§ 14 Abs. 4 Nr. 2c VGV: Ausschließlichkeitsrechte: Gewerbliche Schutzrechte, insbesondere Patente.
Der Beschaffungsbedarf (Triple-Split-Stream-System zur Laserablation und Massenspektrometrie
zur synchronen Analytik) kann nur unter Zuhilfenahme der angebotenen patentierten Hardware-Kombination gedeckt werden.