394109-2025 - Ergebnis
Deutschland – Fernsprech- und Datenübertragungsdienste – Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabit-Breitbandnetzes u. Angebot breitbandiger TK-Dienste in unterversorgten Gebieten d. Landkreises Ludwigsburg im Wirtschaftlichkeitslückenmodell - Staffel II
OJ S 115/2025 18/06/2025
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungZweckverband Kreisbreitband Ludwigsburg (KBL)
E-Mails.loos-hermann@zvkbl.de
Rechtsform des ErwerbersLokale Gebietskörperschaft
Der Erwerber ist ein Auftraggeber
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelBereitstellung eines flächendeckenden Gigabit-Breitbandnetzes u. Angebot breitbandiger TK-Dienste in unterversorgten Gebieten d. Landkreises Ludwigsburg im Wirtschaftlichkeitslückenmodell - Staffel II
BeschreibungDer Zweckverband Kreisbreitband Ludwigsburg hat das Ziel, flächendeckend für weiße Flecken und Gewerbetreibende leistungsfähige Zugänge zur Breitbandbandinfrastruktur herzustellen. Daher werden mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. 25 Städte und Gemeinden haben im Rahmen des 6. Calls des Förderprogramms des Bundes Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" Förderanträge für weiße Flecken sowie teils im "Sonderaufruf Gewerbe" gestellt sowie eine Kofinanzierung beim Land Baden-Württemberg beantragt und den Zweckverband im Wege einer Aufgabenübertragung u.a. mit der Durchführung der vorliegenden Ausschreibung stellvertretend für die Städte und Gemeinden beauftragt.
Kennung des Verfahrensd21e2683-4563-4b02-b291-ce84c5fe594e
Vorherige Bekanntmachung440579-2023
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Ludwigsburg (DE115)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/23/EU
konzvgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelCluster 1
BeschreibungCluster 1
Interne KennungLos 1
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Ludwigsburg (DE115)
LandDeutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtKosten
BeschreibungHöhe der Wirtschaftlichkeitslücke (max. 50 Punkte)
Kriterium
ArtQualität
BeschreibungRealisierungszeitraum (Max. 15 Punkte)
Kriterium
ArtQualität
BeschreibungEndkundenprodukte (Max. 15 Punkte)
Kriterium
ArtQualität
BeschreibungKonzept zum Open Access/ Zugang auf Vorleistungsebene (Max. 15 Punkte)
Kriterium
ArtQualität
BeschreibungAlternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden (Max. 5 Punkte)
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kannvgl. Wertungsmatrix in Vergabeunterlagen
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Ausbaugebiet zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen. Ob sich die Vergabekammer vor dem Hintergrund des Ausnahmetatbestandes in § 149 Nr. 8 GWB für zuständig erklären wird, kann der Zweckverband nicht für die Vergabekammer entscheiden. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist jedenfalls grundsätzlich unzulässig ist, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (vgl. dazu die Teilnahmefrist nach Ziff. IV.2.2. der vorliegenden Bekanntmachung), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in der Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltZweckverband Kreisbreitband Ludwigsburg (KBL)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetZweckverband Kreisbreitband Ludwigsburg (KBL)
5.1.
LosLOT-0002
TitelCluster 2
BeschreibungCluster 2
Interne KennungLos 2
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Ludwigsburg (DE115)
LandDeutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtQualität
BeschreibungKriterium: 1. Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (max. 50 Punkte) Kriterium: 2. Realisierungszeitraum (max. 15 Punkte) Kriterium: 3. Endkundenprodukte (max. 15 Punkte) Kriterium: 4. Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden (max. 5 Punkte) Kriterium: 5. Konzept zum Open Access/ Zugang auf Vorleistungsebene (max. 15 Punkte)
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kannKriterium: 1. Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (max. 50 Punkte) Kriterium: 2. Realisierungszeitraum (max. 15 Punkte) Kriterium: 3. Endkundenprodukte (max. 15 Punkte) Kriterium: 4. Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden (max. 5 Punkte) Kriterium: 5. Konzept zum Open Access/ Zugang auf Vorleistungsebene (max. 15 Punkte)
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Ausbaugebiet zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen. Ob sich die Vergabekammer vor dem Hintergrund des Ausnahmetatbestandes in § 149 Nr. 8 GWB für zuständig erklären wird, kann der Zweckverband nicht für die Vergabekammer entscheiden. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist jedenfalls grundsätzlich unzulässig ist, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (vgl. dazu die Teilnahmefrist nach Ziff. IV.2.2. der vorliegenden Bekanntmachung), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in der Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltZweckverband Kreisbreitband Ludwigsburg (KBL)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetZweckverband Kreisbreitband Ludwigsburg (KBL)
5.1.
LosLOT-0003
TitelCluster 3
BeschreibungCluster 3
Interne KennungLos 3
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Ludwigsburg (DE115)
LandDeutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtKosten
BeschreibungKriterium: 1. Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (max. 50 Punkte)
Kriterium
ArtQualität
BeschreibungKriterium: 2. Realisierungszeitraum (max. 15 Punkte)
Kriterium
ArtQualität
BeschreibungKriterium: 3. Endkundenprodukte (max. 15 Punkte)
Kriterium
ArtQualität
BeschreibungKriterium: 5. Konzept zum Open Access/ Zugang auf Vorleistungsebene (max. 15 Punkte)
Kriterium
ArtQualität
BeschreibungKriterium: 4. Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden (max. 5 Punkte)
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kannKriterium: 1. Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (max. 50 Punkte) Kriterium: 2. Realisierungszeitraum (max. 15 Punkte) Kriterium: 3. Endkundenprodukte (max. 15 Punkte) Kriterium: 4. Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden (max. 5 Punkte) Kriterium: 5. Konzept zum Open Access/ Zugang auf Vorleistungsebene (max. 15 Punkte)
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Ausbaugebiet zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen. Ob sich die Vergabekammer vor dem Hintergrund des Ausnahmetatbestandes in § 149 Nr. 8 GWB für zuständig erklären wird, kann der Zweckverband nicht für die Vergabekammer entscheiden. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist jedenfalls grundsätzlich unzulässig ist, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (vgl. dazu die Teilnahmefrist nach Ziff. IV.2.2. der vorliegenden Bekanntmachung), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in der Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltZweckverband Kreisbreitband Ludwigsburg (KBL)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetZweckverband Kreisbreitband Ludwigsburg (KBL)
5.1.
LosLOT-0004
TitelCluster 5
BeschreibungCluster 5
Interne KennungLos 5
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Ludwigsburg (DE115)
LandDeutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtKosten
BeschreibungKriterium: 1. Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (max. 50 Punkte) Kriterium: 2. Realisierungszeitraum (max. 15 Punkte) Kriterium: 3. Endkundenprodukte (max. 15 Punkte) Kriterium: 4. Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden (max. 5 Punkte) Kriterium: 5. Konzept zum Open Access/ Zugang auf Vorleistungsebene (max. 15 Punkte)
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kannKriterium: 1. Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (max. 50 Punkte) Kriterium: 2. Realisierungszeitraum (max. 15 Punkte) Kriterium: 3. Endkundenprodukte (max. 15 Punkte) Kriterium: 4. Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden (max. 5 Punkte) Kriterium: 5. Konzept zum Open Access/ Zugang auf Vorleistungsebene (max. 15 Punkte)
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Ausbaugebiet zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen. Ob sich die Vergabekammer vor dem Hintergrund des Ausnahmetatbestandes in § 149 Nr. 8 GWB für zuständig erklären wird, kann der Zweckverband nicht für die Vergabekammer entscheiden. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist jedenfalls grundsätzlich unzulässig ist, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (vgl. dazu die Teilnahmefrist nach Ziff. IV.2.2. der vorliegenden Bekanntmachung), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in der Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltZweckverband Kreisbreitband Ludwigsburg (KBL)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetZweckverband Kreisbreitband Ludwigsburg (KBL)
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge46 709 217,69 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungTelekom Deutschland GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsAngebot Telekom Deutschland GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Wert des Angebots5 851 094,00 EUR
Konzession – Wert
Schätzung der Einnahmen, die von den Nutzern der Konzession stammen378 882,00 EUR
Schätzung der Einnahmen, die vom Erwerber stammen, der die Konzession erteilt hat5 851 094,00 EUR
Methode zur Berechnung des geschätzten KonzessionswertsDer Konzessionswert wird errechnet aus der Wirtschaftlichkeitslücke und dem Barwert der Einnahmen.
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsZuwendungsvertrag Staffel 2 Cluster, 1, 2, 3 und 5
Datum der Auswahl des Gewinners13/06/2025
Datum des Vertragsabschlusses13/06/2025
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetZweckverband Kreisbreitband Ludwigsburg (KBL)
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0002
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungTelekom Deutschland GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsAngebot Telekom Deutschland GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0002
Wert des Angebots7 858 277,00 EUR
Konzession – Wert
Schätzung der Einnahmen, die von den Nutzern der Konzession stammen319 803,28 EUR
Schätzung der Einnahmen, die vom Erwerber stammen, der die Konzession erteilt hat7 858 277,29 EUR
Methode zur Berechnung des geschätzten KonzessionswertsDer Konzessionswert wird errechnet aus der Wirtschaftlichkeitslücke und dem Barwert der Einnahmen.
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsZuwendungsvertrag Staffel 2 Cluster, 1, 2, 3 und 5
Datum der Auswahl des Gewinners13/06/2025
Datum des Vertragsabschlusses13/06/2025
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetZweckverband Kreisbreitband Ludwigsburg (KBL)
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0003
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungTelekom Deutschland GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsAngebot Telekom Deutschland GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0003
Wert des Angebots5 523 579,64 EUR
Konzession – Wert
Schätzung der Einnahmen, die von den Nutzern der Konzession stammen424 546,74 EUR
Schätzung der Einnahmen, die vom Erwerber stammen, der die Konzession erteilt hat5 523 579,64 EUR
Methode zur Berechnung des geschätzten KonzessionswertsDer Konzessionswert wird errechnet aus der Wirtschaftlichkeitslücke und dem Barwert der Einnahmen.
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsZuwendungsvertrag Staffel 2 Cluster, 1, 2, 3 und 5
Datum der Auswahl des Gewinners13/06/2025
Datum des Vertragsabschlusses13/06/2025
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetZweckverband Kreisbreitband Ludwigsburg (KBL)
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0004
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungTelekom Deutschland GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsAngebot Telekom Deutschland GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0004
Wert des Angebots27 476 266,00 EUR
Konzession – Wert
Schätzung der Einnahmen, die von den Nutzern der Konzession stammen1 533 105,58 EUR
Schätzung der Einnahmen, die vom Erwerber stammen, der die Konzession erteilt hat27 476 266,64 EUR
Methode zur Berechnung des geschätzten KonzessionswertsDer Konzessionswert wird errechnet aus der Wirtschaftlichkeitslücke und dem Barwert der Einnahmen.
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsZuwendungsvertrag Staffel 2 Cluster, 1, 2, 3 und 5
Datum der Auswahl des Gewinners13/06/2025
Datum des Vertragsabschlusses13/06/2025
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetZweckverband Kreisbreitband Ludwigsburg (KBL)
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle BezeichnungTelekom Deutschland GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersGroßunternehmen
RegistrierungsnummerDE 122265872
PostanschriftLandgrabenweg 151
StadtBonn
Postleitzahl53227
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailinfo@telekom.de
Telefon+49 2281810
Rollen dieser Organisation
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-0001, LOT-0002, LOT-0003, LOT-0004
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungVergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
RegistrierungsnummerLeitweg ID: 08-A9866-40
PostanschriftDurlacher Allee 100
StadtKarlsruhe
Postleitzahl76137
Land, Gliederung (NUTS)Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon+49 7219268730
Fax+49 7219263985
Internetadressehttps://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungZweckverband Kreisbreitband Ludwigsburg (KBL)
Registrierungsnummerkeine Angabe
PostanschriftHindenburgstraße 30/1
StadtLudwigsburg
Postleitzahl71638
Land, Gliederung (NUTS)Ludwigsburg (DE115)
LandDeutschland
KontaktpersonFrau Stefanie Loos-Hermann
E-Mails.loos-hermann@zvkbl.de
Telefon+49 714114444893
Internetadressehttps://zvkbl.de/
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung5e377ae1-29b4-42e3-ad29-73134544be9d  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung32
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung17/06/2025 13:55:23 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung394109-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe115/2025
Datum der Veröffentlichung18/06/2025