten für Bauleistungen gemäß VOB Teil C, DIN-Normen und technische Vorschriften neuster Fassung. Diese beinhaltet auch die mitgeltenden bzw. auf die in der DIN-Normen verwiesenen weiterführungen und / oder ergänzenden DIN-Normen. Auf Grundlage von § 51 (2) LBO Nr. 3. „Gebäude mit mehr als 1.600 m² Grundfläche des Geschosses mit der größten Ausdehnung“ Nr. 7a. „Versammlungsstätten a) mit Versammlungsräumen, die insgesamt mehr als 200 Besucherinnen oder Besucher fassen“ und Nr. 12. „Schulen, Hochschulen und ähnliche Einrichtungen“, handelt es sich bei dem Gebäude um einen Sonderbau und wird aufgrund seiner Eckdaten in die Gebäudeklasse 5 eingestuft. Der Unterrichtsbetrieb der Grundschule wird im derzeitigen Hauptgebäude im südlichen Grundstücksbereich über die gesamte Bauzeit aller Bauabschnitte weiter erfolgen. Erforderlichenfalls kann es im Einzelfall zu Abstimmungen für die Ausführung während des Schulbetriebs kommen. Auf den Schulbetrieb ist Rücksicht zu nehmen. Erforderlichenfalls müssen insbesondere lärm-, staub- und geruchsintensive Tätigkeiten außerhalb der Schulzeiten erfolgen. Der Leitfaden für nachhaltiges Bauen des Bundes ist zu beachten.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 093-252327
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
11/07/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 7
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 6
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 7
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Ambrock GmbH
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DEF0F Stormarn
Postleitzahl: 22113
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 70 207,79 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: Vergabekammer@wimi.landsh.de
Telefon: +49 431-9884640
Fax: +49 431-9884702
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(5) Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
15/07/2022