Beschreibung der Beschaffung
Die Marktinfrastrukturverordnung (EU) Nr. 648/2012 vom 4. Juli 2012 (EMIR = European Market Infrastructure Regulation) trat am 16. August 2012 in Kraft. Die darin enthaltenen Anforderungen, namentlich das zentrale Clearing standardisierter außerbörslich (OTC — over the counter) gehandelter Derivatekontrakte (im Folgenden "OTC-Derivatekontrakte"), Einschussanforderungen und Anforderungen für die Minderung des operationellen Risikos bei nicht zentral geclearten OTC- Derivatekontrakten, Meldepflichten für Derivatekontrakte, Anforderungen an zentrale Gegenparteien (CCP — central counterparties) und Anforderungen an Transaktionsregister, tragen dazu bei, das Systemrisiko einzudämmen, indem der Markt für OTC-Derivate transparenter gemacht wird und das Gegenparteiausfallrisiko sowie das mit OTC-Derivaten verbundene operationelle Risiko verringert werden.
Am 17. Juni 2019 ist die Änderungsverordnung (EU) Nr. 2019/834 (EMIR-REFIT-Verordnung) vom 20. Mai 2019 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 in Bezug auf die Clearingpflicht, die Aussetzung der Clearingpflicht, die Meldepflichten, die Risikominderungstechniken für nicht durch eine zentrale Gegenpartei geclearte OTC-Derivatekontrakte, die Registrierung und Beaufsichtigung von Transaktionsregistern und die Anforderungen an Transaktionsregister in Kraft getreten.
Im Dezember 2020 hat die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) eine Abschlussbericht zu den technischen Standards (RTS und IST) gemäß der EMIR-REFIT-Verordnung veröffentlicht. Die Annahme der Entwürfe durch die Europäische Kommission und die Veröffentlichung im EU-Amtsblatt wird für das Jahr 2022 erwartet. Die Umsetzung muss 18 Monate nach Inkrafttreten (Veröffentlichung im EU-Amtsblatt) erfolgen (voraussichtlich Q2/Q3 2023). Es sind erhebliche fachliche und technische Erweiterungen und Änderungen an den bestehenden Meldeschemata durch die ESMA vorgegeben. So wird beispielsweise die Zahl der Meldefelder erhöht (jetzt 203 statt 129), und einige der bestehenden Meldefelder werden umbenannt.
Seit 2014 erfolgt die EMIR-Meldung durch eine Eigenentwicklung der Rentenbank an das Transaktionsregister Regis-TR. Die Daten werden aus der iSeries verwendet. Im Rahmen der Roadmap 2026 der Rentenbank ist eine Umstellung der Datenlieferung auf SAP oder Murex geplant. Aufgrund der Komplexität der externen Anforderungen sowie unter Berücksichtigung der IT-Strategie der Rentenbank wurde entschieden zukünftig keine Eigenentwicklung für das EMIR-/SFTR-Meldewesen zu verwenden. Die von der Rentenbank bisher genutzte Meldesoftware BAIS von BSM beinhaltet die EMIR-/SFTR-Meldung nicht. Daher wird, um zukünftig die Meldepflichten erfüllen zu können, eine Meldesoftware benötigt. Die neue Meldewesen-Software wird die Eigenentwicklung der Rentenbank für die EMIR-Meldung ersetzten und zum ersten Mal die SFTR-Meldung für die Rentenbank umsetzen.
Die Meldewesen-Software soll als SaaS-Lösung ("Software as a Service") bereitgestellt werden. Bei der SaaS-Lösung kann es sich sowohl um eine an die Vorgaben der Rentenbank angepasste Standardsoftware als auch um eine Individualentwicklung handeln. Der Umfang des Auftrags erstreckt sich auf die Bereitstellung und den Betrieb der Software, ihre Implementierung, die Wartung und den Support.
Die Einzelheiten der zu erbringenden Leistung, insbesondere detaillierte Anforderungen an die zu beschaffende Software, ergeben sich aus dem Leistungskatalog und dem Vertrag.